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Cave Patientenverfügung – Behandlungsverzicht als Fehlinterpretation

6. Apr 2015

Fallgeschichte: Kurzfristige Beatmung einer chronisch kranken Seniorin

Auch dies ist bei der Interpretation (einer mehr oder weniger pauschal gehaltenen) Patientenverfügung möglich: Dass das Behandlungsteam eine Situation für aussichtslos hält, wobei die Hoffnung auf eine Besserung (im Sinne einer persönlichen Lebenswertbestimmung der Betroffenen!) durchaus noch besteht. Ein solcher Fall wird unter dem Titel Cave Patientenverfügung im Band 26, Heft 4 der Akademie für Ethik in der Medizin beschrieben und endet mit dem harten Kommentar: Bezüglich ihrer Vorausverfügung hat die Patientin die Pflichten gegenüber sich selbst missachtet, da sie sich offenbar über das scharfe Instrument der Patientenverfügung nicht genügend informiert hat. Aber wo hätte sie es verlässlich tun können, als sie die folgende Vorformulierung einer Ärztekammertext unterschrieb: Ich lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab, wenn […] bei schwerstem körperlichen Leiden, Dauerbewusstlosigkeit oder fortschreitendem geistigen Verfall keine Aussicht mehr auf Besserung [ ] besteht.

Konflikt im Behandlungsteam

Eine etwa 70jährige Patientin, die sich mit ihrem Ehemann im Campingurlaub befand, wird vom Notarzt auf eine internistische Notaufnahmestation gebracht. Sie zeigt Herzrhythmusstörung (bei Vorhofflimmern) und leidet an einer schweren chronisch-obstruktive Lungenerkrankung. Der Notarzt berichtet von einer Patientenverfügung, die ihm der Ehemann vorgelegt habe er habe daraufhin nur (nicht-invasiv) Sauerstoff über eine Maske verabreicht – und signalisiert dem Team der Aufnahmestation, dass die Patientin moribund sei. Die Kommunikation mit dieser ist kaum möglich. Die Informationslage zu Präferenzen und Wertvorstellungen der Patientin bleibt auch durch den Ehemann nur dürftig. Es ergibt sich nun ein Konflikt im Behandlungsteam, ob bei möglicher Bedürftigkeit eine Reanimation zu unterlassen sei. Eine Pflegekraft schließt bereits für alle Fälle stattdessen einen Morphinperfusor zur palliativen Sedierung an. Doch der diensthabende Oberarzt entscheidet, die Patientin auf die Intensivstation aufzunehmen, wo die Tachyarrythmie medikamentös behandelt und die die Patientin mit BiPAP beatmet wird (BiPAP erfolgt durch ein Gerät, welches kontrolliert abwechselnd einen hohen Druck zum Einatmen und einen niedrigeren Druck zum Ausatmen erzeugt).

Als die Patientin zwei Tage auf eine Normalstation verlegt wird, äußert sie, dass sie sehr froh sei, dass es ihr wieder besser geht. Sie sei zwar aufgrund ihrer chronischen Lungenerkrankung nicht mehr so leistungsfähig wie früher, ihr Mann besorge den Haushalt, aber sie sehe noch weiteren Campingurlauben mit ihm entgegen. Den Patientenverfügung-Vordruck habe sie eigentlich unterschrieben, ohne sich näher damit zu beschäftigen. Ob sie den Text umformulieren, differenzieren, ganz fallenlassen oder so beibehalten will, lässt sie offen.