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Deutsche Medizinische Wochenschrift zu Missverständnissen bzgl. PV

10. Nov 2008

Umfrage zu Patientenverfügungen

“Den meisten Menschen in Deutschland ist das Wort Patientenverfügungen ein Begriff, doch die wenigsten können es mit Inhalt füllen. Eine Umfrage in der Fachzeitschrift “DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift” (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2008) förderte viele Ängste und Missverständnisse zu Tage. Ein Medizinethiker fordert deshalb eine bessere Aufklärung der Bevölkerung, die am besten durch Ärzte erfolgen könnte.

Der Medizinethiker Professor Norbert Paul von der Universität Mainz hatte etwa hundert Besucher des Mainzer Wissenschaftsmarkts gefragt, den die Universität jährlich in den Innenstadt veranstaltet. Fast alle hatten schon einmal etwas von Patientenverfügungen gehört. Sie würdigten sie als ein Mittel, um sich am Lebensende vor sinnlosen und qualvollen medizinischen Behandlungen zu schützen. Doch nur jeder Vierte war im Besitz einer Patientenverfügung. Von den Befragten mit Volks- oder Hauptschulabschluss hatte sie kein einziger abgeschlossen, bei den Akademikern waren es 30 Prozent.

Professor Paul sieht darin ein Zeichen für die geringe Bereitschaft in der Bevölkerung, sich aktiv mit Krankheit und Sterben auseinander zu setzten. Es gebe auch viele Missverständnisse zum möglichen Inhalt von Patientenverfügungen. Keiner der Befragten sah ihre Funktion darin, dem Arzt genaue Handlungsanweisungen für den Fall einer unheilbaren Krankheit zu geben, beklagt Professor Paul. Stattdessen brachten viele Menschen die Patientenverfügungen mit der Sterbehilfe in Verbindung. Die Sterbehilfe, in Deutschland verboten, kann nach Auskunft von Professor Paul jedoch nicht Gegenstand der Patientenverfügungen sein. Leider würden beide Themen auch in den Medien immer wieder vermengt. Der Medizinethiker sieht deshalb einen großen Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung, der am besten durch die Ärzte gedeckt werden könne. Diese seien am ehesten in der Lage, die Patienten über die Möglichkeiten der Sterbegleitung und die Vermeidung unsinniger Therapie am Ende des Lebens ins Bild zu setzen und sie beim Verfassen ihrer Patientenverfügung professionell zu unterstützen. Diese Leistungen können Ärzte jedoch nicht gratis erbringen, zumal viele Mediziner sich erst durch gezielte Fort- und Weiterbildung in das Thema einarbeiten müssten.”

Quelle: Georg Thieme Verlag”

Aus: www.hwelt.de