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DIE GRÜNEN sorgen sich über Tötung von Wachkoma-Patienten und Demente

10. Nov 2008

Quelle: Die WELT vom 12.06.2004 (von Guido Heinen)

Grüne: Grenzen zur aktiven Sterbehilfe einhalten

“Nickels kritisiert Arbeitsgruppe des Justizministeriums Sorge um Demente und Wachkomapatienten

Berlin Die Grünen warnen vor “gefährlichen Entwicklungen” im Bereich Sterbehilfe. “Wir haben derzeit eine klare rechtliche Trennung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Aber die Ermöglichung der indirekten Sterbehilfe ist für mich ein Treppchen von der passiven zur aktiven”, sagte Christa Nickels, Obfrau der Bündnisgrünen in der Bioethik-Enquêtekommission des Deutschen Bundestages, der WELT. “Die Grenzen, die der Bundesgerichtshof bei der Sterbehilfe gezogen hat, müssen gewahrt bleiben.” Sie wandte sich damit gegen den jüngsten Vorstoß einer Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums. Diese hatte am Donnerstag angeregt, das Strafrecht so zu ändern, dass alle Formen der passiven und indirekten Sterbehilfe straffrei gestellt werden. Damit wäre besonders die Tötung dementer Patienten oder von Wachkomapatienten möglich, ohne dass diese bereits im Sterben lägen.

“Die Einschränkung des BGH in Bezug auf Erkrankungen, die noch keinen tödlichen Verlauf genommen haben, müssen gewahrt bleiben”, so Nickels. Eine entsprechende Gesetzesänderung lehnt sie ab. “Auch Wachkomapatienten werden wieder wach und werden auch wieder gesund. Und bei einer sehr guten Betreuung können auch demente Menschen eine gute Lebensqualität haben. Dies sind zwar alles schwere Erkrankungen, aber mit Sterben und Sterbehilfe haben sie nichts zu tun. Man müsse befürchten, dass hochdosierte Schmerzmittel dann doch mit Todesabsicht verabreicht werden könnten. Zudem kritisiert Nickels, dass die Arbeitsgruppen zwar die Patientenverfügungen stärken wolle, für die Form aber keine Vorgaben mache.

Nickels warnte auch vor einer anderen geforderten Gesetzesänderung. Geht es nach den Vorstellungen der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) eingesetzten Arbeitsgruppe, soll sich im Falle eines Dissenses zwischen Arzt und der vom Todkranken benannten Vertrauensperson der Arzt dem Willen des Bevollmächtigten beugen. “Hier hat der Staat jedoch ein Wächteramt”, so Nickels. “Der ganze Ärztestand, der auch dem Eid des Hippokrates verpflichtet ist, bekäme große Probleme.” Ein Gericht müsse bei “Fragen auf Leben und Tod” herbeigezogen werden. Auch nach Ansicht des CDU-Bundestagsabgeordneten Hubert Hüppe wird mit dem BMJ-Bericht eine “gefährliche Marschrichtung” eingeschlagen. “Die Vorschläge der Arbeitsgruppe stufen den Vorrang des Lebensschutzes herunter”, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der Enquêtekommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” in Berlin. Die Regelungen zu passiver und indirekter Sterbehilfe seien rechtlich unnötig. Die Ergänzung sei aber gefährlich, weil sie die Interpretation zulasse, es gebe Ausnahmen vom Tötungsverbot.


Quelle: Berliner Morgenpost vom 11.06.: Debatte um aktive Sterbehilfe

Grüne kritisieren Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums Berlin Die Grünen warnen vor “gefährlichen Entwicklungen” im Bereich Sterbehilfe. “Wir haben derzeit eine klare rechtliche Trennung zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe. Aber die Ermöglichung der indirekten Sterbehilfe ist für mich ein Treppchen von der passiven zur aktiven”, sagte Christa Nickels, Obfrau der Bündnisgrünen in der Bioethik-Enquêtekommission des Deutschen Bundestages, der Berliner Morgenpost. “Die Grenzen, die der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Sterbehilfe gezogen hat, müssen gewahrt bleiben.” Sie wandte sich damit gegen den jüngsten Vorstoß einer Arbeitsgruppe des Bundesjustizministeriums. Diese hatte am Donnerstag angeregt, das Strafrecht so zu ändern, dass alle Formen der passiven und indirekten Sterbehilfe straffrei gestellt werden. Damit wäre besonders die Tötung dementer Patienten oder von Wachkomapatienten möglich, ohne dass diese bereits im Sterben lägen.

“Die Einschränkung des BGH in Bezug auf Erkrankungen, die noch keinen tödlichen Verlauf genommen haben, müssen gewahrt bleiben”, so Nickels. Eine entsprechende Gesetzesänderung lehnt sie ab. “Auch Wachkomapatienten werden wieder wach und werden auch wieder gesund. Und bei einer sehr guten Betreuung können auch demente Menschen eine gute Lebensqualität haben. Dies sind zwar alles schwere Erkrankungen, aber mit Sterben und Sterbehilfe haben sie nichts zu tun.” Zudem kritisiert Nickels, dass die Arbeitsgruppe zwar die Patientenverfügungen stärken wolle, für die Form aber keine Vorgaben mache.

Auch nach Ansicht von Hubert Hüppe (CDU) wird mit dem Bericht des Justizministeriums eine “gefährliche Marschrichtung” eingeschlagen. “Die Vorschläge der Arbeitsgruppe stufen den Vorrang des Lebensschutzes herunter und lassen Interpretationen zu”, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Enquêtekommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”. hei