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Einander ernst nehmen: BürgerInnen, Ärzte u. a. tagen gemeinsam

10. Nov 2008

Patientenverfügungen mündiger BürgerInnen müssen ernst genommen werden sie sind nicht abhängig von spontanen Stimmungen. Die Betroffenen halten vielmehr auch nach langer Zeit noch genauso an ihnen fest. Das haben nach einem Bericht des Apothekenmagazins ‘Senioren Ratgeber’ 3/2004 (liegt in vielen Apotheken aus) Schweizer Wissenschaftler in einer Studie nachgewiesen. Ärzte setzen sich jedoch scheinbar immer wieder über schriftliche Verfügungen hinweg, weil diese entweder zu unpräzise sind und/oder die Prognose in der akuten Notfallmedizin noch nicht eindeutig feststeht. Auch spielt eine Rolle, dass der Arzt befürchtet, die frühere Verfügung könnte vielleicht nicht mehr dem aktuellen Wohl und Interesse des jetzt hilflos vor ihm liegenden Schwerstkranken entsprechen.

Die Befindlichkeiten und Probleme verantwortungsbewusster Ärzte im Umgang mit Patientenverfügungen sollten umgekehrt ebenfalls ernst genommen werden.

Aus den vergangenen Jahren gibt es inzwischen Erfahrungen mit der Patientenverfügung, die es auszuwerten gilt mit allen, die davon betroffen sind: Angehörige, Pflegepersonal und Ärzte, Juristen, Patientenselbsthilfegruppen und Ethikkomitees von Krankenhäusern.

Dies ist das Konzept einer dreitägigen Tagung zum Thema “Patientenverfügung”, initiiert von einer AG christlicher Ärzte, veranstaltet von der evangelischen Akademie Meissen in Kooperation mit dem Humanistischen Verband Deutschlands als Vertreter von Patienteninteressen.

Zeit: 26.-28. März 2004

Ort: Evangelische Akademie Meissen (mit Verpflegung und Unterkunft ebendort, anteilige Gebühren alles inkl.: 90 Euro im DZ, 99 Euro im EZ, gelegen in malerischer Umgebung)

Anmeldung: http://www.Ev-akademie-meissen.de

u. a. mit

Ärzte:

Prof. Dr. Sieghart Grafe (Leipzig), Dr. Stuttmann (Intensiv- und Notfallmedizin), Prof. Dr. Amthor (Chefarzt Diakoniekrankenhaus Rotenburg, Ethik-Komitee), Dr. Frank Oehmichen und Dr. Danny Toppel (beide Intensivrehabilitation)

“Betroffene” BürgerInnen:

Ehepaar Heilenz (ihr Erfahrungsbericht ist ein gesonderter Programmpunkt), Frau Rohde und Frau Rothenberg (bürgerschaftliches Engagement im HVD-Hospizdienst alle haben selbst eine individuelle Patientenverfügung abgefasst; sowie sonstige Teilnehmer/innen

Patientenvertreter des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD):

Gita Neumann (Problemaufriss individuelle Patientenverfügung, Beratung zu konkreten Inhalten)

Pflegepersonal:

Thomas Tatz (leitender Pfleger der Intensivtherapiestation des Diakonissenkrankenhauses Leipzig) sowie sonstige Teilnehmer/innen

Juristinnen:

Prof. Dr. Rosemarie Will (Verfassungsjuristin, Humbold Universität Berlin), Sylke Geissendörfer (Rostock), Richterin am Amtsgericht Dresden (angefragt)

Sonstige Professionen und Teilnehmer:

Prof. Klaus Tanner (für Theologie an der Martin-Luther-Universität Halle), Dr. Horst Groschopp (Kulturwissenschaftler, Direktor der Humanistischen Akademie Berlin), Joachim Krause (Vorstellung der christlichen Patientenverfügung)

Anmerkung für InteressentInnen:

Die Teilnahme gilt als eine für Patientenverfügungs-BeraterInnen des HVD geforderte Qualifikation bzw. Fortbildung. Vorgestellt wird u. a. der aktuelle Fragebogen 2004 des HVD zur Abfassung einer individuellen Patientenverfügung der die jüngsten Erfahrungen, Ergebnisse, Empfehlungen reflektiert.

Die Tagung beginnt Freitag um 18:15 Uhr mit einem gemeinsamen Abendessen, Einstiegen und “Nach(t)gesprächen” und endet am Sonntag, 10:30 Uhr mit Kaffeepause (oder Teilnahme an einem abschließenden Mittagessen um 13 Uhr). Für Rückfragen seitens des Humanistischen Verbandes steht Frau Neumann, 030 613904-11 zur Verfügung.