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Einzelne MdB für Suizidhilfe (fortlaufend seit 10.03.2005) / Dignitas Gründung

10. Nov 2008

Quelle Hamburger Abendblatt vom 10.03.2005 (in Politik):

Politiker wollen Sterbehilfe erleichtern

Berlin Politiker von SPD und FDP haben vor der für heute angesetzten Bundestagsdebatte über Patientenverfügungen gefordert, die Sterbehilfe zu erleichtern. Nach einem Pressebericht schlägt der Bundestagsabgeordnete Rolf Stöckel (SPD) vor, Schwerkranken nach Schweizer Vorbild einen ärztlich assistierten Suizid zu erlauben. “Ich nehme einfach zur Kenntnis, dass sehr viele schwer erkrankte Patienten aus Deutschland diese Regelung nutzen”, sagte Stöckel. In der Schweiz wird ein tödliches Mittel in Gegenwart eines Arztes eingenommen.

Der FDP-Obmann der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”, Michael Kauch, plädierte dafür, dem Schwerkranken das von einem Arzt verschriebene tödliche Medikament mit nach Hause zu geben, wie es im US-Bundesstaat Oregon praktiziert werde.


Quelle Yahoo-Nachrichten vom 24.03.:

” Der FDP-Gesundheitsexperte Detlef Parr rief dagegen zu einer Debatte über aktive Sterbehilfe in Deutschland auf. «Ich bin und bleibe der Meinung, dass wir dieses Thema aus der Tabuzone herausholen müssen», sagte Parr. Dabei sei auch zu überlegen, «wie in der Schweiz rechtlich einen Suizid zu ermöglichen». Bisher hat sich keine Partei in Deutschland für aktive Sterbehilfe ausgesprochen.


Gründung von DIGNITAS-Deutschland

Am Montag, 26. September 2005 wird in Hannover der Verein DIGNITAS-Deutschland gegründet, eine Tochtervereinigung der schweizerischen Sterbehilfe-Organisation DlGNlTAS Menschenwürdig leben Menschenwürdig sterben. Dies erklärte am Mittwoch der Generalsekretär Ludwig A. Minelli.

DIGNITAS-Schweiz mit Sitz in Forch-Zürich wurde als Sterbehilfe-Organisation am 17. Mai 1998 in Zürich gegründet. Die Organisation hat seit Gründung bis zum 15. September 2005 nach eigenen Angaben insgesamt 453 Freitodbegleitungen durchgeführt, von denen 253 auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland entfallen sind.

Ziel des Vereins DIGNITAS-Deutschland sei nunmehr “die Unterstützung von Sterbenden und Sterbewilligen bei Durchsetzung ihrer durch das Grundgesetz, durch die einschlägigen Gesetze sowie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewährleisteten Rechte, insbesondere des Rechts auf Selbstbestimmung.”

Diese Unterstützung soll, wie es in der Erklärung weiter heißt, zum einen darin bestehen, “die derzeitig in Deutschland schon bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, die seitens der Gesetze und der höchstrichterlichen Rechtsprechung ohnehin vorgegeben sind. Zum anderen soll auf eine Rechtsfortbildung hingewirkt werden, die im Ergebnis der liberalen Handhabung der Sterbehilfe in der Schweiz entspricht.”

Letztendlich möchte DIGNITAS-Deutschland erreichen, “dass niemand mehr seinen Wohnort in Deutschland verlassen muss, um sein Leben mittels eines Freitodes in Würde (und auf Wunsch in Anwesenheit von Angehörigen) beenden zu können.”

Bekanntlich besteht auch in Deutschland Straffreiheit bei Freitodhilfe durch Laien bzw. bei ärztlich assistiertem Suizid eines freiwillensfähigen Patienten. Eine Freitodgesellschaft, welche diese bestehenden Möglichkeiten offiziell zu nutzen gedenkt, gab es bisher in Deutschland jedoch nicht. Vor allem dürfte ihre Existenz erhebliche Auswirkungen haben auf die Debatten zu Nachbarthemen wie Verlässlichkeit von Patientenverfügungen, passive und aktive indirekte Sterbehilfe, palliativmedizinische Versorgung usw.

Hier noch einmal das Stern-Streitgespräch “Wann darf man sterben?” zwischen Ludwig Minelli (DIGNITAS Gründer und Generalsekretär) und Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. (Präsident der deutschen Bundesärztekammer): Streitgespräch im Stern


Gegner wollen DIGNITAS juristisch stoppen Humanistischer Verband will sachorientierte Lösungen im Interesse Leidender

Aus: DEUTSCHES ÄRZTEBLATT vom 26.09.: ” Was Dignitas macht, ist mehr als assistierter Suizid, es ist Tötung auf Verlangen”, kritisierte Hoppe. Die BÄK werde die niedersächsische Ärztekammer bitten, die Vereinsgründung juristisch überprüfen zu lassen.

Aus: N24.de vom 28.09.: “Nach der Gründung eines deutschen Sterbehilfevereins prüft das niedersächsische Justizministerium die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen Organisationen dieser Art. Man gehe der Frage nach, ob ein neuer Strafbestand geschaffen werden könne, mit “dem Handeln von geschäftsmäßig agierenden Sterbehilfeorganisationen Einhalt geboten werden kann”, teilte das Ministerium mit.

Zu den Vorfällen um Dignitas hat sich heute der HUMANISTISCHE VERBAND DEUTSCHLANDS geäußert (Quelle: Pressemitteilung vom 28.09.):

Der HUMANISTISCHE VERBAND DEUTSCHLANDS zeigt sich nach den Worten seines Bundesvorsitzenden Dr. Horst Groschopp entsetzt darüber, dass den Dignitas-Kritikern nicht mehr einfällt, “als mit Empörung und gesetzlichen Verbotsforderungen zu reagieren.” Er schlägt stattdessen auch der Palliativmedizin und Hospizbewegung einen Dialog mit ‘Dignitas´ vor, der die Möglichkeit einer partnerschaftlichen Kooperation nicht von vornherein ausschließt. Gemeinsames Ziel sollte sein, “Suizide zu verhüten und Schwerstkranken bestmögliche Versorgungsangebote, aber auch die letzte Wahlmöglichkeit zur selbstbestimmten Leidensverkürzung zu eröffnen”, erklärte Groschopp heute in Berlin.

Erschreckend sei auch die Begriffsverwirrung sogar bei Bundesärztekammerpräsident Prof. Hoppe, der die in Deutschland prinzipiell straffreie Freitodhilfe bei Schwerstkranken mit strafbarer ‘Tötung auf Verlangen´ gleichsetze.

Es sei eine Situation eingetreten, die zum politischen Handeln herausfordere. Groschopp wies auf die Eckpunkte des HVD “Autonomie am Lebensende” hin, in denen der Humanistische Verband seit 2003 eine umfassende gesetzliche Regelung einschließlich der Problematik des ärztlich assistierten Suizids fordert. Diese Position habe der Verband auch als Mitglied der so genannten Kutzer-Kommission vertreten, die 2004 von Bundesjustizministerin Zypries einberufen worden war.

“Auf dieser Basis sollte ein sachorientierter politischer Weg beschritten werden” meint der HVD-Bundesvorsitzende. In der Praxis seien im Interesse leidender Menschen gemeinsame Lösungen zu suchen: “Wir sehen zwar auch, dass organisierte Angebote zur Suizidhilfe nicht unproblematisch sind und höchste Sorgfaltskriterien erfordern. Aber wie jüngste Gerichtsfälle zeigen, können Menschen sich hier in größter Not befinden. Sie möchten aus nachvollziehbaren Gründen, dass ihnen geholfen wird. Hospiz- und Schmerztherapieangebote sind leider oft für diese Menschen keine Antwort, weil sie bei unerträglichem existentiellem Leiden den Suizidausweg vorbeugend und in Erwartung einer noch längeren Lebensspanne gehen. Ein Hospiz nimmt aber nur Menschen im Sterben bzw. mit absehbar nur noch kurzer Lebenszeit auf. Und: Darf ein todkranker Mensch nicht auch ein Hospizangebot ablehnen?”