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Erfolg: Kostenübernahme für Medikamente mit Cannabis-Wirkstoff erstritten

10. Nov 2008

Krankenkasse übernimmt vorerst Kosten für Schmerzmittel mit Cannabis-Wirkstoff

Auch für Patienten mit schlimmsten Schmerzen ist es manchmal schwierig, die erforderlichen Medikamente zu erhalten einige, wie “Dronabinol”, sind in Deutschland nicht zugelassen. In einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hamburg hat ein an schweren Spastiken und erheblichen Schmerzen leidender Rollstuhlfahrer jetzt einen Erfolg erzielt. Damit wird auch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember letzten Jahres umgesetzt.

In einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hamburg (Az. S 48 KR 509/06 ER) hat ein Schmerzpatient, der unter schweren Spastiken und Appetitlosigkeit leidet, einen Erfolg gegen seine Krankenkasse erzielt: Vorläufig wird die Krankenkasse die Kosten für das Medikament “Dronabinol”, das in Deutschland nicht zugelassen ist, übernehmen. “Dronabinol” ist ein Medikament, das den Wirkstoff THC enthält, der aus der Cannabis-Pflanze gewonnen wird. Bei dem Antragsteller, dessen Verfahren in der Hauptsache vor dem Sozialgericht Hamburg weiter verhandelt wird, handelt es sich um einen 1955 geborenen Mann, der nach einem Unfall, bei dem er sich 1994 den obersten Halswirbel brach, unter schwersten Schmerzen leidet, die mit anderen Methoden nicht bekämpft werden konnten, zum Teil weil er die Medikamente nicht vertrug, zum Teil weil sie nicht wirksam genug waren. Trotzdem weigerte sich die Krankenkasse die Kosten für “Dronabinol” zu übernehmen.

Der Antragsteller war daher unterernährt, depressiv, außerdem drückten die Spastiken auf den obersten Halswirbel, was lebensbedrohlich war. Durch Spendengelder konnte er sich das dringend benötigte Medikament zeitweilig selbst kaufen. Als im Frühjahr die Spendengelder ausgingen und das Gerichtsverfahren in der Hauptsache noch nicht entschieden werden konnte, stellte er den Eilantrag auf Kostenübernahme. Nach anfänglicher Weigerung hat sich die Krankenkasse jetzt im Eilverfahren bereit erklärt, die Kosten für das Medikament bis zum Abschluss des Hauptverfahrens zu übernehmen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98), die die bis dahin restriktive Haltung der Sozialgerichte zur Übernahme von Heilmittel- und Arzneimitteltherapien, die nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss akzeptiert werden, in Frage gestellt hat. Durch diese restriktive Rechtsprechung haben vor allem Schmerzpatienten und Menschen mit schweren, aber selten vorkommenden Krankheiten, oft medizinisch aussichtsreiche und lebenserhaltende Therapien nicht erhalten. In Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat auch das Bundessozialgericht entschieden, dass ausnahmsweise solche Außenseiter-Therapien von den Kassen finanziert werden müssen.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine lebensgefährliche oder lebensbedrohliche Erkrankung handelt, anerkannte Therapiealternativen nicht zur Verfügung stehen und die Behandlung Aussicht auf Erfolg hat.

In der Bundesrepublik laufen derzeit mehrere Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen es um die Kostenerstattung gerade von Schmerztherapien geht.

Rechtliche Einschätzung: Die Krankenkasse hat den Anspruch des Patienten auf Behandlung mit einem lebenswichtigen Schmerzmittel erst anerkannt, als ihr klar war, dass sie das Eilverfahren verlieren würde. Das Verfahren zeigt, dass gerade Patienten mit Schmerzen heute in Deutschland noch keineswegs selbstverständlich eine angemessene Behandlung erhalten. Das Thema ist gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Diskussion um Sterbehilfe und um die Neuausrichtung des Gesundheitswesens, die auf Kostenfragen konzentriert ist, von Bedeutung.

Krankenkassen und die Politik sind gefordert, sicher zu stellen, dass Menschen nicht an schweren Schmerzen leiden müssen, die behandelt werden könnten. Menschen eine Behandlung zu verweigern, die ihre sonst nicht zu bekämpfenden Schmerzen lindert oder gar beseitigt, ist ein Verstoß gegen deren Menschenwürde. Dass Schmerzen, die behandelt werden können, erduldet werden sollen, weil die Kassen die erforderlichen Medikamente nicht bezahlen wollen, ist auf keinen Fall zu akzeptieren und es kann auch nicht angehen, dass Schmerzpatienten wie Herr L. ihr Recht auf Behandlung vor einem Gericht erstreiten müssen.

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Verfahren haben, wenden Sie sich an: Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, 040 43135146 oder 0172 2025718.

Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein, Schulterblatt 124, 20357 Hamburg
+49 40 43135146, +49 40 43251760 (Fax)

In dringenden Fällen: 0172 2025718

E-Mail: kanzlei@ra-tolmein.de, http://www.ra-tolmein.de