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Ethikkonzil bietet konkrete Entscheidungshilfe

10. Nov 2008

Das Freiburger Ethikkonsil bietet am Krankenbett Orientierungs- und Entscheidungshilfen zum Thema Sterbehilfe an

FREIBURG (ine). Die Tochter eines im Wachkoma liegenden Patienten fragt den behandelnden Arzt, ob es denn überhaupt noch Sinn macht, den Vater weiter zu behandeln. Eine solche Frage gehört zum Alltag eines Mediziners, doch die Entscheidungen sind weit reichend. Deshalb gibt es an der Freiburger Uniklinik seit 1996 ein Ethikkonzil, welches zunächst Ärzten und Pflegenden zur Verfügung steht, danach auch Angehörigen und Betreuern. Eine Beratung dauert im Schnitt eine gute Stunde. Die Akzeptanz der Ethikberatungen nimmt zu und hat sich 2001 im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Am häufigsten wird das Konsil bei Fragen der Indikation zur Therapiebegrenzung hinzugezogen, etwa wenn es um den Verzicht auf Antibiotikatherapie, Verzicht auf Reanimation oder um die Reduktion der Therapie geht, aber auch bei Fragen z. B. einer begleitende Analgosedierung, d. h. einer Form der aktiven indirekten Sterbehilfe.

‘Es gibt da große Ungewissheiten’, sagt der Medizinethiker Dr. Giovanni Maio vom Zentrum für Ethik und Recht in der Medizin in Freiburg.’ Es gibt Ungewißheiten in Bezug auf die prognostische Aussage, Ungewißheiten in Bezug auf die Justiziabilität seiner Handlungen’. So war es auch bei einer 69-jährigen Patientin, die nach Infarkt mehrere Aufenthalte in Reha-Kliniken hinter sich hatte und sich nicht mehr kompetent äußern konnte. Den Ärzten wurde schließlich eine Patientenverfügung vorgelegt, die sie mit einem Juristen verfasst hatte. Darin lehnte sie jede lebenserhaltenden Maßnahme ab, wenn ein menschenwürdiges Dasein bei schwersten Dauerschädigungen nicht mehr möglich sei.’ Wir standen jedoch vor dem Problem,’ berichtet der Freiburger Medizinethiker, ‘dass wir nicht genau wussten, was die Patientin mit dem Begriff menschenwürdiges Dasein meinte.’ Es gab viele Diskussionen über den mutmaßlichen Willen der Patientin, bei denen auch ihre Betreuerin anwesend war. Schließlich entschied man sich dazu, doch das Vormundschaftsgericht anzurufen. Ebendies sollte durch eine konkret abgefasste Patientenverfügung eigentlich vermieden werden.

Oft wird das Thema erst auf der Intensivstation angesprochen, wenn die Patienten nicht mehr ansprechbar sind’, beklagt Dr. Maio. Ärzte, die Patienten mit einer tödlich verlaufenden Erkrankung betreuen, sollten frühzeitig das Thema Patientenverfügung ansprechen und auch die Angehörigen mit in die Diskussion einbeziehen.’ Im Alltag haben sich die Patientenverfügungen noch nicht durchgesetzt’, resümiert Maio, ‘nur etwa sechs Prozent der Patienten haben eine Verfügung.’ Die meisten davon sind zu allgemein und unkonkret, um von den Ärzten in klares Tun oder Unterlassen umgesetzt werden zu können und auch Ethikkonzile überflüssig zu machen.