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Europaweit Druck in Richtung Sterbehilfe Gegendruck von der Kirche

10. Nov 2008

Europaweit Druck in Richtung Sterbehilfe Gefahr überzogenen Gegendrucks

Spanien: Seit vielen Jahren hatte Inmaculada Echevarría sich nichts sehnsüchtiger gewünscht als den Tod. Am vergangenen Mittwoch nun ging der Wunsch der bei vollem Bewusstsein gelähmten, unheilbar kranken Spanierin in Erfüllung. Die Ärzte stellten unter Betäubung ihr Atemgerät ab. Die spanische Kirche spricht von “illegaler Euthanasie” und einem “Anschlag auf die Würde und das Leben”. Ihr heftiger Einspruch gegen das vorher ausdrücklich rechtlich erlaubte Sterben-Lassen führte dazu, dass die 51-jährige zum Sterben an einen anderen Ort verlegt werden musste.

In Deutschland erläuterte Kardinal Lehmann dazu, auch Gott habe in Jesus Christus das menschliche Leid nicht erklärt, sondern “als der völlig Schuldlose hat er das Unvermeidliche übernommen und bis zum bitteren Ende durchlitten”.
(laut kna vom 18.03., Quelle: http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=123641) Er mahnte, sich für Hospizarbeit und Palliativmedizin einzusetzen. Alle Hilfen, Wege und Mittel seien in ethisch zuverlässiger Weise einsetzen, da man sonst “den Druck in Richtung aktiver Sterbehilfe kaum aufhalten könne”.

Als Gegenmaßnahme machen sich kirchliche Kreise im bevorstehenden Gesetzgebungsverfahren auch für eine Beschränkung von Patientenverfügungen auf einen tödlichen Verlauf stark. D. h.: Hätte die ja nicht tödlich erkrankte Immaculada Echevarria infolge einer Komplikation reanimiert werden müssen, könnte sie auch in Deutschland dies nicht länger verbindlich ablehnen. Zwei entsprechende Gruppenanträge von Bundestagsabgeordneten zur Reichweitenbeschränkung liegen vor. Nur ein dritter, rechtspolitisch orientierter, will Patientenverfügungen weiterhin unabhängig von Art und Stadium einer Krankheit anerkannt sehen. Sollte dieser dritte keine Mehrheit finden, stellt dies eine ernsthafte Gefahr dar: Ein solch überzogener Lebensschutz würde zu aufgezwungenen Intensivbehandlungen gegen den verfügten Patientenwillen führen und die Sterbehilfe, z. B. mit Gift zu einem “rechtzeitigen” Suizid, würde sozusagen zum Notwehrrecht.

“Madrid Die Ärzte eines Krankenhauses in Granada stellten die künstliche Beatmung, die die weitgehend gelähmte Frau seit zehn Jahren am Leben gehalten hatte, ein. Die 51-jährige sei daraufhin gestorben, teilte die Regionalregierung von Andalusien mit. Um der Kranken einen qualvollen Todeskampf zu ersparen, hatten die Ärzte ihr zuvor ein Betäubungsmittel verabreicht. Ihr Fall hatte in Spanien seit Wochen für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Sterbehilfe ausgelöst. Echevarría litt unter einem unheilbaren Muskelschwund und war seit zwei Jahrzehnten wegen Lähmungen ans Bett gefesselt.

Vor ihrem Tod wurde die Frau von einem Bekannten gefragt: “Wenn Du hättest wählen können, wärest Du lieber schon früher gestorben?” Echevarría antwortete nach Angaben der Zeitung “El País”: “Ja, viel früher. Vor 27 Jahren.” Die Regierung von Andalusien gab den Ärzten vor zwei Wochen die Erlaubnis, das lebenswichtige Beatmungsgerät der Kranken abzustellen und dies, obwohl die Sterbehilfe in Spanien verboten ist. Sie stützte sich dabei auf zwei Gutachten. Darin vertraten Experten die Ansicht, das Abstellen des Beatmungsgeräts sei keine Sterbehilfe. Andere Wissenschaftler sehen dies allerdings anders. “Der Fall Echevarría ist reine und knallharte Euthanasie”, erklärte die Biochemikerin Natalia López Moratalla.

Kritik der katholischen Kirche

Die Entscheidung der andalusischen Regierung hatte vor allem in der katholischen Kirche heftige Proteste ausgelöst. “Einem Menschen eine lebenswichtige Apparatur abzuschalten, ist gleichbedeutend damit, ihm das Leben zu nehmen”, betonte der Primas der katholischen Kirche in Spanien, Kardinal Antonio Cañizares. “Die Euthanasie ist illegal und ein Anschlag auf die Würde und das Leben.”

Zuletzt hatte in Spanien im Jahr 1998 der Fall des Ramón Sampedro eine größere Euthanasie-Debatte ausgelöst. Der Querschnittsgelähmte hatte fast 30 Jahre um sein Recht auf den eigenen Tod gekämpft. Sein Fall wurde von Alejandro Amenábar in dem Streifen “Das Meer in mir” verfilmt, der 2005 mit dem Oscar für den besten ausländischen Film ausgezeichnet wurde. Anders als Echevarría starb Sampedro nicht durch das Abschalten eines Geräts, sondern die Einnahme von Gift, das ihm eine Freundin bereitgestellt hatte.

Quelle und mehr: http://www.zeit.de/news/artikel/2007/03/15/95949.xml