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FDP für Neuregelung der Sterbehilfe

10. Nov 2008

Wörtlich aus: Yahoo-Online-News vom 09.04.2004

FDP für Neuregelung der Sterbehilfe

Feiertagszusammenfassung Frankfurt/Main (AP) Der FDP-Spitzenpolitiker Wolfgang Gerhardt hat sich für eine Neuregelung der Sterbehilfe ausgesprochen. In der «Berliner Zeitung» forderte er, den frei artikulierten Wunsch unheilbar Kranker nach einem würdevollen Sterben zu akzeptieren. Aktive Sterbehilfe lehnte der Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion allerdings grundsätzlich ab. Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe warnte in derselben Zeitung vor Änderungen an der bestehenden Rechtslage.

Gerhardt plädierte indirekt für eine Änderung des Strafgesetzbuchs, das Tötung auf Verlangen unter Strafe stellt. Es stelle sich die Frage, ob der Staat mit Strafe drohen müsse, wenn Ärzte mit einer Begrenzung der Therapie den Wunsch todkranker Menschen nach Beendigung ihres Leids respektierten: «Wer will dann jemandem einen Schuldvorwurf machen?», wurde der FDP-Politiker zitiert. Er betonte, dass bei einer Abstimmung über ein Sterbehilfe-Gesetz jeder Abgeordnete frei nach seinem Gewissen entscheiden müsse.

Am Vortag war eine Initiative des SPD-Abgeordneten Rolf Stöckel bekannt geworden, der auf mehr Rechtssicherheit bei der so genannten aktiven indirekten Sterbehilfe zielt. Damit gemeint sind Fälle, in denen eingeleitete lebenserhaltende Maßnahmen bei unheilbar Kranken abgebrochen werden. Stöckel will neben einer Änderung des Strafgesetzbuches unter anderem klarere Regelungen zur Patientenverfügung erreichen, mit der Todkranke selbst über ihr Ende bestimmen können. Aktive Sterbehilfe, wie in den Niederlanden und Belgien möglich, sind von Stöckels Antrag nicht gedeckt.

Die Deutsche Hospiz Stiftung erneuerte dennoch ihre heftige Kritik an dem Vorstoß. «Es gibt keine rechtliche Grauzone», sagte Hospiz-Geschäftsführer Eugen Brysch der AP. Vollkommen zu Recht sei Tötung auf Verlangen in Deutschland ein eigener Tatbestand. Er warf Stöckel vor, diese Rechtslage «über die Hintertür» zu torpedieren. Auch Hoppe betonte, dass das Verbot der Tötung auf Verlangen nicht angetastet werden dürfe und begründete das mit der Missbrauchgefahr. Der Ärztekammer-Präsident befürchtet, dass Koma-Patienten leichtfertig der Wunsch zu sterben unterstellt werden könne.