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Gesetz zur Palliativversorgung und möglichen Sterbehilfe jetzt in Luxemburg

20. Dez 2008

Luxemburg ist das dritte Nachbarland Deutschlands, in welchem die Tötung auf Verlangen eines Schwerstkranken in bestimmten Fällen nicht länger unter Strafe steht. Das Gesetzt ist kombiniert mit einem zur palliativen Versorgung und Karenz (Arbeitsfreistellung) von Angehörigen für die Zeit der Sterbebegleitug.

Begründung: Die Palliativversorgung ist vorrangig, stößt aber auch an Grenzen. So ist nicht jeder Patient selbst bei optimaler Palliativmedizin schmerzfrei zu stellen und nicht jeder Schwerstleidende ist überhaupt ein Palliativpatient (z. B. Hochbetagte, die nicht Krebspatienten oder Sterbende, sondern Schwerstpflegebedürftige sind). Bis zuletzt hatten sich kirchliche Gegner, unterstützt durch den Papst, gegen diese (von vielen Menschen auch in Deutschland besonders begrüßte) Kombination von Sterbehilfe und Sterbebegleitung gewehrt. Hintergrund siehe: Sterbehilfe als Kulturkampfthema in Luxemburg