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Beitrag

Gesetze der Ökonomie in der Medizin: Nur noch Normalversorgung für alle?

10. Nov 2008

Inhalt:
Verteilungskämpfe und einschneidende Umwälzungen in der medizinisch-pflegerischen Versorgung.
Bundesärztekammer: Selbst Nötiges kaum mehr bezahlbar.
Philosoph Spaemann schlägt im Kampf gegen Sterbehilfe ein gesellschaftliches Zurück zur "Normalversorgung" vor.
Deutscher Pflegrat beansprucht eigene Kompetenzen: "Es muss nicht immer der Arzt sein"

Montag, 31. Oktober 2005. Die Bundesärztekammer sieht auch bei der Mobilisierung aller Wirtschaftlichkeitsreserven keine ausreichenden Möglichkeiten, "selbst notwendige Medizin" dauerhaft bezahlbar zu machen. Dies teilte BÄK-Hauptgeschäftsführer Christoph Fuchs der "Neuen Osnabrücker Zeitung" mit. Deshalb müsse jetzt erörtert werden, ob man sich weiter Wartelisten leisten wolle, oder "ob wir die Eigenbeteiligung erhöhen, private Vorsorge stärken und Leistungen ausgrenzen wollen".

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt plant wie berichtet, 250 Millionen Euro pro Jahr in den Aufbau von Palliativ-Teams zu stecken.

Nicht nur Hartmannbund-Chef Dr. Hans-Jürgen Thomas hat daran kritisiert, dass dies ohne Aufstockung der Krankenkassen-Finanzen nicht möglich ist. Die Finanzreserven, die "angeblich im System schlummern, existieren in einem chronisch unterfinanzierten System schon seit Jahren nicht mehr", sagte Thomas. Auch der Hauptgeschäftsführer des Ärzteverbandes Hartmannbund Michael Vogt beklagte der Berliner Zeitung vom 21.10. gegenüber, "dass die Politik Mehrausgaben für Palliativkranke durch Einsparungen bei anderen Patienten ausgleichen will. "Eine Krankheit ist für jeden Betroffenen schlimm. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um scheinbar leichte oder schwere Fälle handelt."


Der Philosoph Robert Spaemann vertritt seit Jahrzehnten ernst zu nehmende Ethikargumenten gegen die aktive Sterbehilfe bzw. "Freigabe der Tötung". Dies setze allerdings "aus ökonomischen Gründen" die zukünftige Beschränkung auf medizinische Grundversorgung und menschlich-pflegerische Zuwendung voraus (Beitrag in Stuttgarter Zeitung vom 26.10.2005): " Angesichts unserer technischen Möglichkeiten kann die Medizin nicht mehr dem Prinzip folgen, jederzeit jedes menschliche Leben so lange zu erhalten, wie dies technisch möglich ist. Sie kann es nicht aus Gründen der Menschenwürde, zu der auch das menschenwürdige Sterbenlassen gehört. Sie kann es auch nicht aus ökonomischen Gründen.

Die uns zur Verfügung stehenden Mittel sind nun einmal begrenzt. Das ärztliche Berufsethos muss angesichts der wachsenden Möglichkeiten neue Kriterien des Normalen entwickeln Kriterien für das, was wir kranken Menschen an medizinischer Grundversorgung und Zuwendung schulden, und für das, was abhängig gemacht werden muss von Alter, Heilungsaussicht und persönlichen Umständen. Wer jeden Verzicht auf den Einsatz äußerster Mittel als Tötung durch Unterlassen brandmarkt, der bereitet oft absichtlich! den Weg für die "aktive Sterbehilfe", das heißt fürs Töten.

04.11.2005, Stuttgarter Zeitung
Stuttgart (ots) Der an der Berliner Humboldt-Universität lehrende Philosoph Volker Gerhardt hat in der Stuttgarter Zeitung (Samstagsausgabe) eine scharfe Replik gegen einen Beitrag seines Berufskollegen Robert Spaemann verfasst. Spaemann hatte sich am 26. Oktober in der Stuttgarter Zeitung äußerst kritisch mit Sterbehilfe auseinandergesetzt und auf Deutschlands Nazi-Vergangenheit hingewiesen. Spaemann laufe "Amok", da er eine Liberalisierung der Sterbehilfe in Holland, Belgien und der Schweiz mit dem Nazi-Terror in Bezug setze, meint Gerhardt. Aber auch Gerhardt sieht die Etablierung des auf Sterbehilfe spezialisierten Vereins Dignitas in Hannover mit Skepsis. Gerhardt: "Hier wird in höchst fragwürdiger Weise ein Geschäft mit der aktiven Sterbehilfe vorbereitet. Alle Kundigen sind sich einig, dass es ein solches Geschäft mit dem Sterben nicht geben darf. Und weil man das am besten dadurch verhindert, dass man die aktive Sterbehilfe erst gar nicht legalisiert, gibt es auch hier in Deutschland keine ernsthafte Stimme, die ihre Zulassung fordert." Ärztekammern, Juristentage und Parteien seien sich hier einig. Es könne daher nur darum gehen, die passive Sterbehilfe "vom Verdacht des Gesetzesbruchs zu befreien". "Wenn Ärzte die Möglichkeit und unter Umständen auch die Pflicht haben sollen, einen klar und eindeutig geäußerten Patientenwillen zu befolgen, müssen sie vor Strafe sicher sein."


Auch der Deutsche Pflegerat (DPR), die Interessenvertretung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in der Pflege, hat einen umwälzenden Vorschlag unterbreitet. Eben noch hatte der Deutsche Pflegerat massiv gegen die Eröffnung eines Informationsbüros des Schweizer Sterbehilfe-Verein "DIGNITAS" in Hannover protestierte und sich gegen die aktive Sterbehilfe und für bessere Pflegebedingungen für die letzte Lebensphase ausgesprochen. Nun wird eine Aufwertung qualifizierter Pflegekräfte gegenüber Hausärzten bei der Patientenbehandlung gefordert. Warum, stelle sich die Frage, bedürfe es eines hoch bezahlten Arztes, um z. B. einen Rollstuhl und Pflegemittel zu verordnen? Die DPR-Präsidentin Marie-Luise Müller forderte im Berliner "Tagesspiegel" vom 19.10.2005 eine entsprechende Öffnungsklausel im Sozialgesetzbuch V auch für qualifizierte Pflegekräfte und so genannte Pflegepraxen ohne Ärzte. Mehr: presseportal.de


Literaturempfehlung: Berliner Medizinethische Schriften, Beiträge zu ethischen und rechtlichen Fragen der Medizin, Heft 56

Michael Arnold:
Rationierung und zukünftige Reallokationen im Gesundheitswesen

Wenn es um Krankheit und Gesundheit, um Leben oder Tod geht, scheint jeder Aufwand gerechtfertigt. In Wirklichkeit gelten auch in der Medizin die Gesetze der Ökonomie. Knappheit kann nicht durch Berufung auf das ärztliche Ethos gegenstandslos werden. Auch wenn sich Ärzte in erster Linie als Anwälte der Patienten verstehen, müssen sie auch immer "Rationierungsagenten" sein.

Auf der Systemebene zeichnet sich insbesondere durch die Altersentwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen die Notwendigkeit von Umschichtungen von den kurativen Disziplinen in andere Bereiche ab.

ISBN 3-928366-84-X, Berliner Medizinethische Schriften, Humanitas Verlag, Küpferstr. 1, 44135 Dortmund, herausgegeben von Prof. Dr. Uwe Körner, Charité-Universitätsmedizin Berlin
Bestellung: HVD-Vertrieb, Wallstr. 61-65, 10179 Berlin, Heftpreis 5,50 Euro