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Betreuungsfall

23. Okt 2007

Wenn jemand seine Angelegenheiten (ganz oder teilweise) nicht mehr selbst regeln kann. Ein sogenannter Betreuer wird dann für bestimmte Aufgabenbereiche gerichtlich eingesetzt. Um dies zu vermeiden, kann eine (Vorsorge-)Vollmacht Voraussetzung: Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers für eine Vertrauensperson ausgestellt werden. Diese kann verschiedene Angelegenheiten (z. B. gesundheitliche oder finanzielle) abdecken.