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Humanistischer Verband: Zwang zum Lebensschutz gegen Patientenwillen nimmt zu

10. Nov 2008

Pressemitteilung des Humanistischen Verbandes Berlin (30.06.2004)

“Humanistischer Verband Deutschlands (HVD) warnt vor Einschränkung bestehender Patientenrechte:

Anlässlich der jetzt zum 30. August bevorstehenden Veröffentlichung des Berichts der Enquête-Kommission “Recht und Ethik in der modernen Medizin” sieht der HVD eine zunehmende Gefahr von aufgezwungenen Behandlungen gegen den Patientenwillen. Dies widerspräche den Ergebnissen der Arbeitsgruppe “Autonomie am Lebensende”, die vor kurzem von der Bundesjustizministerin vorgestellt wurden.

Fast unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit will die Enquête- Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” des Deutschen Bundestages den Zwang zum Lebensschutz wieder einführen. Wie einzelne ihrer Mitglieder verlauten ließen, plant die Enquête-Kommission mit einer 2/3 Mehrheit bereits bestehende Selbstbestimmungsrechte bei Patientenverfügungen und legalen Formen der Sterbehilfe drastisch einzuschränken. Davor warnt der Humanistische Verband Deutschlands. Als Patientenvertreterin hat die Bundesbeauftragte des HVD für Patientenverfügungen und Humanes Sterben, Gita Neumann, an dem Bericht “Patientenautonomie am Lebensende”, der vor zwei Wochen von Bundesjustizministerin Zypries der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, mitgewirkt. Darin wird von einer interdisziplinären Expertengruppe vorgeschlagen, endlich größere Rechtssicherheit für alle Beteiligten, d. h. vorsorgewillige Bürger, Patienten, Angehörige und Ärzte zu erreichen. “Ebendies ist aber fundamentalistischen und paternalistischen Lebensschutzvertretern ein Dorn im Auge sie schlagen zurück” hat Gita Neumann erfahren, “nicht das Gespräch und der demokratische Konsens werden gesucht, vielmehr sind böswillige Diffamierungen und Ausgrenzungsversuche neuerdings an der Tagesordnung. Den betroffenen Angehörigen wird unterstellt, sie wollten sterbende Familienmitglieder umbringen. Den Todkranken wird signalisiert, das Gespräch mit dem Arzt gar nicht erst zu suchen, um diesen nicht in Bedrängnis, gar ins Gefängnis zu bringen.”

Die von der Zypries-Expertengruppe vorgeschlagene Ergänzung des Strafrechtsparagraphen 216 (Tötung auf Verlangen) lautet im Wortlaut wie folgt:

“Nicht strafbar ist:

1.) Die Anwendung einer medizinisch angezeigten Leid mindernden Maßnahme, die das Leben als nicht beabsichtigte Nebenwirkung verkürzt,

2.) Das Unterlassen oder Beenden einer lebenserhaltenden medizinischen Maßnahme,

wenn dies dem Willen des Patienten entspricht.”

Diese Klarstellung entspricht der heute schon geltenden Rechtslage, dass Ärzte in den genannten Fällen nicht mit dem Staatsanwalt zu rechnen haben. Dazu Gita Neumann: “Die Empfehlung unserer Gruppe wird von den Kritikern einerseits als völlig überflüssig bezeichnet um sie im gleichen Atemzug als höchst gefährlich zu brandmarken. Leider ist dies nicht nur ein irrationaler Widerspruch in sich, sondern grausame Realität, der sich Schwerstkranke und ihre Angehörige ausgesetzt sehen. Nach dem Motto ‘Was wollen Sie denn eigentlich, niemand muss leiden, es gibt doch die indirekte und passive Sterbehilfe’. Umgekehrt heißt es: ‘Das darf der Arzt aber nicht, dass ist ja strafbare Tötung´, wenn ein verzweifelter Mensch die eröffneten Möglichkeiten der Leidensminderung dann wirklich einmal in Anspruch nehmen möchte.”

Der Arbeitsgruppe “Patientenautonomie am Lebensende” gehörten neben dem HVD auch Vertreter der Kirchen und der Wohlfahrtsverbände an. Bemerkenswert ist, dass die Arbeitsgruppe im Unterschied zur Enquête-Kommission von Praktikern und Experten besetzt war und ihre Ergebnisse im weitgehenden Konsens beschlossen hat.”