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Justizminister von Rh.-Pfalz (FDP) stellt Kommissions-Ergebnisse vor

10. Nov 2008

Unter Leitung des Justizministers von Rheinland-Pfalz, Herbert Mertin (FDP) hat die Bioethik-Kommission des Landes ihre umfangreichen Beratungen zum Thema Sterbehilfe abgeschlossen. Die Thesen und Empfehlungen des Gremiums, welches mit Juristen, Ärzten und Wissenschaftlern besetzt ist, sollen der Landesregierung am Dienstag (27.04.) vorgelegt werden.

Wie Mertin vorab mitteilte, herrscht sowohl bei den Bürgern als auch bei den behandelnden Ärzten große Unsicherheit über die Sterbehilfe. Dies sei bei den Beratungen in insgesamt 23 Sitzungen sehr deutlich geworden. Die entscheidenden Fragen lauten Mertins Angaben zufolge: Wie weit geht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten? Hat die ärztliche Behandlungspflicht ihre Grenzen, und was geschieht, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann? Deshalb müsse geklärt werden, wie mit Patientenverfügungen über die Art der Behandlung bei todbringenden Krankheiten umgegangen werden sollte. Allerdings sei es nicht möglich, ‘alle Sachverhalte trennscharf zu regeln und ein für alle Mal Klarheit zu schaffen’, erklärte der Minister.

Für die Kirchen bleibt jeder Klärungsbedarf zur Sterbehilfe tabu und wird mit einer Debatte um Tötung gleichgesetzt. In der bundesweiten “Woche für das Leben” macht die evangelische und katholische Kirche gemeinsam die Würde des Menschen am Ende des Lebens und die Hospizarbeit zum Thema.’ Wo man Sterbenden beisteht, wird der Wunsch nach Tötung kaum aufkommen’, zeigte sich der Limburger Bischof Franz Kamphausen bei der Auftaktveranstaltung am 24.04. in der Rüdesheimer Rheinhalle überzeugt. Er warb dafür, sich von Hospizgruppen für das Ehrenamt der Sterbebegleitung ausbilden zu lassen. Es gelte, den Menschen wieder als Geschöpf Gottes zu begreifen, der das vorgegebene anzunehmen und zu ertragen habe. In diesem Sinn “sollte sich jeder die ökumenisch erarbeitete Patientenverfügung besorgen”, sie unterschreiben und mit seiner Familie sowie dem Hausarzt besprechen, so der Rat des Bischofs.