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Katholische Kirche: PEG-Sonde im Koma immer erforderlich sonst “Euthanasie”

10. Nov 2008

Mainz. Bekanntlich befinden sich die Katholische Kirche und andere Bewegungen im erklärten Kulturkampf gegen alle Formen der so genannten “aktiven” Sterbehilfe. Längst steht damit nicht mehr nur die Tötung auf Verlangen, sondern auch die in Deutschland straffreie Suizidhilfe auf dem Index. Doch seit April 2004 wird auch der Mehrheitskonsens bei der “passiven” Sterbehilfe aufgekündigt. Als Mitglied der Bioethikkommission Rheinland-Pfalz hat Prof. Dr. Reiter, Moraltheologe an der Universität Mainz, dazu ein Sondervotum zum Abschlussbericht vom 23.04.2004 abgegeben.

Entgegen der Mehrheitsmeinung (nicht nur der Kommissionsmitglieder, sondern nahezu aller medizinischen und ethischen Experten) betont Reiter u. a., die PEG-Sondenversorgung sei auch bei Dauerkomapatienten eine Form der “natürlichen”, nicht der “künstlichen” Ernährung:

“Johannes Paul II. rechnet die künstliche Ernährung zu den natürlichen Mitteln der Lebenserhaltung und bezeichnet ihre Anwendung deshalb als normal und als moralisch verpflichtend (vgl. Ansprache an die Teilnehmer am Internationalen Fachkongress zum Thema ‘Lebenserhaltende Behandlungen und vegetativer Zustand: Wissenschaftliche Fortschritte und ethische Dilemmata´ am 20. März 2004). Es ist daher zu fragen, ob überhaupt mit Bestimmtheit etwas über den Zustand der Wachkoma-Patienten gesagt werden kann Kein neues Gesetz kann mitmenschliche Hilfe und personale Begleitung garantieren ” (Reiter, Sondervotum im Abschlussbericht der Bioethikkommission Rheinland-Pfalz).

Vatikan sagt “Nein”

Sollte man bisher angenommen haben, dass der Vatikan für ein natürliches Sterbenlassen und den Verzicht auf außergewöhnliche lebensverlängernde Maßnahmen bei irreversiblem Bewusstseinsverlust eintritt, so wird man tatsächlich durch das von Reiter angesprochene Papst-Votum eines Besseren belehrt. Siehe im Wortlaut: Vatikan sagt “Nein zu Euthanasie an Patienten im Wachkoma”, Meldung vom 07.04.2004 in Info-Datenbank
Vatikanmeldung im Wortlaut

Bundesärztekammervertreter schließt sich an

Der “von der Mehrheitsmeinung abweichenden Auffassung” von Prof. Reiter schließt sich ein weiteres Kommissionsmitglied, Herr Professor Dr. med. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer und des Deutschen Ärztetages, “ohne Vorbehalt an” wie es im Abschlussbericht heißt.


Freiburg (www.kath.net) vom 13.05.2004: Auch die Schweizer Bischofskonferenz stellt Überlegungen an, bisher zulässige Regelungen der Sterbehilfe zu verschärfen und die Straffreiheit bei bestimmten Formen wie der Suizidhilfe umzukehren, d. h. sie würde das Strafgesetz gern der katholischen Ethik “anpassen”. Im Zentrum der Kritik stehen die neuen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). Wir berichteten darüber (siehe Meldung vom 05.02.2004 “Schweiz: nun auch ärztliche Suizidhilfe” in unserer Info-Datenbank www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/archiv.htm)

In einer Stellungnahme einer AG der Schweizer Bischofskonferenz heißt es dazu, die Richtlinien der SAMW widersprechen “der Aufforderung zur Palliativpflege, wenn sie die Beihilfe des Arztes zum Suizid legitimieren”.

Es sei nicht nachvollziehbar, wenn man die Beihilfe zum Selbstmord unter dem Vorwand rechtfertige, dass der Arzt “den letzten Akt der zum Tode führenden Handlung” nicht leistet, sondern ihn dem Patienten überlässt. Man könne sich außerdem nicht auf das gültige Strafgesetz berufen, um auf ethische Normen zu schließen, stellt die AG der Schweizer Bischofskonferenz fest. “Im Gegenteil: Das Gesetz muss sich den Forderungen der Ethik anpassen und nicht umgekehrt.” (Quelle und Wortlaut siehe in Info-Datenbank a. a. O.)