So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Kauch (FDP): Debatte nicht auf “aktive Sterbehilfe” verengen

10. Nov 2008

KAUCH: Debatte um Selbstbestimmungsrecht Schwerstkranker nicht auf aktive Sterbehilfe verengen

Berlin (AP) Aachen. Wie nicht anders zu erwarten, haben anlässlich der zehnten bundesweiten ökumenischen Woche für das Leben Spitzen der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland erneut die aktive Sterbehilfe scharf verurteilt. “Aktive Sterbehilfe ist Töten”, sagte der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche, Bischof Wolfgang Huber, in Berlin. Eine Legalisierung “käme einer Bankrotterklärung der Menschlichkeit gleich”.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sagte, die Praxis der Sterbehilfe setze alte und schwerkranke Menschen unter Druck, der Gesellschaft nicht zur Last zu fallen.

Neue Denkanstöße vom liberalen Mitglied der Enquête-Kommission “Ethik und Recht der modernen Medizin”, MICHAEL KAUCH enthält hingegen eine Presseerklärung vom 25.03.2004:

Laut Kauch geht die Verengung der Debatte auf die Zulassung oder Ablehnung aktiver Sterbehilfe an der Komplexität des Themas vorbei. Das Selbstbestimmungsrecht schwerstkranker und sterbender Menschen müsse Leitschnur für politisches Handeln sein. Notwendig sei ein Gesamtpaket aus gesundheits- und rechtspolitischen Maßnahmen, um ein selbstbestimmtes und würdevolles Lebensende zu ermöglichen.

Wie von den Kirchen gefordert müssten die sterbebegleitende Palliativmedizin sowie die Hospizversorgung in unserem Land ausgebaut, die Zahl der Palliativbetten erhöht, die Ausbildung durch Ausbau von Lehrstühlen für Palliativmedizin verbessert werden.

In der Rechtspolitik gilt laut dem FDP-Politiker vorrangig, zunächst das Instrument der Patientenverfügung zu stärken: “Dies ist notwendig, um den niedergelegten Willen eines Menschen zu Therapiebegrenzung und Behandlungsabbruch in Krankheitssituationen durchzusetzen, in denen der Patient sich nicht mehr selbst äußern kann. Als Liberale setzen wir dabei auf den Vorrang des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten vor allen anderen Überlegungen und Interessen von Ärzten, Pflegenden, Betreuern und Angehörigen. Es muss sichergestellt werden, dass ein Patient nicht Behandlungsmethoden über sich ergehen lassen muss, die er bei klarem Verstand für bestimmte Situationen ausgeschlossen hat. Die Beschränkung der verbindlichen Durchsetzbarkeit von Patientenverfügungen auf irreversibel zum Tode führende Krankheitsverläufe durch den Bundesgerichtshof wirft die Frage nach einer gesetzlichen Klarstellung auf. Denn auch der Wunsch eines Menschen nach Therapiebegrenzung bei nicht aufhaltbaren schweren Leiden oder bei dauerndem Verlust der Kommunikationsfähigkeit muss respektiert werden.”

Des weiteren müsse ernsthaft geprüft werden, “ob für die Vergabe schmerzlindernder, aber eventuell lebensverkürzender Medikamente eine Klarstellung im Strafgesetzbuch erforderlich ist, um Rechtssicherheit für Ärzte zu schaffen und eine wirksame Schmerztherapie am Lebensende abzusichern.”

Bettina Lauer Telefon 030 22754618 pressestelle@fdp-bundestag.de

Entsprechende Gesetzesvorschläge des Humanistischen Verbandes Deutschlands siehe:

http://www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/pro-sterbehilfe.htm