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Kollegen-Kritik an BÄK-Präsident Hoppe (seit 18.01.2007) / unstandesgemäßer Dr. Beck

10. Nov 2008

Der Hessische Arzt Dr. Winfried Beck ist ehemaliger Vorsitzender des Vereins demokratischer Ärztinnen und Ärzte. Er darf als "rebellisch" bzw. "unstandesgemäß" gelten. In einem Beitrag im Neuen Deutschland (vom 19.07.2008) "Den Wunsch der Betroffenen respektieren" zeigt er bemerkenswertes Verständnis für Suizidwünsche:

"… Nicht nur Schmerzen und unheilbare Krankheit kommen als Motiv in Frage, aus dem Leben scheiden zu wollen. Sind diese Menschen nicht auch in Not und auf Hilfe angewiesen? Sie dürfen genauso wenig allein gelassen werden wie Sterbende … In einer Welt, die schon allein die Anerkennung eines solchen Wunsches negativ besetzt, bleibt diesen Menschen oft kein anderer Ausweg als der Sturz von einem Hochhaus, der Sprung vor die Bahn oder eine andere grausame, aus der Verzweiflung und Isolation geborene Methode der Selbsttötung, sofern sie dazu überhaupt in der Lage sind. Häufig scheitert der Versuch, so aus dem Leben zu gehen, bleiben dauerhaft Schäden, wächst die Verzweiflung. … "Quelle: Dr. Beck: Den Wunsch der Betroffenen respektieren


Siehe Unterstützerliste www.prosterbehilfe.de

http://prosterbehilfe.de/content/view/15/35/

 


05.11.2007.
Streit um Gesetz zur Patientenverfügung zwischen Prof. Hoppe und Bundesjustizministerin Zypries

(Aachen – 05.11.2007) Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat sich erneut für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen ausgesprochen. Es würde allen Beteiligten mehr Rechtssicherheit geben und gewährleisten, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten in allen Lebensphasen geachtet werde, sagte Zypries bei einer Fachtagung in Aachen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, wandte sich gegen eine gesetzliche Regelung. Entscheidungen zwischen Leben und Tod sollten vor allem in der Verantwortung des behandelnden Arztes liegen.

Die Möglichkeit vorsorglicher Verfügungen sei eine Hilfestellung für Ärzte, sagte Hoppe. Schriftlich niedergelegte Zeugnisse oder mündliche Äußerungen bezögen sich aber immer auf zukünftige Behandlungssituationen. Der Patient könne diese nicht bis in letzter Konsequenz überblicken. Abschließende rechtliche Sicherheiten könne es daher nicht geben.

"Kurze Anmerkung von L. Barth:

"Während gegenüber die Bundesjustizministerin auf einer Fachtagung in Aachen für eine gesetzliche Regelung plädierte, bekräftigte der BÄK-Präsident Hoppe seine ablehnende Haltung. Die Auffassung des Herrn Hoppe kommt nun allerdings nicht die Wirkung zu, die ihr ggf. in der Öffentlichkeit beigemessen wird. Es handelt sich hierbei um eine "Stimme" unter vielen, die derzeit in der aktuellen Debatte um Gehör ringt. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten bleibt hiervon freilich unberührt …
Quelle:
openpr.de/news/169012/BAeK-Praesident-Hoppe-wandte-sich-erneut-gegen-eine-gesetzliche-Regelung-der-Patientenverfuegung


Quelle:
FAZ net vom 18.01.2007

"Der Münchner Palliativmediziner Gian Domenico Borasio hat gefordert, Ärzte gesetzlich zum Befolgen von Patientenverfügungen zu verpflichten. Schon heute sei jede Festlegung eines Patienten, auf bestimmte Behandlungen und lebensverlängernde Maßnahmen verzichten zu wollen, eigentlich verbindlich, sagte Borasio in einem Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitagsausgabe). Eine gesetzliche Klärung sei aber sinnvoll. Doch dürfe dabei auf keinen Fall vom Grundprinzip der Patientenautonomie abgewichen werden. Vorschläge, etwa des stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU Bosbach und des SPD-Politikers Röspel, dass Patientenverfügungen nur bei unumkehrbar tödlichen Krankheiten Anwendung finden sollten, seien weltfremd, bevormundend und fundamentalistisch.


25.01.2007:
"Ärzte gegen weitreichende Patientenverfügungen Kranke müssen sich auf Lebensrettung verlassen können

BERLIN. Die Bundesärztekammer hat gestern vor einem detaillierten Gesetz zu Patientenverfügungen gewarnt. "Der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, eventuell notwendige verfahrensrechtliche Fragen klarzustellen, jedoch auf eine weitergehende Regelung verzichten", sagte der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe der Berliner Zeitung …
Quelle: Berliner Zeitung vom 25.01.2007

Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands hatte daraufhin medizinethisch orientierte Ärzte in einer gemeinsamen AG gefragt: Gibt es innerhalb der deutschen Ärzteschaft keinerlei Initiative oder Stimme, die klarstellt, dass Prof. Hoppe offensichtlich nicht für "die" Ärzte spricht?

An einen sich daraufhin entwickelnden Dialog beteiligt hat u. a. PD Dr. Meinolfus Strätling vom Universitätsklinikum Lübeck , der auch – wozu sich sonst kaum ein Kollege "traut" – mit der Veröffentlichung einverstanden war:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

… Exemplarisch verweise ich darauf, dass z. B. auch der Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, mit dem gemeinsam unser Lübecker Forschungsschwerpunkt eine erste Initiative zur Regelung der Patientenverfügung bereits 2001 auf den Weg gebracht hat (und die die jetzt mit breiter Mehrheit absehbaren Regelung als Empfehlungen vorwegnahm), ebenfalls eine entgegengesetzte Position zu Herrn Hoppe hält.
Zutreffend ist auch der dezente Hinweis, dass die derzeitigen "Grundsätze zur Ärztlichen Sterbebegleitung" maßgeblich von Herrn Hoppe "verschlimmbessert" wurden. Herr … gibt uns zu bedenken, dass am konkreten Beispiel der Revision der Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung 2004 ein redaktioneller Eingriff des Präsidenten stattgefunden hat, der über eine redaktionelle Änderung weit hinausgeht … In der die Grundsätze erarbeitenden Kommission hätten demgegenüber auch nachdenkliche und abwägende Personen gesessen. So z. B. ein Präsident einer Landesärztekammer.

Zutreffend ist schließlich auch der Hinweis von Frau Neumann, den wir irgendwann in der Ärzteschaft auch "auf den Tisch des Hauses" bringen müssen: Tatsächlich ist – auch empirisch gut belegt – nicht ernsthaft strittig, dass der Präsident der Bundesärztekammer praktisch in allen wichtigeren medizinisch-ethischen Fragen der vergangenen Jahre eben nicht für die Mehrheit der Deutschen Ärzteschaft spricht oder auch nur gesprochen hat.

Wer wollte ernsthaft bestreiten, dass sich die Patienten mit Patientenverfügung i. A. ohnehin nur medizinisch höchst fragwürdige Therapieversuche verbitten? Therapieversuche, bei denen nämlich i. A. das Schädigungsrisiko viel höher ist, als die Aussicht des Patienten, irgendeinen Benefit davon zu erlangen … Wer wollte ernsthaft die konsistenten Forschungsergebnisse bestreiten, dass wir als Ärzte eben dieselben Maßnahmen in unserer ganz breiten Mehrheit für uns selbst oder unsere Angehörige ebenfalls ablehnen würden?
Die breite Mehrheit der Ärzteschaft ist sich in diesen Fragen mit der Breiten Mehrheit der Bevölkerung mehr einig, als Herr Kollege – aus welchen Gründen auch immer – anscheinend wahrhaben möchte.
Schade, das er mit derartigen Stellungnahmen eher für Desinformation sorgt, als – wie es seines Amtes wäre – die Umsetzung vernünftiger, wissenschaftlich hervorragen belegter und diskutierter Regelungen durch den Gesetzgeber zu fördern.
Die Stellungnahme von Herrn Hoppe ist sachlich falsch und hinsichtlich aller relevanter Empfehlungen und Aussagen aus rechtlicher, ethischer und v. a. auch medizinischer Sicht klar widerlegbar. Hierfür verdient sie durchaus scharfe Kritik, gerade auch aus ärztlicher Sicht.

Mit freundlichem Gruß

Priv. Doz. Dr. med. M. W. M. Strätling


Kommentar von R. Bernstein-Bothe:

Die Ärzte haben Schwierigkeiten mit dem ärztlich assistierten Suizid wegen der standesrechtlichen Sanktionen und darin liegt ein wesentliches Problem. Den Präsidenten der Bundesärztekammer habe ich als konservativ christlich denkenden Menschen im September 2005 bei einer Podiumsdiskussion zur Patientenverfügung in Frankfurt kennen gelernt. Die letzte Frage an die Diskutanten bezog sich auf den persönlichen Umgang mit dem Instrument Patientenverfügung und Herr Hoppe sagte, er wolle keine Patientenverfügung haben, weil er sich seinen Angehörigen anvertrauen wolle. Für die jüngeren Kollegen sei die Selbstbestimmung des Patienten selbstverständlich, ihm bleibe das aber fremd. Die Konsequenz dieses Selbstbekenntnisses müsste eigentlich der Rücktritt von dem Amt des Präsidenten sein, meine ich.


Meldung vom 01.01.2006:

Hoppe sieht das Jahr 2005 als Wendepunkt: Dammbruchgefahr zur aktiven Euthanasie

Bundesärztekammerpräsident Hoppe erneut in der Kritik: Unqualifizierte Äußerungen

In einem von der BÄK veröffentlichten Interview vom 31.12.2005 spricht Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich-Hoppe von 2005 als einem Wendepunkt in der Diskussion über die Fragen am Ende des Lebens. Er verurteilt zunächst den Vorschlag des Hamburger Justizsenators Roger Kusch, das Verbot der "aktiven" Sterbehilfe zu lockern. Hoppe räumt ein, dass er ein derartiges öffentliches Eintreten durch einen Politiker vorher nicht für möglich gehalten hätte.

Zugleich fordert Hoppe nun dazu auf, den Stellenwert von Patientenverfügungen neu zu bewerten. In den Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung der BÄK sei zum Ausdruck gebracht, dass Patientenverfügungen zwar eine wesentliche Hilfe für den Arzt sein können – von einer Verbindlichkeit will Hoppe jetzt offenbar nichts mehr wissen.

Die BÄK-Veröffentlichung kritisiert die Patientenvertreterin Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands: "Leider scheint der Schock über den so genannten Dammbruch in der Sterbehilfe-Debatte bei Herrn Hoppe dazu geführt zu haben, die Grundsätze der eigenen Organisation zu Patientenverfügungen falsch wiederzugeben – dort ist bekanntlich seit 1998 /erneuert 2004 – von Verbindlichkeit für die Ärzte die Rede. Die Dammbruch-Argumentation basiert ausschließlich auf Ressentiments. Es gibt keinerlei empirischen oder rationalen Beleg dafür, dass etwa mit der gesetzlichen Regelung der Patientenautonomie ein Tor zur aktiven Sterbehilfe aufgemacht würde."

So hat es vor genau einem Jahr Hoppe auch selbst noch gesehen. In der Debatte um einen aus dem Hause Brigitte Zypries vorgestelltes Gesetzentwurf zur Patientenverfügung hat sich Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe im Dezember 2004 auf die Seite der Justizministerin gestellt. Damals hatte Hoppe nicht erkennen können, wie die Neuregelung im Betreuungsrecht das absolute Tötungsverbot in Frage stellen sollte und damit Kritik aus den Reihen der Enquête-Kommission des Bundestages an Zypries zurückgewiesen. Für richtig hat es der oberste Vertreter der deutschen Ärzteschaft in zahlreichen Diskussionsbeiträgen bisher auch gehalten, dass Patientenverfügungen auch für den Fall gelten sollen, dass der Patient (noch) nicht unumkehrbar tödlich erkrankt ist.

Neben dem Sterbehilfe-Vorstoß durch Justizsenator Kusch hat offensichtlich auch die Gründung der Freitodhilfeorganisation DIGNITAS (im September 2005) bei Hoppe für erhebliche Verwirrung gesorgt. In der Fachöffentlich wurde mit Kopfschütteln auf seine Behauptung reagiert, ärztlich asssistierter Suizid der Tötung auf Verlangen gleichkäme. Hoppe hatte damit die in unserer Rechtsordnung gravierende Unterscheidung zwischen prinzipiell straffreier Suizidhilfe und strafbarer Tötung in Frage gestellt.

Für Gita Neumann als Patientenvertreterin steht fest: "Hoppe kann wegen seiner widersprüchlichen und unqualifizierten Aussagen kaum mehr als ernsthafter Vertreter der Bundesärztekammer in diesen Fragen zum Lebensende gelten. Darüber hinaus ist er mit seiner Rückkehr zum ärztlichen Paternalismus – entgegen den aktuellen Grundsätzen der Bundesärztekammer, auf die er sich fälschlicherweise beruft – untragbar geworden. Wir fordern die verantwortlichen Gremien innerhalb der Bundesärztekammer zu einer Klarstellung auf, was die rechtliche Verbindlichkeit einer hinreichend konkreten Patientenverfügung betrifft und was demgegenüber eine vage, von ärztlicher Subjektivität geprägte Mutmaßung ist."