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Magdeburger “Sterbehilfe”-Prozess: Arzt voll rehabilitiert aber arbeitslos

8. Feb 2009
Das Magdeburger Landgericht hat am Montag, den 22.12.08  zwei wegen “passiver Sterbehilfe” angeklagte Ärzte voll rehabilitiert. Überraschend plädierte auch die Staatsanwaltschaft, deren Anklage auf einem – wie sich herausstellte – fragwürdigens Gutachten beruhte, für Freispruch.
 
Die Richterin Claudia Methling führte aus: Zwar lasse eine Richtlinie der Bundesärztekammer Sterbebegleitung zu, wenn der Sterbeprozess eingesetzt habe oder der Wille des Patienten vorliege. Diese habe aber nicht den Charakter eines Gesetzes, sagte Methling. Die Gesezteslücke wird besonders gravierend bei einem mit Sicherheit irreversibel bewußtlosen Patienten auf der Intensivstation, der aber nicht im Sterben liegt. Wäre die Einstellung der künstlichen Beatmungsmachinerie dann in jedem Fall strafbar, sofern keine entsprechende Willenserklärung (Patientenverfügung) vorliegt?
 
Der 62-jährige Angeklagte, ein international anerkannter Neurologe sieht sein Lebenswerk durch die haltlosen Anschuldigungen zerstört. Der ehemalige Chefarzt des Neurologischen Rehabilitationszentrums Magdeburg war nach den Vorwürfen entlassen worden. Derzeit hat er keine Arbeit. Ihm und dem inzwischen 53-jährigen Stationsarzt Frantisek K. waren Totschlag beziehungsweise Beihilfe dazu und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Tod eines schwerstverletzten 28-Jährigen vorgeworfen worden. Siehe: http://www.net-tribune.de/article/221208-155.php