So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Medienkampagne gegen “Sterbehilfe-Ärztin”

10. Nov 2008

Angeblich immer neue Vergehen der Langenhagener Internistin Dr. Mechthild Bach werden von den Medien ‘aufgedeckt’ und würden ihr, der so genannten ‘Sterbehilfeärztin’, angeblich von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt. So titelt selbst die Ärztezeitung vom 10.11.’ Neue Vorwürfe gegen Krebsärztin’ und berichtet:
LANGENHAGEN (dpa). Die Staatsanwaltschaft Hannover verfolgt neue Vorwürfe gegen die Langenhagener Krebsärztin, die der illegalen Sterbehilfe in 76 Fällen verdächtigt wird.
Die Behörde prüfe, ob die Medizinerin nach dem Entzug ihrer Zulassung weiter Patienten behandelt habe, sagte eine Sprecherin am Samstag und bestätigte Berichte der Magazine ‘Spiegel’ und ‘Focus’. Der Staatsanwaltschaft liege ein Brief des Stellvertreters der Ärztin vor, in dem dieser beklage, sie tauche weiterhin in der Praxis und der Langenhagener Paracelsus-Klinik auf und gebe dem Personal Anweisungen.

Die Gegendarstellung kam am 12.11. erneut von der Paracelsus-Klinik, wo Dr. Bach als Belegärztin auf einer Krebsstation arbeitete. Die Klinik weist Vorwürfe im Sterbehilfe-Fall zurück:

Hannover (AP)- Die Paracelsus-Kliniken Deutschland haben am Mittwoch den Vorwurf zurückgewiesen, die unter dem Verdacht der Sterbehilfe stehende Ärztin habe trotz Berufsverbots weiter Patienten behandelt. Ein Mediziner hatte diesen Vorwurf in einem Brief an die Staatsanwaltschaft und mehrere Medien erhoben. Eine Befragung des Klinikpersonals habe jedoch ergeben, dass die Aussage unbegründet sei, teilten die Paracelsus-Kliniken mit.
Die Paracelsus-Kliniken betonen in ihrer Erklärung, die Ärztin habe bis zum Ende ihres Belegärztevertrages Ende Oktober 2003 allerdings die Verpflichtung gehabt, die medizinische Dokumentation zu begutachten und Verwaltungsaufgaben zu erledigen oder zu überwachen. Für diese Aufgaben sei ein Arzt auch bei Ruhen seiner Approbation zuständig.
Die 53-jährige Ärztin hat beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg Beschwerde gegen den vorläufigen Entzug ihrer Approbation wegen des Verdachts der Sterbehilfe und der fahrlässigen Tötung eingelegt. Das Gericht wird vermutlich im Dezember über die Beschwerde entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen die Ärztin. Untersucht werden 76 Fälle von Patienten der Internistin, die in den letzten beiden Jahre gestorben sind.