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Mehrheit der Bevölkerung für eng beschränkte Tötung auf Verlangen

10. Nov 2008

Augsburg. Bei unheilbaren schwersten Krankheiten würde einer Umfrage zufolge eine Mehrheit der Deutschen die Möglichkeit der direkten aktiven Sterbehilfe befürworten. Das teilte die Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) in der vorigen Woche in Augsburg mit. Demnach meinen 61 Prozent von 1.004 Befragten über 18 Jahren, dass diese bei seltenen Extremfällen von unheilbar Schwerstkranken erlaubt, aber auch auf diese Fälle beschränkt sein sollte. Lediglich 15 Prozent erklärten demnach, aktive direkte Sterbehilfe solle «grundsätzlich verboten bleiben, weil es dazu immer bessere Alternativen gibt».
Von den Befürwortern eines grundsätzlichen Verbots der Tötung auf Verlangen sprachen sich sieben Prozent für Beihilfe zum Suizid als Alternative aus. Daneben erklärten 22 Prozent der evangelischen und 24 Prozent der katholischen Christen, dass aktive Sterbehilfe auch dann erlaubt sein sollte, «wenn bei einem unheilbar Schwerstkranken ein Leidensweg diagnostiziert wird, der diesen Schritt nahe legt, der Patient aber nicht mehr in der Lage ist, sich selbst dazu zu äußern».

Die DGHS bewertet das Ergebnis insgesamt folgendermaßen: ‘Die Meinung, dass unheilbar Schwerstkranke auf deren Verlangen getötet werden sollten, ist in breiten Kreisen der Bevölkerung verankert; für das derzeit gemäß § 216 Strafgesetzbuch bestehende Verbot spricht sich nur eine Minderheit aus.’ Die Erlaubnis für einen eng begrenzten Personenkreis entspräche ‘der Haltung der DGHS, die dem Gesetzgeber bereits 1997 bekannt gemacht wurde.’

Kritiker bringen dagegen vor, dass der im übrigen nichts neues bringende Trend bei Umfrageergebnissen nicht die Basis einer Änderung des Strafrechts sein könne. Wie der Leiter des Instituts für Glaube und Wissenschaft, Jürgen Spieß (Marburg, AK evangelikale Theologie) mit Bezug auf die Erhebung ausführte, sei das Problem, dass man die Meinung der Gesunden einhole. Problemorientierte Lösungen müssten sich aber auf die Bedürfnisse von schwerkranken Patienten beziehen. So falle auf Krankenstationen die Zustimmung zur Tötung auf Verlangen ‘deutlich geringer’ aus.

Der Bundesvorsitzende des Humanistischen Verbandes Deutschlands, Rolf Stöckel (MdB), teilte am 20.09. anlässlich der Verabschiedung eines 10 Eckpunkte-Papieres ‘Autonomie am Lebensende’ des HVD mit, es komme in einer dringend erforderlichen gesetzlichen Regelung v. a. auf folgende Grundforderungen an: Rechtsverbindlichkeit von Patientenselbstbestimmung (Patientenverfügung), Regelung der Straffreiheit von indirekter und passiver Sterbehilfe unter festgelegten Voraussetzungen, Wahrung der Menschenrechte von alten und sterbenden Menschen hinsichtlich umfassender Versorgung, Pflege und Sterbebegleitung.
(unter www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/aktuell.htm). Darüber hinaus hielte es der HVD für erforderlich, ‘in der Öffentlichkeit die Debatte darüber zu führen, wie die Probleme der ‘aktiven’ Sterbehilfe anzugehen sind.’