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Beitrag

Musterbrief (Bausteine) zur Abstimmung im Parlament am 18. 6.

2. Jun 2009

Bürger/innen fragen die Zentralstelle Patientenverfügung, wie sie sich einmischen können, um die Verabschiedung eines vernünftigen Patientenverfügung-Gesetzes zu befördern. Vor allem aber: Was nach gegenwärtigem Stand der Dinge in einen eMail oder in einen Brief an ihre Abgeordnete am besten hineingeschrieben werden könnte.

Im folgenden finden Sie dazu Textbausteine. Am besten wählen Sie nur einige davon aus (oder lassen sich davon inspirieren) – damit das Schreiben möglichst kurz bleibt. Es kann einen persönlichen Bezug zum Abgeordneten Ihres Wahlkreises erkennen lassen. Oder Sie schreiben (beliebig oder nur in Ihrem Bundesland) noch unentschlossene Abgeordnete an.

 

Mögliche Einleitung und Bezugnahme:

Sehr geehrte(r) …..

  • Als Ende Mai die Abstimmung zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen abgesetzt wurde, ist dies in den Medien überwiegend scharf kritisiert worden. Hauptsächlich wurde den Abgeordneten vorgeworfen, unfähig zu sein. Dieser Eindruck wird von mir geteilt. Allerdings wird es ja jetzt am 18.6. eine neue (letzte) Chance geben, uns Bürger vom Gegenteil zu übezeugen.

  • Seit fünf Jahren gibt es (verfolge ich) bereits politische Bemühungen um ein Patientenverfügungsgesetz. 
  • Die ausführlichen Debatten waren auch sinnvoll. Mögliche Probleme sind nunmehr gründlich ausgelotet. Es ist alles gesagt und nun mehr als abstimmungsreif.
  • Das Vorhaben muss nun (allerdings) zu Ende gebracht werden. Es darf nicht an parteipolitischen Winkelzügen / oder sonst wie motivierter Trickserei scheitern.
  • Zwar ist eine qualifizierte Patientenverfügung auch heute schon gültig. Doch ist denjenigen, die eine gesetzliche Verankerung der Patientenautonomie verhindern und blockieren wollen, wirksam entgegenzutreten.
  • Nicht nur humanistische Organisationen, sondern auch der Sozialverband,  der Paritätsche Wohlfahrtsverband und die Deutsche Hospizstiftung Kampagne hier haben sich für eine gesetztliche Verbindlichkeit der Patientenverfügung ausgesprochen. Diese repräsentieren Millionen von Menschen mit Behinderungen und schweren (crhonischen) Krankheiten. 

Mögliche Begründungen:

  • Ein Scheitern des Patientenverfügung-Gesetzes ist keineswegs hinzunehmen. Es geht um mein verbürgtes Grundrecht, mein Leben bei späterer krankheitsbedingter Einsichtsunfähigkeit (oder: mein Leben oder vorsorglich mein Sterben) zu gestalten und späteres Leid zu vermeiden.
  • Es muss endlich Sicherheit geben.
  • Ich möchte ein Dokument verfassen können, das dann verbindlich ist, wenn ich mich selbst nicht mehr äußern kann.
  • Ich habe bereits eine gut durchdachte Patientenverfügung verfasst.
  • Es ist mir nicht einsichtig, warum ich mir nicht dort Hilfe und Unterstützung holen kann, wo ich es für richtig halte, z. B. bei einer dazu qualifizierten Hospiz-, Patienten- oder Verbraucher-Beratungsstellen (oder bei meinem Seelsorger – handelt es sich doch v. a. um meine persönliche Wertehaltung zu Leiden, Sterben und Tod).
  • Wie die Erfahrung zeigt, sehen sich Hausärzte dazu oft nicht in der Lage.
  • Zwar richten sich heute viele Ärzte freiwillig im Dialog mit den Angehörigen nach dem verfügten Patientenwillen. Aber es hängt im Augenblick noch all viel vom Zufall ab, v. a. in den Pflegeheimen und auf Intensivstationen.
  • Es darf nicht länger von dem Kräfteverhältnis am Krankenbett abhängen, d. h. wer sich am besten – im vermeintlichen Interesse des willensunfähig gewordenen Patienten – durchzusetzen vermag. Dabei sind die bevollmächtigten Angehörigen oft genug machtlos. (Wir sind uns sicher: Der Vormundschaftsrichter am Sterbebett ist von den Familien unerwünscht!)

Mögliche Positionierungen und Appelle:

  • Am besten wäre es, wenn komplizierte und bürokratische Zusatzbedingungen nicht zur gesetzlichen Voraussetzung gemacht würden. Davon abgesehen wäre aber inzwischen jeder der vorliegenden Entwürfe besser als keiner (zumal die notarielle Beglaubigungspflicht auch im Bosbach-Entwurf zurückgenommen wurde).
  • Insbesondere die Entwürfe von Stünker und Zöller sind ja fast identisch. (Oder: geben Sie hier Ihren Favoriten ein). Da diese sich leider im Vorfeld nicht einigen konnten, ist es nun Ihre Aufgabe als (unser) Abgeordneter (unsere Abgeordnete), dem mehrheitsfähigen im Zuge der Abstimmung am 18.6. zum Durchbruch zu verhelfen.
  • Nehmen Sie Autonomie und Fürsorge am Lebensende ernst und entziehen Sie sich nicht Ihrer Verantwortung! Helfen Sie am Ende dem mehrheitsfähigen Entwurf zum Durchbruch – die Entwürfe sind inzwischen ja kaum mehr voneinander zu unterscheiden.
  • Nehmen Sie Selbstbestimmung im Dialog ernst – nicht Sie, sondern wir selbst entscheiden dann schließlich, wir wie medizinisch behandelt und nicht behandelt werden möchten.
  • Wir sehen es als Ihre Pflicht an, sich dafür einzusetzen, dass ein Patientenverfügungsgesetz nicht auf den Sanktnimmerleinstag verschoben wird.

Möglicher Ausklang:

  • Bitte informieren Sie mich über Ihre Position zu diesem Thema – und wie Sie weiter vorgehen werden.
  • Wir werden auf Ihr Abstimmungsverhalten ein Auge habe, da die Verabschiedung eines Patientenverfügungsgesetztes uns selbst und unsere Familien existentiell betrifft.

 

Mit freundlichen Grüßen