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Nationaler Ethikrat, Kritik der Kirchen (und ärztl. Mitwirkung ARD-Reportage)

10. Nov 2008

Heilsbotschaften, Verbote oder offene Gesprächskultur?

Was wollen, sollen unsere Ärztinnen und Ärzte bei ernsthaft und wohlüberlegtem Suizidbegehren eines ihrer todkranken Patienten tun? Auf Heilsbotschaften setzen, sich hinter Verboten verstecken und damit jedes Gespräch darüber im Keim ersticken? Oder auf Ehrlichkeit als Basis einer ethischen Bewertung und einer guten Arzt/Patientenbeziehung vertrauen?
Wir haben uns entschlossen, ein “öffentlich-rechtliches” Projekt (s. u.) für eine offene Gesprächskultur zu unterstützen. Nicht zuletzt die diesbezügliche Kritik deutscher Kirchenführer an der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates gibt Anlass, die Auffassung ganz “normaler” Ärztinnen und Ärzte selbst zu ihrem Ethos einmal aus erster Hand kennen zu lernen.

KIRCHENFÜHRER KRITISIEREN NATIONALEN ETHIKRAT IN DER SUIZIDFRAGE

Der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber, hat die Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zur Sterbebegleitung / Sterbehilfe in einem wichtigen Punkt als “verhängnisvoll” kritisiert: Das partielle Ja zur ärztlichen Suizidbeihilfe stelle den “in Deutschland bestehenden Konsens über das ärztliche Ethos in Frage», erklärte Huber.

Auch Kardinal Karl Lehmann nannte es “außerordentlich befremdlich”, dass der Nationale Ethikrat nicht jeder Form der aktiven Sterbehilfe mit der gebotene Eindeutigkeit eine deutliche Absage erteilt. Die Kirche und die Ärzteschaft hätten demgegenüber wiederholt unmissverständlich deutlich gemacht, dass eine Mitwirkung von Ärzten bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspricht

Siehe: Schwammige Sterbehilfe-Empfehlungen von deutschen Kirchenführern kritisiert

WIE SEHEN DIES ÄRZTINNEN UND ÄRZTE IN DEUTSCHLAND SELBST?

Diese Frage rund um Zulassen und/oder Ermöglichung eines Patientensuizids bei schwerem Leiden wirft eine Fernsehreportage auf, die im November in der ARD ausgestrahlt werden soll. Das Redaktionsteam hat uns um Mithilfe gebeten, um hier zu authentischen, ehrlichen, nachdenklichen und ethisch abwägenden Überlegungen zu kommen. (Wie z. B. den folgenden des Geriater Roland Kunz im Interview zu Palliativmedizin und Suizidhilfe.)

Möchten auch Sie als Ärztin oder Arzt Ihre Erfahrung, ggf. Ihre Wünsche oder Befürchtungen bezogen auf die (rechtliche) Situation in Deutschland einmal zur Sprache bringen? Ist das Suizidbegehren eines Ihrer todkranken Patienten schon einmal zur Gewissensfrage für Sie geworden? Haben Sie (oder Kolleg/inn/en von Ihnen) schon einmal Angst haben müssen, sich wegen unterlassener Hilfeleistung (gemäß dem Wunsch Ihres sterbewilligen Patienten) verantworten zu müssen? Dann können Sie sich gern an meine persönliche E-Mail wenden, die außer mir niemand einsehen kann:

mailto:gneumann.hvd-berlin@humanismus.de

Ich sichere Ihnen solange Sie dies möchten absolute Anonymität zu. Wenn Ihr persönlicher Beitrag (bzw. Ihre E-Mail-Adresse oder Telefon-Nr.) direkt an den zuständigen ARD-Reporter weitergeleitet werden soll, bitte ich dies kenntlich zu machen.
Sie können uns auch als Patient/in (oder Angehöriger) Ihre Erfahrungen mitteilen, die Sie gemacht haben, wenn Sie eine Ärztin / einen Arzt Ihres Vertrauens auf die Möglichkeit einer Suizidbeihilfe bei fortgeschrittenem schwerem Leiden angesprochen haben. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Mithilfe bei diesem ARD-Fernsehprojekt.

Gita Neumann, Humanistischer Verband Deutschlands, Tel. 030 613904-11


Anbei Interview mit dem Züricher Geriater Roland Kunz zu Palliativmedizin und Suizidhilfe:

“Frage: Geschieht es oft, dass ein unheilbar kranker Patient die Verabreichung eines tödlichen Medikamentes verlangt?

Dr. Roland Kunz:
Ich erlebe das hie und da. So sagten mir Patienten, dass sie nicht mehr weiterleben wollten und mit einer Sterbehilfeorganisation Kontakt aufgenommen hätten. Sie fragten, ob ich ein Rezept für ein tödliches Medikament ausstellen könnte. Bis jetzt musste ich aber noch nie ein solches Medikament verschreiben ich hätte mich allerdings bei Patienten, die ich nicht gut genug kenne, sowieso geweigert, das zu tun.

Frage: Sie könnten sich also vorstellen, ein tödliches Medikament zu verschreiben, wenn Sie die Situation des Patienten gut genug kennen?

Dr. Roland Kunz:
Ja, wenn es dem ausdrücklichen Wunsch des Patienten entspricht und er trotz Ausschöpfung aller palliativmedizinischen Mittel weiter leidet. Das Wichtigste in einer solchen Situation ist für mich zu wissen, warum jemand ein solches Medikament will und ob er kompetent über andere Möglichkeiten informiert wurde. Gerade solche Abklärungen machen die Sterbehilfeorganisationen meines Erachtens immer noch zu wenig sorgfältig. Ich glaube, dass bei Exit wie bei Dignitas nicht jedermann imstande ist, eine solche Situation zu beurteilen. Folgende Fragen müssen geklärt werden: Wie weit beeinflusst eine momentane Depression den Sterbewunsch? Wie weit sind die medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft? Ist der Patient über seine Krankheit informiert? Was bringt die Krankheit alles mit sich? Welches sind die Möglichkeiten der Behandlung? Wer soll die Abklärungen und Beratungen machen? Hier braucht es unbedingt klare Regeln, so zum Beispiel das Einholen einer Zweitmeinung. Dass ich bis jetzt noch nie ein Rezept für ein tödliches Medikament ausstellen musste, lag daran, dass ich die Situation mit dem Patienten eingehend analysiert habe. Manche Probleme konnten gemildert werden, Schmerzen zum Beispiel.

Frage: Untersuchungen in Oregon haben gezeigt, dass bei Leuten, die Sterbehilfe verlangen, nicht die Angst vor Schmerzen, sondern das Bedürfnis, bis zuletzt Herr der Lage zu sein, ausschlaggebend war.

Dr. Roland Kunz:
Ich glaube, dass das tatsächlich die Tendenz ist. Die Leute, die ich kannte, waren sehr rationale Menschen, die vor allem Angst vor Kontrollverlust hatten. Ganz wichtig ist es deshalb, in einer solchen Situation eine Vertrauensbasis zu schaffen. Oft ist es zudem so, dass Patienten, die aus dem Leben scheiden möchten, gleichzeitig diverse lebenserhaltende Medikamente nehmen. Der erste Schritt zur Eigenverantwortung wäre, dass der Patient entscheidet, ob er Medikamente einnehmen oder Therapien fortführen will. Ein blinder Diabetiker zum Beispiel hat dreimal pro Tag Insulin gespritzt. Gleichzeitig wollte er nicht mehr weiterleben. Wir haben dann die Lösung mit ihm diskutiert, die Insulinspritzen abzusetzen. Den Entscheid über diese Art von passiver Sterbehilfe hat er ganz alleine getroffen.

Quelle: nzz 2006/07/17


Den Begriff der “aktiven oder passiven Sterbehilfe” zu ersetzen, dafür wirbt der Nationale Ethikrat in seiner Stellungnahme vom 13.07.

Berlin Nach intensiven Beratungen hat der Nationale Ethikrat am gestrigen Donnerstag seine Stellungnahme “Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende” vorgestellt. Sie schließt an die im Juni 2005 veröffentlichte Stellungnahme zur Patientenverfügung an.

Der Nationale Ethikrat schlägt vor, die eingeführte, aber missverständliche und teilweise irreführende Terminologie von aktiver, passiver und indirekter Sterbehilfe aufzugeben. Stattdessen sollte man sich terminologisch orientieren an: Sterbebegleitung, Therapie am Lebensende, Sterbenlassen, Beihilfe zur Selbsttötung, Tötung auf Verlangen.

Was Suizid, Suizidintervention und Beihilfe zum Suizid betrifft, sollten Rechtsordnung und gesellschaftliche Praxis weiterhin darauf ausgerichtet sein, jeden Menschen von einem Suizidwunsch abzubringen und ihnen eine Perspektive für ihr Leben zu eröffnen. Bestehen bei einem Suizidversuch eines schwer kranken Menschen klare Anhaltspunkte, dass der Versuch aufgrund eines ernsthaft bedachten Entschlusses erfolgt und dass der Betroffene jegliche Rettungsmaßnahme ablehnt, so soll nach Auffassung der Mehrheit der Mitglieder des Nationalen Ethikrates folgendes gelten: Personen, die beispielsweise als Ärzte oder Angehörige eine besondere Garantenpflicht für den Suizidenten haben, dürfen von einer Intervention (Notarzt rufen, Wiederbelebungsmaßnahmen) absehen, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.

Einmütig spricht sich der Nationale Ethikrat für ein strafbewehrtes Verbot einer gewinnorientiert betriebenen Beihilfe zum Suizid aus.

Wenngleich bei den Fragen um eine gezielte Leidensbeendigung naturgemäß kein einheitliches Votum zu erreichen war, besteht Einigkeit darüber, dass die Strafbarkeit der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) beibehalten werden sollte. Den Kirchen reicht dies jedoch nicht. Bischof Huber (der früher selbst diesem Gremium angehörte) und Kardinal Lehmann nahmen Anstoß daran, dass einige der Ratsmitglieder das Verbot der Tötung auf Verlangen nicht entschieden genug fundamental-ethisch begründeten, sondern lediglich mit “politischer Rücksichtnahme” auf die besondere bzw. die historische Rolle Deutschlands.

Die Stellungnahme Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende kann auf der Website des Nationalen Ethikrates eingesehen werden unter Ethikrat Stellungnahme


Nationaler Ethikrat nähert sich vorsichtig humanistischen Positionen
Kommentar von Gita Neumann, Humanistischer Verband Deutschlands:

Von dem Begriff “Sterbehilfe” insgesamt Abstand zu nehmen, wird nur denjenigen missfallen, die ihre Identität aus der Abgrenzung gegenüber eben dieser ideologischen Aufladung schöpfen. Stattdessen schlägt der Nationale Ethikrat vor, von Sterbenlassen oder Tötung auf Verlangen zu sprechen. Dies trägt zweifellos zur Versachlichung bei.

Auch die Absehung von Strafandrohung bei Nicht-Hinderung eines freiverantwortlichen Suizids, die der Nationale Ethikrat vorschlägt, ist zu begrüßen. Es handelt exakt um eine Forderung, die der Humanistische Verband Deutschlands in seinen Eckpunkten “Autonomie am Lebensende und Regelung der Sterbehilfe” bereits 2003 formulierte.

Eine Neubewertung des assistierten Suizids wird zukünftig nicht umhin können, eindeutig gewinnsüchtige Motive zu sanktionieren. Der Nationale Ethikrat hat für eine Neuregelung sinnvollerweise das Kriterium der “Gewinnorientierung” gewählt, nicht das der “Geschäftsmäßigkeit”. Letzteres würde, wie Gegner von Organisationen wie DIGNITAS bzw. DIGNITATE / Deutschland fordern, auch deren Aktivitäten betreffen.

Übereinstimmung zwischen einer humanistischen Position und Ethikrat besteht schließlich darin, dass die Suizidhilfe durch einen Arzt, der den schwerkranken oder hoffnungslos leidenden Patienten gut kennt, der “organisierten” Hilfe durch spezialisierte Freitod-Vereinigungen wie EXIT oder DIGNITAS vorzuziehen wäre. Doch dies würde voraussetzen, dass in eng bestimmten Grenzen die Verschreibung entsprechender Mittel zu einem friedlichen und schnellen Tod durch den behandelnden Arzt ethisch zu bejahen wäre. Zu dieser Konsequenz konnte sich allerdings nur eine Minderheit des Ethikrates durchringen.

< Doch immerhin: Die Kirchen haben insofern (!) Recht mit ihrer Kritik, als eine leidenschaftliche Ablehnung jeder Leidensverkürzung anders aussieht als diese Stellungnahme des Nationalen Ethikrates.