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NDR-Radio Beitrag mit Erwin Kress: Verbot der Hilfe zur Selbsttötung scheinheilig

25. Mai 2014

NDR Info Sendereihe (Radio)  "Freiheit und Verantwortung" vom 18. Mai 2014

Interview mit Erwin Kress 

Präsidiumsmitglied des Humanistischen Verbande Deutschlands e.V. (Bund)     

Verbot der Hilfe zur Selbsttötung – eine scheinheilige Forderung

Seit der Gründung des deutschen Ablegers der Schweizer Sterbehilfeorganisation DIGNITAS in 2005 und verstärkt nach der Gründung von SterbehilfeDeutschland durch den ehemaligen Hamburger Senator Kusch versuchen Unions-geführte Landes- und Bundesregierungen, Sterbehilfeorganisationen zu verbieten. Ein neuer Versuch wird jetzt im Bundestag vorbereitet. Dagegen haben sich im März säkulare und humanistische Organisationen unter dem Stichwort zusammengeschlossen „Selbstbestimmung bis zum Lebensende“. Eine dieser Organisationen ist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD).

Bei uns ist Erwin Kress, Vizepräsident im Bundespräsidium des HVD und Sprecher für den Bereich „Autonomie am Lebensende“.

 Herr Kress, als DIGNITAS Deutschland in 2005 gegründet wurde, war auch der HVD eingeladen, sich zu beteiligen. Warum hat der HVD dies abgelehnt?

 Der Humanistische Verband als Organisation und Weltanschauungsgemeinschaft von Konfessionslosen ist in seiner praktischen Tätigkeit dem Leben zugewandt, auch wenn es auf das Ende zugeht. Wir setzen bei unserer Betreuungsarbeit auf Suizidprävention. Suizidbeihilfe ist kein praktisches Tätigkeitsfeld des HVD. In seltenen Fällen stehen Mitglieder unserer Organisation Sterbewilligen bei, wenn sie dies aus der intimen Kenntnis der Situation eines Betroffenen beurteilen und es mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

Wir haben daher auch eine gewisse Kritik an den genannten Sterbehilfeorganisationen. Wir meinen, dass sie dem selbstbestimmten Willen, das Leben zu beenden, bisweilen zu leicht nachgeben, dass das Ringen um lebenswerte Alternativen manchmal ein wenig zu kurz kommt.

 

Warum schließt sich der HVD dann nicht dem Ruf nach einem Verbot dieser Organisationen an?

Wir glauben nicht, dass DIGNITAS oder SterbehilfeDeutschland Menschen zum Suizid verleiten. Sie werben nicht für die Selbsttötung. Viele Menschen suchen nach solchen Organisationen und werden dort Mitglied. Der Vorwurf, dass sich die Organisationen ihre Tätigkeit bezahlen lassen, ist scheinheilig. Bischöfe, Politiker und Ärzte arbeiten gewöhnlich auch nicht für Gotteslohn.

Und leider weigern sich ja die meisten Ärzte, Suizidwilligen in letzter Konsequenz zu helfen, manche aus Gewissensgründen, viele aus unberechtigter Angst vor rechtlichen oder standesrechtlichen Strafen. Durch ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen würden wir die 100 bis 200 Menschen bestrafen, die jährlich betroffen sind. Sie würden dazu verurteilt, ihr Leid weiter zu ertragen, oder doch eine der oft grausamen Suizidarten zu wählen, mit denen über 5000 ältere Menschen sich bei uns jährlich das Leben nehmen.

Außerdem sollen ja nicht nur solche Organisationen verboten werden, die angeblich ihre Hilfe nur des Geldes wegen anbieten. Die forschen Verbotsbefürworter, also die Kirchenvorstände und ihre Mitstreiter wie Bundesgesundheitsminister Gröhe, selbst Mitglied der Evangelischen Synode, wollen ja noch mehr. Jede organisierte Form von Beihilfe zur Selbsttötung soll verboten werden. Jeder Arzt wäre betroffen, von dem bekannt würde, dass er mehr als einmal bei einer Selbsttötung geholfen hat, zum Beispiel der bekannte Sterbehelfer Uwe Arnold.

Gäbe eine Organisation die Telefonnummer von DIGNITAS in der Schweiz weiter, könnte dies ein Vergehen sein. Wenn wir als HVD Menschen über Möglichkeiten des selbstbestimmten Sterbens aufklären, zum Beispiel durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, könnten wir schon kriminalisiert werden.

Erlaubt wäre nur noch eine individuelle Hilfe im Geheimen. Politiker, die dies wollen, machen die Augen zu vor dem, was heute schon im Geheimen an Sterbehilfe geschieht.

 

Gibt es denn bei uns geheime Sterbehilfe in größerem Ausmaß?

Ja, die gibt es, da sind sich die Fachleute einig und das geht auch aus Befragungen von Hausärzten und Klinikärzten hervor. Geheimes lässt sich nicht genau ausloten. Aber es ist ziemlich klar, dass es hier nicht um wenige hundert Betroffene geht, sondern um Tausende, deren Leben mit ärztlicher Hilfe verkürzt wird. Das betrifft Fälle, wo zum Beispiel der Hausarzt dem Patienten auf dessen Bitte hin ein entsprechendes Medikament besorgt, oder ihm eine Spritze gibt, also Tötung auf Verlangen. Es betrifft auch viele Fälle, wo der Arzt von sich aus entscheidet, dass es jetzt genug sei, beispielsweise bei Patienten, die sich gar nicht mehr äußern können.

Letzteres ist ein Tötungsdelikt.

 

Ist es denn nicht zu begrüßen, wenn Ärzte helfen, dass ein Patient nicht mehr unnötig leidet?

Wo dies im klaren Einverständnis mit einem freiwillensfähigen Patienten geschieht, ist dies in der Regel zu begrüßen. Allerdings bedeutet eine Todesspritze eine aktive Sterbehilfe, also Tötung auf Verlangen. Dies ist nach heutigem Recht verboten. Wenn der Arzt dagegen im Einvernehmen mit dem Patienten die Nährstoffzufuhr oder die Beatmung einstellt, gilt dies als passive Sterbehilfe und die ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes inzwischen erlaubt. Manchmal ist der Patient selbst gar nicht mehr entscheidungsfähig. Dann kommt es auf seinen Willen an, zum Beispiel auf eine gute vorhandene Patientenverfügung, oder auf seinen mutmaßlichen Willen.

Drei Viertel unserer Bevölkerung wollen, dass sie im Notfall auf ärztliche Hilfe zur Lebensbeendigung zurückgreifen können. Es lebt sich eben leichter und auch in der Regel länger, wenn man um einen letzten Ausweg weiß. Die Menschen wollen in dieser Frage nicht bevormundet werden.

 

Sie sagen, dass es auch ärztliche Sterbehilfe ohne Verlangen des Patienten gibt?

Ja, auch die gibt es bei uns. Das ist dann ähnlich wie früher in Holland, wo Ärzte in mehr oder weniger guter Absicht glaubten, den Patienten von seinem Leiden befreien zu müssen. Inzwischen haben die Holländer das geregelt, aber offenbar nicht gut genug. Für Deutschland ist dieser freizügige Umgang mit aktiver Sterbehilfe kein empfehlenswertes Modell. Zum einen werden in Holland immer noch nicht alle Fälle von Sterbehilfe gemeldet und sind damit nicht überprüfbar. Zum anderen scheint es Fälle zu geben, wo sich Ärzte und Angehörige über den Patienten hinweg auf eine Lebensbeendigung einigen. Solche Fälle gibt es auch bei uns, aber sie werden in der Regel nicht entdeckt.

 

Wäre denn bezüglich dieser ärztlichen Maßnahmen eine rechtliche Regelung hilfreich?

Wir denken schon, dass ein paar rechtliche Regelungen sinnvoll wären. Der Deutsche Juristentag hat seit langem hierzu Vorschläge gemacht.

Die Sterbehilfe muss aus dem Geheimen und dem Graubereich herauskommen.

Deswegen muss klar geregelt sein, dass Ärzte freiwillensfähigen Patienten bei einem Freitodentschluss beistehen dürfen. Hier gibt es derzeit keine saubere gesetzliche Grundlage und viele Ärzte haben Angst, auch wenn die unbegründet ist.

Wenn die Ärzte keine Angst mehr haben müssen, kämen viele Hilfeleistungen aus dem Geheimen heraus. Sie würden kontrollierbar und regelbar. Es könnte zum Beispiel festgelegt werden, wie die Freiwillensfähigkeit und die Dauerhaftigkeit eines Suizidwunsches zu prüfen sind. Für solche Regelungen gibt es längst sinnvolle Vorschläge. Der Bedarf an Sterbehilfeorganisationen würde verschwinden.

Gleichzeitig könnten Beteiligte, auch Angehörige, die die Beihilfe zur Selbsttötung aus eigennützigen Motiven fördern, klar mit Strafe bedroht werden.

 

Haben Sie auch Angst vor dem sogenannten Dammbruch, den die Verbotsbefürworter bei einer Freigabe der ärztlichen Suizidassistenz befürchten?

Nein. Wir fürchten nicht, dass alte und gebrechliche Menschen sich einfach durch Sterbehilfe aus dem Leben drängen lassen, um ihren Angehörigen oder den klammen Sozialkassen nicht zur Last zu fallen. Kann man alten Menschen keine eigenen Entscheidungen mehr zutrauen?

Es gibt Länder, die seit langem entsprechende, wenn auch unterschiedliche Sterbehilferegelungen haben, wie Holland, die Schweiz und manche US-Bundesstaaten wie Oregon. Dort hat es keinerlei Dammbruch gegeben. Ich halte diese Angst vor einem Dammbruch vielmehr für ein sehr scheinheiliges Argument. Damit erklärt man alte Menschen außerdem pauschal für unmündig!

Ob hinter einem Todeswunsch raffgierige Angehörige stehen, lässt sich normalerweise bei sorgfältiger Prüfung herausfinden. Es gibt auch  Menschen, die sagen, ich habe mein Leben lang gespart, bin am Ende angelangt, und will jetzt meinen Kindern noch etwas hinterlassen statt teure Pflege zu bezahlen. Kann man ihnen das verdenken oder verbieten?

Gegen klamme Sozialkassen und begründete Angst vor dem Pflegeheim hilft nur eine bessere Gesellschaftspolitik, aber doch kein Suizidhilfeverbot.

Gita Neumann, die Patientenbeauftragte unseres Verbandes, sagt zu Recht: Wenn die Politik ein würdiges Lebensende ernsthaft fördern will, muss sie dafür sorgen, „dass die Pflegeheime generell hospizlichen Charakter annehmen, und dass schmerz- und beschwerdelindernde Medizin allen Bedürftigen zugänglich gemacht wird, vor allem auch chronisch kranken und alten Menschen.“

Die Menschen hängen sehr stark am Leben und wissen sehr wohl, wann sie noch leben wollen und wann nicht mehr. Wenn sie nicht mehr wollen, hat das Gründe. Das kann man nicht immer mit Depressionen abtun. Der HVD macht auch Seniorenbetreuung und Hospizarbeit. Dabei bemüht er sich, verzweifelten Menschen lebenswerte Alternativen aufzuzeigen. Aber wenn sich Einzelne wirklich frei und dauerhaft für die Lebensbeendigung entscheiden, dann sollte man ihren Willen auch akzeptieren.

 

Es gibt ja auch Stimmen, die sagen, der Wunsch einer großen Bevölkerungsmehrheit nach der Möglichkeit der Sterbehilfe würde sich ganz schnell erledigen. Dazu müssten die Menschen nur wissen, dass ihnen durch Palliativmedizin und Hospizversorgung ausreichen geholfen werden könnte. 

Das stimmt und stimmt auch wieder nicht. Die meisten zu dem Thema Befragten haben zunächst einmal Angst vor einem schmerzhaften Siechtum oder würdelosem Dahinvegetieren in einem Pflegeheim. Sie möchten deshalb eine Hintertür offen sehen. Glücklicherweise kommt es ja für die meisten nicht so schlimm, wie sie befürchten.

 Sicher gibt es noch Unkenntnisse über Möglichkeiten der Schmerzlinderung. Aber selbst wenn alle Bescheid wüssten: wir sind ja weit entfernt von einer flächendeckenden Palliativ – oder Hospiz-Versorgung. Dies weiß die Bevölkerung sehr wohl. Die Deutsche Hospizstiftung rechnet vor, dass nur 16 % der Sterbenden Zugang zu palliativen oder hospizlichen Leistungen haben. Benötigt werden eher 60 %. Also, was nutzt die beste Palliativmedizin, wenn man nicht drankommt. Insofern hat auch dieses Argument etwas Scheinheiliges.

In Schmerzlinderung ausgebildete Hausärzte könnten Vieles übernehmen. Nur, wie viele davon gibt es noch, die für sterbenskranke Menschen zuhause und im Heim Zeit haben? Die Budgets dafür sind doch auch längst zusammengestrichen. Außerdem ist es so, dass die Palliativmedizin bestimmte Schmerzzustände auch nicht beherrscht. Fachleute sagen, dass dies bei 5 bis 10 % der Patienten der Fall ist. Da kann die Palliativmedizin die Patienten nur noch in ein Koma versetzen, sedieren, wie die Ärzte sagen.

Es gibt auch Menschen, die nicht mehr warten wollen, bis sie ein Fall für die Palliativmedizin sind, weil sie ihre Krankheitssituation trotz aller Hilfsangebote als entwürdigend oder unerträglich finden.

 

Was glauben Sie, Herr Kress, wie es in dieser Situation weitergehen kann? Werden sich die Verbotsbefürworter gegen den Willen der Bevölkerung durchsetzen?

Wir werden sehen! Eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung ist eindeutig gegen ein solches Verbot. Nach Meinung der allermeisten Rechtswissenschaftler würde das auch eindeutig gegen Prinzipien unserer Verfassung verstoßen. Die Große Koalition will, dass die Abgeordneten im nächsten Jahr ohne Fraktionszwang über unterschiedliche Gesetzesvorschläge abstimmen sollen. Nun, Fraktionszwang ist ohnehin verfassungswidrig, da die Abgeordneten nur ihrem Gewissen verantwortlich sind. Aber die Union hat im Bundestag eine fast absolute Mehrheit und ich nehme an, dass sich die meisten Unions-Abgeordneten in ihrer Abstimmung nicht sehr frei fühlen oder verhalten werden. Und auch in den anderen Parteien gibt es bekennende oder organisierte Christen, die das Leben für eine Gottesgabe halten, an die der Mensch nicht rühren darf.

Diesen Glauben dürfen sie ja haben. Wichtig wäre aber, dass diese Abgeordneten erkennen, dass sie ihre persönliche Haltung, ihren Glauben nicht zum Maßstab für eine gesetzliche Regelung machen. Da bin ich nicht ganz hoffnungslos. Vielleicht können unsere Hörer ja auch in diesem Sinne auf ihre Bundestagsabgeordneten einwirken.

Wir sind als humanistischer Verband bereit, an der Erarbeitung vernünftiger gesetzlicher Regelungen mitzuwirken, die den Interessen der Bevölkerung gerecht werden. Wir haben dazu auch schon Vorschläge gemacht.

 

Herzlichen Dank, Herr Kress, für dieses Gespräch.