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Neue Form der Sterbehilfe für durch Krebs entstellte Französin?

10. Nov 2008

“Der Fall einer 52-jährigen mit einem unheilbaren Gesichtstumor rührt ganz Frankreich. Sogar die Regierung berät über eine mögliche Sterbehilfe.

Chantal Sébire will nicht mehr leben. Eine bösartige Wucherung entstellt das Gesicht der Französin und lässt ihre Augen monströs zur Seite quellen. Außerdem quälen sie schier unerträgliche Schmerzen, die Medikamente kaum lindern können. Seit der Krebs das Gehirn erreicht hat und sie erblindete, denkt die 52-jährige nur noch an den Tod. Vor einem Gericht in Dijon versucht die frühere Lehrerin derzeit, ihr Recht zu sterben durchzusetzen. Ganz Frankreich verfolgt den Fall. Sogar die französische Regierung hat darüber beraten und sich zerstritten

Die Richter müssten Nein sagen, sagte Justizministerin Rachida Dati im Rundfunk. Dagegen zeigte Premierminister François Fillon Verständnis für die ehemalige Lehrerin, die sich jetzt keinen Kindern mehr zu zeigen wagt. Man sei “an der Grenze des Intimen und dessen, was das Gesetz sagen darf”. Bei einer Ablehnung der Richter könnten die Ärzte Chantal Sébire vielleicht “ohne Wasser und Ernährung bis zum Tod in ein künstliches Koma versetzen”, riet der Premier. Chantal Sébire leidet an einem Esthesioneuroblastom, einem sehr seltenen Krebs in der Rinne der Geruchsnerven.

Siehe: focus.de/gesundheit

AUF ESSEN UND TRINKEN BEWUSST VERZICHTEN?

Bei dem Ansinnen, freiwillig in suizidaler Absicht auf Essen und vor allem auch Trinken zu verzichten, handelt es sich um eine “Methode”, die Ende 2007 (und bereit 15 Jahre zuvor) in der Zeitung der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben beschrieben wurde. Hier in einem Interview mit dem Niederländischen Arzt Dr. Chabot (unter der unglücklichen Überschrift “Auto-Euthanasie”):

Auszug Antwort Dr. Chabot:
” Ich habe die Methode untersucht, mit der Menschen sich selbst das Leben genommen haben durch rechtsgültige Verweigerung von Essen und Trinken bei einer Person, die ihren klaren Willen hat, die entscheidungsfähig ist. So eine Person ist frei, selbst über das Leben zu entscheiden. Dann gibt es mehrere Voraussetzungen, damit diese Methode friedlich verläuft.

Diese Methode ist nur zu machen, wenn eine ernsthafte Krankheit vorliegt, z. B. Krebs, der noch nicht im letzten Stadium ist, MS, Parkinson, ALS oder Hirninfarkt, wobei das Bewusstsein noch vorhanden sein muss denn dies ist eine bewusste Verweigerung. Für meine Untersuchung hatte ich Personen im Alter von über 60 Jahren herangezogen. Es ist sehr wichtig, dass sich die Person gut informiert hat, speziell über gute Mundpflege, damit sie nicht austrocknet und Durstgefühle vermieden werden. Es zeigt sich von anderen Untersuchungen, dass das Gefühl von Durst zum großen Teil durch einen trockenen Mund verursacht wird.

Es gibt in der Palliativmedizin viele Mittel, die das Austrocknen des Mundes verhindern. Nicht oft genug wiederhole ich: Man muss mit einer vertrauten Person darüber gesprochen haben, über den Wunsch zu sterben und dass man dann aufhören will zu essen. Man sollte Pro und Kontra gründlich abgewogen haben sowie Alternativen prüfen, die das Leben noch erträglich machen könnten. Bei dieser Methode soll auch dafür gesorgt werden, dass eventuell Verwandte, Nachbarn oder andere Personen die erwünschte Pflege geben während der Zeit, die der Sterbevorgang dauert. Auch Palliativbetreuung von einem Arzt ist sehr erwünscht, aber nicht notwendig
Siehe Quelle:
www.dghs.de
Siehe auch: www.nahrungsverweigerung.de

KOMMENTAR: Madame Chantal Sébire wurde vom Französischen Premier immerhin die eventuelle Möglichkeit nahegelegt, auf Essen und Trinken zu verzichten und dabei ins Koma versetzt zu werden. Dies wäre noch eben im “intimen” Grenzbereich zwischen Legalität und Illegalität einer Tötung auf Verlangen. Hier stellt sich die Frage, warum bei einem so eindeutigen Ziel, den Tod herbeizuführen, dies nur um den Preis einer längeren Bewusstlosigkeit vertretbar sein sollte. Außerdem wurde dieser “Ausweg” von der Patientin bereits zurückgewiesen. Mit ihren drei Kindern besteht die 52-jährige Chantal darauf, bewusst von ihrer von ihrer Familie Abschied nehmen, wie dies in der Schweiz, den Niederlanden und Belgien möglich wäre mit medikamentöser und somit notwendigerweise ärztlicher Hilfe. Ohne diese kommt hingegen die von Dr. Chabot beschriebene Methode des freiwilligen und bewussten Verzichtes auf Nahrung und (!) Flüssigkeit aus. Für viele mag diese jedoch als eine erscheinen, die auf unserem Kontinent als antike Euthanasie den griechischen Stoikern vorbehalten war, in Indien den Anhängern einer asketischen Erlösungslehre des Jainismus oder Dschainimus.

Würde die Methode als natürliches (allerdings bewusst verkürztes!) Sterben wohl in Deutschen Hospizen zugelassen oder gar unterstützt werden? Oder handelt es sich dabei um “eine Form aktiver Sterbehilfe”, die unsere Hospizvereinigungen satzungsgemäß meinen, entschieden ablehnen zu müssen? Dies bleibt (entgegen der behaupteten Klarheit!) verschwommen in der Schwebe und im Ungreifbaren (wir kennen dies aus biblischen Exegesen).

Sicher: Auch weltlich-humaner Ärger kann zu recht hochkommen bei der quantitativen Dimension des Falls: Warum nur beschäftigen seltene öffentliche, spektakuläre Sterbehilfe-Gesuchen immerzu die Öffentlichkeit, ungleich mehr als Forderungen zum Ausbau der Palliativ-Medizin und der palliativen Geriatrie? Wobei doch davon Millionen Krebskranke am Lebensende und Schwerstpflegebedürftige in den Heimen profitieren würden? Sicher gibt es ein den Menschen innewohnendes Interesse an sensationellen Extremfällen. Aber andererseits, in der seriösen Auseinandersetzung: Wäre nicht viel gewonnen, wenn die Palliativ- und Hospizbewegung endlich von ihrem verquasten Selbstverständnis ablassen könnte, sich als erfolgreiche Alternative gegen “jede Form von aktiver Sterbehilfe” profilieren und empfehlen zu müssen? Wäre man bei der Finanzierung und Akzeptanz wirklich auf das “Feindbild Sterbehilfe” und vor allem die öffentliche Empörung dagegen angewiesen es sähe sehr düster aus um den Ausbau der Palliativversorgung.

In Frankreich ist ganz klar auch die Beihilfe zum Suizid verboten. Nicht so in Deutschland. Wer hat eigentlich ein Interesse daran, es lieber in der Schwebe zu halten, was diesbezüglich hierzulande erlaubt und was verboten ist? Auch die Bundesärztekammer?

(Kommentar von: Gita Neumann, Humanistischer Verband Deutschlands)