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Neue Grundlage: Zentrales Register für Vollmachten auch ohne Notar

10. Nov 2008

Berlin Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums steht ein zentrales Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin zur Verfügung, wo jeder ab 01.08.2004 nunmehr auch ohne Notar Daten einer Vollmacht hinterlegen kann. Es geht dabei allerdings ausdrücklich nicht um eine Patientenverfügung zur gewünschten ärztliche Behandlung oder Behandlungsablehnung, etwa wenn man im Koma liegen sollte. Ärzte und Krankenhäuser haben auch gar keinen Zugriff, sondern ausschließlich Vormundschaftsgerichte im Betreuungsfall.

Verwendete Quelle: Berliner Morgenpost vom 30.07.2004

Ab 01.03.2005 ist das zentrale Vorsorgeregister online nutzbar.


Zum Vorsorgeschwerpunkt Patientenverfügung und medizinische Angelegenheiten weist der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) darauf hin, dass nach den Textbausteinen der AG “Patientenautonomie am Lebensende” des Bundesjustizministeriums nunmehr ebenfalls Standard-Patientenverfügungen online verfügbar sind: Unter www.standard-patientenverfuegung.de Diese können wie jede andere Patientenverfügung auch in der bereits seit 1994 bestehenden Zentralstelle für Patientenverfügungen (Postadresse: 10179 Berlin, Wallstr. 65) hinterlegt werden. Hierzu gehört anders als bei einer bloßen Datenregistrierung eine inhaltliche Prüfung der Originale (z. B., ob die Unterschriften an der richtigen Stellen stehen) und vor allem ein fachkompetenter Bereitschafts-Service, um beim eingetretenen medizinischen Notfall mit den Ärzten zu sprechen und Angehörige bzw. Bevollmächtigte zu unterstützen. Dafür betragen die Hinterlegungskosten 1 Euro pro Monat, jeweils für 2, 4 oder 8 Jahre zahlbar. Inbegriffen ist eine Aktualisierung (alle zwei Jahre per automatischer Erinnerung mit Zusendung von Aktualisierungsmarken), jederzeit mögliche Änderungen und eine kostenlose Hinweiskarte, die immer bei sich getragen werden soll. Siehe www.patientenverfuegung.de/Patientenverfügung/hinterlegen (Auskunft über 030 613904-11)

“Als so genannter institutioneller Nutzer können wir”, so die Sprecherin der Zentralstelle für Patientenverfügungen, Gita Neumann, “unseren Klienten und Mitgliedern besonders kostengünstig anbieten, ihre Vollmachten gleichzeitig in der Datenbank der Bundesnotarkammer zu registrieren sofern das zusätzlich gewünscht werden sollte. Unserer Erfahrung nach hat sich aber das Hinweissystem, einen Notfallpass oder ein Kärtchen bei sich zu tragen, bestens bewährt.”

Für die einmalige Online-Registrierung eines Vorsorge-Bevollmächtigten bei der Bundesnotarkammer (Postadresse: Kronenstr. 42, 10117 Berlin) ist laut deren Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Görk mit “etwa 10 bis 20 Euro” zu rechnen. Die detaillierten Gebühren der Bundesnotarkammer finden Sie hier: Registrierungsgebühren

Grundlage: Änderung der Bundesnotarordnung (Gesetz vom 23.04.2004, BGBl. I 598), zum 31.07.2004 in Kraft getreten. Vorher konnten bei der Bundesnotarkammer aus rechtlichen Gründen ausschließlich notarielle Vorsorgevollmachten registriert werden. Das gilt jetzt nicht mehr.