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Neuer Gesetzentwurf zur PV heute vorgestellt /überwiegend Kritik

10. Nov 2008

Wann dürfen lebenserhaltende Geräte bei einem dauerhaft bewusstlosen Schwerkranken abgestellt werden? Wenn der Patient das vorher in einem Schriftstück festgelegt hat, die Situation eingetreten ist und keine Willensänderung erkennbar ist? So will es der bereits im Juni eingebrachte Gesetzentwurf von Stünker /Körper (SPD), Kauch (FDP) u. a. So einfach und mit so einem schlanken Gesetz soll das nach Vorstellung einiger anderer Abgeordneter jedoch nicht möglich sein.

Neuer Gesetzentwurf heute vorgestellt

Ein neuer Gesetzentwurf von Bosbach (CDU), Göring-Eckardt (Grüne) u. a. will viele Hürden davor aufbauen, um bestehendes Recht in Anspruch zu nehmen. Sie stellten am heutigen Dienstag ihr Konzept vor. Dieses will der Komplexität der Materie Rechnung tragen. Insbesondere einen staatlichen Lebensschutz zu garantieren, erscheint sogar so kompliziert, dass Göring-Eckardt bereits angekündigt hat, einen Änderungsantrag zum eben mühsam mit Bosbach zustande gebrachten neuen Entwurf einzubringen. Zweifellos waren die Beratungen langwierig und offensichtlich schwierig, zeitweilig drohten sie zu scheitern. Herausgekommen ist ein Gesetzentwurf mit zahlreichen Detailregelungen, welches verschiedenen Krankheitsbildern, Interessen und Konstellationen Rechnung tragen will. Der ebenfalls zu den Unterstützern des Bosbach-Entwurfes gehörende René Röspel (SPD) betont, dass anfallende Kosten für die Arztberatung und Dokumentation in Zukunft von den Krankenkassen zu zahlen sein sollen auch dies sei im Gesetzentwurf vorgesehen. Ob die Aufgabe des Notars sich auf die Beurkundung (Aufsetzung des Patientenverfügung-Textes) oder nur auf die preiswertere Beglaubigung einer Unterschrift beziehen soll, bleibt offen. Die Initiatoren des bereits bestehenden Entwurfs Stünker und Körper (beide SPD) lehnten den neuen Vorstoß als «inakzeptabel» ab, er tauge keinesfalls als “Kompromiss”. Michael Kauch (FDP) kritisierte: “Der vorgelegte Gesetzentwurf bürokratisiert das Sterben”. Der neue Gesetzesentwurf keine Rechtssicherheit, erklärte auch die Linken-Abgeordnete Luc Jochimsen. ” Im Kern sieht der neue Gruppenantrag vor, dass man in einer Verfügung das Ende einer künstlichen Beatmung oder Ernährung anordnen kann, auch wenn die Erkrankung nicht tödlich ist. Dies soll aber nur gelten, wenn sich Betroffene vor dem Abfassen der Verfügung von einem Arzt beraten lassen und das Schreiben dann mit einem Notar aufsetzen. Einfache Patientenverfügungen ohne Beratung sollen hingegen nur bei unheilbaren, tödlichen Krankheiten gelten. Die Initiatoren des älteren, von rund 200 Abgeordneten mehrerer Fraktionen getragenen Antrags lehnten das Konzept als zu restriktiv ab. «Dies läuft darauf hinaus, das Sterben erst nach Ausschöpfung sämtlicher ärztlicher Möglichkeiten zuzulassen», teilten die SPD-Abgeordneten Fritz Rudolf Körper und Joachim Stünker mit. Der eigene Antrag solle den Menschen die Furcht nehmen, eines Tages ohne ihren Willen schwersten ärztlichen Eingriffen ausgesetzt zu sein. Die mehrere Millionen bereits geschriebenen Verfügungen würden bei Umsetzung des neuen Konzepts entwertet. Bestätigung alle fünf Jahre Bosbach warnte davor, ohne Beratung Verbote lebenserhaltender Behandlungen auch bei Heilungschancen verbindlich zu machen. «Das können wir beim besten Willen nicht mittragen.» Das Beratungsangebot solle nun zusätzlich geschaffen werden. Außerdem sieht der neue Entwurf vor, dass eine notariell beurkundete Verfügung wegen des medizinischen Fortschritts alle fünf Jahre bestätigt werden muss. Per Änderungsantrag will Göring-Eckardt gegen Bosbachs Vorstellung erreichen, dass zum Beispiel Menschen im Wachkoma nicht als Sterbende, sondern als Pflegebedürftige eingestuft werden. (dpa)” Quelle: http://www.netzeitung.de/politik/deutschland/1196857.html HEUTE im ZDF In der Nachrichtensendung Heute des ZDF vom Nachmittag kamen als Befürworter des neuen Entwurfs Eugen Brysch von der Deutschen Hospizstiftung (DHS) und als Gegner Gita Neumann vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) zu Wort. Die Hospizstiftung wertet die “Beratungsvoraussetzung” in neuen Bosbach-Entwurf als prinzipiell positiv. “Er ist ein großer Schritt in die richtige Richtung”, erklärte der Vorsitzende Eugen Brysch. “Besonders positiv ist, dass Beratungsgesprächen ein hoher Stellenwert eingeräumt wird.” Dennoch gebe es Nachbesserungsbedarf. So wird die medizinfremde notarielle Beurkundung für überflüssig angesehen. Der Humanistische Verband lehnt den Rückfall hinter die bestehende Rechtslage strikt ab. Niemand habe die jetzt neu vorgeschlagene Dokumentation des Arztgespräches mit anschließender Beurkundung durch einen Notar jemals durchexerziert. Das heißt: Alle bestehenden Patientenverfügung, egal ob minder- oder hochwertig, ob mit oder ohne medizinisch fachkundiger Hilfe oder notarielle Beglaubigung abgefasst, würden erst einmal in die Kategorie “unverbindlich” eingestuft. Zudem sei bei dem vorgesehenen Procedere mit erheblichen Kosten zu rechnen. Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen “Ob ein Mensch friedlich sterben darf oder nicht, würde bei dem Entwurf davon abhängen, ob er in den letzten fünf Jahren vor dieser Situation die unterschiedlichsten juristischen, ärztlichen und nicht zuletzt die damit verbundenen finanziellen Schwierigkeiten gemeistert hat. Das ist nicht nur rückschrittlich und bürokratisch, sondern inhuman. Mündige Menschen werden degradiert und einem Arbeitsbeschaffungsprogramm für Juristen unterworfen. Der Bosbach-Entwurf ist ein Versuch, die verfassungsrechtlich verbürgte Patientenautonomie auszuhebeln’, stellt Dr. Horst Groschopp, Präsident des HVD, fest. (Zitat aus hpd von heute) Der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Frank Ulrich Montgomery, hält den neuen Vorschlag zwar für besser als den Entwurf von Stünker, der formalistisch Ärzte und Schwestern zwinge, die Verfügung um jeden Preis umzusetzen. “Allerdings werden viele Hürden vor dem Wunsch aufgebaut, bestehendes Recht in Anspruch zu nehmen”, so Montgomery “Daher wäre noch einmal zu bedenken, ob es nicht klüger wäre, auf jedwede weitergehende gesetzliche Regelung zu verzichten. Man kann nicht alle Prozesse des Lebens und Sterbens in gesetzliche Schablonen pressen. Das Sterben ist nicht normierbar.” (Zitat aus Ärztezeitung von heute).