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Österreich: Patientenverfügungsgesetz /kritische Stimmen (Letzte Meldung 10/06)

10. Nov 2008

Teure Patientenverfügungen bis 500 Euro:

Quelle: Beitrag Steiermark.orf.at, Anfang Oktober 2006

“Patientenverfügung: Teurer letzter Wille Welche lebensverlängernden Maßnahmen sollen getroffen werden, wenn ein Mensch unheilbar krank ist, welche nicht? Das ist Inhalt einer Patientenverfügung. Sie ist im Normalfall aber nicht für jeden leistbar.

260 Euro pro Stunden können für die ärztliche Beratung fällig werden, hinzu kommen dann die Kosten für Aufsetzung des entsprechenden Textes.

” Bis zu 500 Euro bezahlt man derzeit beim Notar, oder beim Rechtsanwalt für die Errichtung einer Patientenverfügung. Eine Summe, die viele Menschen abschreckt.

Schätzungen zufolge machen deshalb landesweit pro Jahr nur ca. 2.000 Personen von der Möglichkeit einer Patientenverfügung Gebrauch.


13.07.2006 (Online-Version): Selbstbestimmung wird teuer
” Die österreichische Ärztekammer empfiehlt ihren Mitgliedern hingegen, für Beratungsgespräche pro angefangener halben Stunde 120 Euro zu verrechnen.

Siehe Die Presse vom 14.07.


Quelle: Wiener Zeitung vom 13.05.2006:
” Dem Gesetz gingen jahrelange Debatten in der Ethik-Kommission voraus; zu guter letzt einigte sich die Regierung auf einen Weg, der zwar im Prinzip jedem offen steht, der jedoch mit Kosten verbunden ist. Denn eine verbindliche Patientenverfügung muss von einem Arzt und von einem Rechtsanwalt, Notar oder Patientenanwalt bestätigt werden.

Die zuständigen Ministerien nehmen keinen Einfluss auf die Preisgestaltung der Ärzte oder Notare. Fest stehe, so Dohr, dass alle neun Patientenanwälte keinerlei Honorar verlangen werden. “Darauf haben wir uns schon geeinigt.” Denn jeder solle eine Verfügung abschließen können. Jetzt hoffen die Patientenvertreter, dass die Länder, die dafür notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen werden. “Ich hoffe, dass sich kein Land trauen wird, Nein zu sagen, zu neuen Mitarbeitern.”

Die Österreichische Ärztekammer (ÖAK) verhandelt derzeit noch. ÖAK-Präsident Reiner Brettenthaler meinte zur “WZ”, dass sich der Preis in etwa an jenem der Notare orientieren werde. Angenommen wird daher ein Preis von etwa 600 Euro pro Verfügung.

Neues Patientenverfügungsgesetz heute erwartungsgemäß in Österreich verabschiedet Kosten ca. 300 Euro für ein verbindliches Dokument (Kosten für Notar und ärztliche Pflichtberatung)

“Wien Verbindliche Patientenverfügungen, mit denen bestimmte medizinische Behandlungen für den Fall nicht mehr gegebener Selbstbestimmungsmöglichkeit ausgeschlossen werden können, ermöglicht das neue Patientenverfügungsgesetz, das am Mittwoch im Nationalrat beschlossen wurde. Die Opposition kritisierte die strengen Formvorschriften wobei die Grünen dennoch, die SPÖ nicht zustimmte.

Die vorgeschriebene umfassende ärztliche Aufklärung, die Errichtung vor dem Notar, Rechtsanwalt oder einer Patientenvertretung, die damit verbundenen Kosten und die Notwendigkeit der Erneuerung nach fünf Jahren sind die Formvorschriften, die die SPÖ kritisiert.

(Quelle: Der Standard)

Das am 08.05.2006 verkündete Gesetz kann über 030 613904-11 angefragt werden.


Der Standard: Zivilrechtler kritisiert Neuregelung: Unterschied zwischen verbindlich und beachtlich ist Unsinn:
Der Standard

Die Presse vom 11.04.2006 Wiener Zeitung vom 24.03.2006:
PatVG soll kommenden Mittwoch beschlossen werden nur Minderheitenprogramm? SPÖ will nicht zustimmen:
Wiener Zeitung vom 24.03.2006

Wien, Presseerklärung des österreichischen Ministeriums für Gesundheit und Frauen zu einem neuen Gesetz zur Patientenverfügung:
BM-presseinformation vom 03.02.2006

Hier die Österreichische Regierungsvorlage zum “PatVG” im Original: hier

Dazu gibt es inzwischen Kritik, z. B. von Seiten der in Österreich so genannten “Patientenanwaltschaften” (was das ist s. u.), aber auch von Teilen der Hospizbewegung:

300 Euro für Recht auf würdigen Tod? Müssen zwei akademische Berufsgruppen, Ärzte und Juristen, an der Dokumentation einer verbindlichen Patientenverfügung beteiligt sein?

Siehe Kleine Zeitung

Zum Begriff “Patientenanwaltschaft” in Österreich:, hier am Beispiel Wien:
Was die Patientenanwaltschaft auf Landes- bzw. Regionalebene ist:
Die Patientenanwaltschaft ist eine Einrichtung, welche u. U. auf Grund eines Landesgesetzes geschaffen wurde und z. B. in Wien seit 1. Juli 1992 besteht und dort vom unabhängigen Wiener Patientenanwalt geleitet:

“Sie ist eine unabhängige und weisungsfreie Anlaufstelle im Gesundheits- und Spitalsbereich. Sie wird nicht nur von Patienten, sondern auch von Ärzten in Anspruch genommen; ihre Tätigkeit dient der Stärkung und Position der Patienten im Gesundheitsbereich, der weiteren Verbesserung des Verhältnisses zwischen Patienten und allen Gesundheitsdiensten, sowie der notwendigen allgemeinen Bewusstseinsbildung am Wege zu einem integrierten Gesundheitssystem in Wien. Im Jahr kontaktieren rund 7.000 Personen die Wiener Patientenanwaltschaft und werden dabei von einem elfköpfigen Team betreut.”


Mit einem Gesetzesvorschlag zur Patientenverfügung beansprucht Österreich, eine Vorreiterrolle unter den EU-Staaten einzunehmen. Am Donnerstag passierte der Entwurf den Ministerrat, am Freitag wurde er von den verantwortlichen Ministerinnen Rauch-Kallat und Gastinger vorgestellt. “Mit diesem Gesetz kommen wir einem offensichtlich großen Bedürfnis der Bevölkerung nach”, so die Gesundheitsministerin.

Die verbindliche Verfügung, mit der “sterbeverlängernde Maßnahmen”, so Rauch-Kallat, abgelehnt werden können, darf künftig nur persönlich und von Notar, Rechtsanwalt oder Patientenvertreter beglaubigt, abgegeben werden. Sie ist fünf Jahre oder bis zu ihrem Widerruf gültig. Entspricht die Verfügung nicht genauen Formvorschriften, gilt sie als “beachtliche”, also als Orientierungshilfe.

Siehe:

Salzburger Nachrichten vom 03.02.2006

Kritik von Teilen der Hospizbewegung


Patientenverfügung wer eine will, hat’s schwer
Geschrieben von SPÖ-Landtagsklub
Mittwoch, 15 Februar 2006
Schiessling kritisiert Hindernisse auf dem Weg zur Patientenverfügung

“Jeder hat das Recht, bei seiner medizinischen Behandlung mit zu entscheiden”, ist SP-Gesundheitssprecherin LA Gabi Schiessling überzeugt. Die Bemühungen um eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sind daher grundsätzlich zu begrüßen, zumal die Zahl der Patientenverfügungen auch in Österreich ständig steigt.

“Allerdings beinhaltet der von der Regierung beschlossene Entwurf keine konkrete Regelung für die vielen Hürden, die bei einer Patientenverfügung genommen werden müssen”, kritisiert Schiessling. Zum Einen erfordert eine Patientenverfügung sehr teure Formalitäten, da eine notarielle oder juristische Beratung vonnöten ist. Zum Anderen ist die Patientenverfügung lediglich fünf Jahre gültig und muss danach wieder erneuert werden. “Darüber hinaus muss eine Patientenverfügung von einem Arzt/einer Ärztin bestätigt werden; davor muss noch eine dokumentierte Aufklärung über die Inhalte der Patientenverfügung erfolgen”, erklärt Schiessling.
All diese Erfordernisse machen die vorgesehene Regelung der Patientenverfügung zu einem echten Hindernis für Personen, die eine gültige, wirksame und bindende Patientenverfügung haben wollen.

“Der Entwurf verschlechtert die grundsätzlich anerkannten Selbstbestimmungsrechte der PatientInnen. Die hohen Erfordernisse machen es aber nicht nur den Verfügenden schwer, ihr Selbstbestimmungsrecht wahrzunehmen, sondern verunsichern auch die ÄrztInnen, denen die umfangreiche Überprüfung der zahlreichen Formvorschriften wohl kaum zumutbar ist”, betont die SP-Politikerin abschließend.


Zurückweisung von “paternalistischer” Kritik am Gesetz:
” Warum dies von juridischer Seite wiederum in Frage gestellt wird, ist im Grunde genommen kaum nachvollziehbar.
In dieser Stellungnahme wird ein paternalistischer Standpunkt sichtbar, der diesmal nicht von ärztlicher, sondern von juristischer Seite erneut die autonome Position des Patienten zu schwächen versucht. Zynisch formuliert könnte man diese Tendenz mit den Worten des Politologen Gerhard Kocher so beschreiben: “Mündig ist, wer über 18 und nicht Patient ist.”

Kommentar vom 13.03.2006

Hierauf bezieht sich die obige Replik: “Vom unrichtigen Zeitpunkt Patientenverfügung. Die Koalition will den erklärten Willen gelten lassen, bestimmte Therapien nicht zu erhalten. Ob sich diese Frage aber im Vorhinein klären lässt, ist fraglich.
Siehe: Kommentar vom 06.03.2006