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Palliativmediziner: Ein Arzt, der das Lieblingsdessert zubereitet

10. Nov 2008

Quelle Wiesbadener Tageblatt vom 26.11.2005 (Zusammenfassung):

Ein Arzt, der das Lieblingsdessert zubereitet

Der stellvertretende Vorsitzende des Wiesbadener Hospizvereins Auxilium, der Facharzt für Allgemeinmedizin Dr. Thomas Mainka (38), ist mit Leib und Seele Naturheilkundler und Palliativ-Mediziner. Das Konzept des “Palliative Care”, nach dem nicht nur er, sondern auch die Hospizfachkräfte von Auxilium arbeiten, zielt auf eine so genannte ganzheitliche Versorgung. Sie umfasst neben optimaler medizinischer und pflegerischer Betreuung auch die einfühlsame seelische und spirituelle oder religiöse Begleitung eines Sterbenden. Mainkas Tätigkeit für Auxilium erfolgt ehrenamtlich.

Obwohl vorrangig Medikamente zur Schmerzlinderung und Symptomkontrolle eingesetzt werden, gebe es auch jede Menge pflegerische “Tricks”, um unnötiges Leiden zu verhindern, etwa durch individuell angepasste Lagerung oder Ernährung. Gewusst wie, könne man selbst einer Patientin mit Speiseröhrenkrebs schmerzlose Gaumenfreuden bereiten. Für das Lieblingsdessert einer solchen Patientin Erdbeeren mit Schlagsahne pürierte Mainka die Früchte kurzerhand und brachte ihr die Köstlichkeit beim Hausbesuch mit.

Dr. Mainka ist Hausarzt in der “vierten Generation”. Sein Urgroßvater stammt aus Schlesien, sein Großvater eröffnete nach Kriegsende 1945 in Schierstein eine Praxis, die später Mainkas Vater übernahm. “Ich betreue noch heute viele, die von meinem Großvater auf die Welt geholt und von meinem Vater behandelt wurden.” Hausbesuche und Patientenbegleitung haben in dieser Arztfamilie eine lange Tradition.

Das Palliativ-Netz Wiesbaden-Taunus, das in den vergangenen Jahren geknüpft wurde und in dem auch Auxilium vertreten ist, gilt bundesweit als vorbildlich, ja federführend. “Alle Strukturen für eine gut funktionierende palliativmedizinische Rundumversorgung sind hier vorhanden.” Es fehle nur die Finanzierung durch die Kostenträger. “Auf eine Zusage warten wir seit anderthalb Jahren.”

Die Bezahlung palliativmedizinischer Leistungen im ambulanten Bereich gilt als absolut unzureichend. Nachhaltig geändert werden könnte dieser Zustand erst, wenn die palliativmedizinische Versorgung als Anspruch und Recht im bundesdeutschen Sozialgesetzbuch verankert wäre.

Originalversion mit Foto von Dr. Thomas Mainka: hier