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Paternalistische und religiöse Lebensschützer: Irreführung bei PV beabsichtigt?

10. Nov 2008

Paternalistische Lebensschützer versuchen die gegenwärtige Debatte auszunutzen, um eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die weit hinter den Konsens auf Grundlage der bestehenden Rechtslage zurückfallen würde. Einzelne Bundestagsabgeordnete fordern in diesem Sinne, dass Patienten auch entgegen ihrer Willenserklärung medizinischen Behandlung zugeführt werden müssen außer, wenn sie sicht eh bereits im Sterbeprozess befänden. Ein Sterben-Lassen durch Verzicht auf künstliche Ernährung im Koma würde demnach nicht mehr in einer Patientenverfügung zur Disposition stehen. Solche extremen Auffassungen sind jedoch offenkundig geworden durch den Entscheidungsnotstand im Komafall Terri Schiavo Minderheitenpositionen.

Irreführend ist, dass sich Gegner der Patientenautonomie in den letzten Jahren nicht mehr direkt als solche zu erkennen geben. Vor allem die Kirchen (“christliche Patientenverfügung” seit 1999) und Hospizinitiativen treten dabei selbst als Anbieter von Patientenverfügungs-Vordrucken im großen Stil auf. Für Laien ist so gut wie undurchschaubar, mit welchen Folgen ihre Unterschrift unter ein solches Formular verbunden ist.

Dies wurde bereits frühzeitig vom Politmagazin KONTRASTE (“Irreführung beabsichtigt? Patientenverfügungen ohne Wert”) aufgedeckt und kritisch beleuchtet: Politmagazin Kontraste: “Irreführung beabsichtigt?” Mit großem Propaganda-Aufwand und unter Vorspiegelung falscher Versprechungen werden so genannte Patientenverfügungen von einigen Anbietern verbreitet, die der Idee des selbstbestimmten Sterbens und der Patientenautonomie eigentlich ablehnend gegen überstehen. Dem Nicht-Experten bleibt verborgen, dass diese Texte sich nur oberflächlich so anhören, als wäre es mehr oder weniger das, was man eigentlich will. Er fühlt sich abgesichert erst wenn es zu spät ist, erweisen sie ihre völlig Wertlosigkeit. Dies gilt insbesondere auch für das Patientenanwaltschafts-Formular der Deutschen Hospizstiftung (Schirmherrin: Uschi Glass). Hierin wird noch nicht einmal zum Ausdruck gebracht, dass im Sterben auf weitere leidensverlängernde Maßnahmen zu verzichten ist. Dennoch propagiert die Hospiz-Stiftung, damit die “einzig juristisch abgesicherte Patientenverfügung” (!) anzubieten.
Auch das gemeinsame Formular der katholischen und evangelischen Kirchen, die so genannte Christliche Patientenverfügung, wurde in Fachkreisen kritisiert, da der Komafall ausdrücklich ausgenommen ist, im Begleittext aber suggeriert wurde, dass mit der christlichen Patientenverfügung diese Fälle geregelt seien.