So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Patientencharta soll gestoppt werden

10. Nov 2008

WITTEN / BERLIN. Experten und Patientenrechtsvertreter haben gestern in getrennten Stellungnahmen gefordert, die von der Bundesregierung geplante Charta der Patientenrechte zu stoppen. Sie wurde als unzureichend, zum Teil rückschrittlich und dringend überarbeitungsbedürftig bezeichnet. Es wird höchste Zeit. Denn das Bundeskabinett soll noch im Januar über die Patientencharta entscheiden. Pflegewissenschaftler der Universität Witten/Herdecke kritisieren, dass die Belange von Pflegebedürftigen völlig unberücksichtigt bleiben. Die Zentralstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes hält es für ein Unding, dass laut Charta alle möglichen Maßnahmen zur Sterbebeschleunigung auf Wunsch des Patienten so wörtlich – ‘unzulässig und mit Strafe bedroht’ sein sollen.

Die Patientencharta schreibt Rechte wie freie Arztwahl, Einsicht in Dokumentationen und Information durch den Arzt fest. Sie wurde auf Initiative der Bundesministerien für Gesundheit und der Justiz (noch vertreten durch Herta Däubler-Gmelin, einer entschiedenen Sterbehilfe-Gegnerin und Hospizfürsprecherin) entworfen.’ Vertreter von Pflegebedürftigen, zum Beispiel Seniorenverbände, waren nicht dabei’, kritisiert die Pflegewissenschaftlerin Angelika Zegelin-Abt. Entsprechend sei das Resultat: ‘Die Pflegebedürftigen sind vergessen worden.’ Dabei sei das doch ‘genau die Gruppe, bei der es immer wieder Skandale gibt, etwa wegen Wundliegens oder schlechter Ernährung’, sagt die Pflegewissenschaftlerin. Jetzt wollen sich die Pflegewissenschaftler mit ihrem Anliegen an Bundestagsabgeordnete wenden.

‘Das Patientenrecht auf Humanes Sterben muss die indirekte Sterbehilfe einschließen, z. B. bei schwerstem, unerträglichen Leiden wie einem bevorstehenden Erstickungstod’, fordert die Sprecherin des Humanistischen Verbandes Gita Neumann in Berlin.’ Sonst handelt es sich um eine Charta, die uns weit zurückwirft, statt Patientenrechte in diesem Bereich voranzubringen.’ Der Strafrechtstatbestand der Tötung auf Verlangen sei davon hingegen nicht berührt.

Der Humanistische Verband Deutschlands geht davon aus, dass die Bundesregierung die Charta wegen der Konflikte im Gesundheitswesen erst noch einmal von der Tagesordnung nimmt. Dann gäbe es genug Zeit, um zusammen mit den Seniorenvertretungen eine Änderung zu bewirken.