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Pflegemissstände: Wenn kranke Tiere so behandelt würden

10. Nov 2008

Berlin, August 2002 Betroffene und deren Angehörige trauen sich meistens aus Angst nicht, die Pflegekassen oder Behörden von Missständen in Pflegeheimen zu informieren oder nehmen sie aus Unwissenheit hin. Oftmals wird das Wundliegen (Dekubitus) von bettlägerigen alten Menschen für ganz normal gehalten. Doch handelt es sich bei diesen erschreckenden Pflegemissständen um einen Skandal ersten Ranges. Eine Hauptursache sind der Mangel an qualifizierten Altenpflegern in den Heimen und Organisationsmängel durch die Betreiber. Das Personal ist häufig zeitlich überfordert und kann sich für die Betreuung der Pflegebedürftigen nicht angemessen Zeit nehmen. Der Sozialverband Deutschlands e. V. (SoVD, früher Reichsbund) fordert die zuständigen Pflegekassen und Aufsichtsbehörden auf, ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Minderung von Pflegeverstößen auch auszuschöpfen. Dies könnten Auflagen oder Anordnungen sein. In Extremfällen seien Vertragsstrafen, Kündigungen von Versorgungsverträgen und auch die Schließung von Heimen möglich.
 Dabei könnte der äußerst schmerzhafte und lebensbedrohliche Dekubitus durch einfache Prophylaxe weitgehend vermieden werden. “So wie Tausende von bettlägerigen Pflegebedürftigen mangelhaft und nachlässig betreut würden, könne man nur noch von Körperverletzung sprechen”, kritisierte die stellvertretende SoVD-Präsidiumsmitglied Brigitte Pathe.

“Wenn man in Deutschland Tiere so behandeln würde wie manche unserer pflegebedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, so würde zu Recht ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen”, meinte Frau Pathe.
 Pflegebedürftige und Angehörige werden aufgefordert, sich zu wehren und Vernachlässigungen und Pflegemissstände den Aufsichtsbehörden zu melden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Pflegekräfte selber sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und dagegen angehen, wenn durch unzureichende personelle Besetzung eine ausreichende Pflege nicht mehr gewährleistet sei. Würden diese Missstände nicht abgestellt, sollten sie das den Aufsichtsbehörden mitteilen, verlangte Frau Pathe. “Alle Beteiligten müssten öffentlich Druck machen, damit die immer wieder aufgedeckten Missstände und die Gewalt in der Pflege endlich ein Ende finden”, so die das SoVD-Präsidiumsmitglied.

Gravierende Pflegefehler mit Todesfolge in Altenheimen sind nach Hochrechnungen des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) keine Seltenheit. Nach seinen Angaben sterben jährlich etwa 10.000 Pflegebedürftige bundesweit allein an den Folgen des Wundliegens. Etwa zehn Prozent aller Todesfälle durch Wundliegen (Dekubitus) seien auf falsche Pflege, unzureichende Wundversorgung und Mangelernährung der bettlägerigen Pflegebedürftigen zurückzuführen.