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Presseerklärung RA Putz zum Tod von Peter K.

10. Nov 2008

Sterbehilfe erlöst Kiefersfeldener Komapatienten
Prozess beim Bundesgerichtshof geht weiter

Um Peter K., der seit Juli 1998 im apallischen Koma lag, nach seiner Patientenverfügung sterben zu lassen, wurde ein fieberhafter Infekt vom behandelnden Hausarzt Dr. S. nicht mehr kurativ behandelt (legale, passive Sterbehilfe). So konnte Peter K. im Pflegeheim Alpenpark in Kiefersfelden am 26.03.2004 endlich seinen Frieden finden. Die Beerdigung fand am vergangenen Freitag im Kreise der Familie und zahlreicher Freunde statt.

Noch vor einem Jahr hatte das Pflegeheim bei einem ähnlichen Infekt ohne Information des Vaters und des Hausarztes die direkte Verlegung ins Klinikum Rosenheim veranlasst. Vor drei Monaten hatte es dann sogar durch eine Anzeige beim Vormundschaftsgericht eine Zwangsoperation herbeigeführt, deren strafrechtliches Nachspiel zurzeit die Generalstaatsanwaltschaft in München beschäftigt (siehe unten). Diesmal wurden keine erneuten Aktivitäten gegen den natürlichen Sterbevorgang unternommen. Die Pflegekräfte haben den Patienten auch im Sterben gepflegt und begleitet.

Verfahren vor dem Bundesgerichtshof geht weiter!
Im Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wollte Peter K. dem Pflegeheim Alpenpark die weitere Zwangsernährung gerichtlich verbieten lassen und so sein Sterben erzwingen. Dieser Prozess geht auch nach Peters Tod weiter. Der BGH muss nun entscheiden, wie der Prozess ausgegangen wäre, wenn er zu Lebzeiten des klagenden Patienten zu einem Endurteil geführt hätte. Die Familie hofft, mit der Weiterführung des Verfahrens anderen Menschen, die in Peters Situation sind, helfen zu können. Denn die jahrelange Lebensverlängerung mit Magensonden über die Bauchdecke geschieht in Deutschland in vielen tausenden von Fällen gegen den Willen von hoffnungslos schwerstkranken Menschen.

Mit den Eltern sind wir zutiefst erleichtert, dass die perverse zwangsweise Lebenserhaltung gegen den Willen von Peter K. nach fast sechs Jahren endlich ein Ende genommen hat. Sie war rechtlich gesehen nicht nur eine mit Strafe bedrohte Körperverletzung, sondern vor allem eine Verletzung der Selbstbestimmung und Würde unseres Mandanten. Unsere Anerkennung und Hochachtung gilt aber nicht nur den Eltern sondern auch dem großartigen Arzt von Peter K., der mit der Familie und uns seit Jahren gekämpft hat, Peter durch passive Sterbehilfe seinem Wunsch entsprechend sterben zu lassen.

Wolfgang Putz und Beate Steldinger, Rechtsanwälte