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Prozess gegen Krebsärztin: Sterbebegleitung oder Totschlag?

10. Nov 2008

Hannover, 28.02. Prozessbeginn gegen Krebsärztin Dr. Bach:
Erlaubte Sterbebegleitung /Schmerzlinderung oder Totschlag?
Strafprozess begann heute in Hannover
Anwälte stellen gegen den Palliativ- und Schmerzspezialisten Prof. Zenz als Gutachter Befangenheitsantrag
Frühere Patienten und deren Angehörige demonstrierten vor dem Gericht mit Transparenten für einen Freispruch.
Siehe: wwww.spiegel.de vom 28.02.2008

“Wegen der Tötung von acht Patienten mit Überdosen Morphium muss sich die Krebsärztin Mechthild Bach seit Donnerstag vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Anklage wirft der 58-jährigen achtfachen Totschlag vor. Sie soll den betreffenden Patienten in den Jahren 2002 und 2003 ohne deren Zustimmung tödliche Mengen des stärksten Schmerzmittels sowie andere Medikamente wie Diazepam verordnet haben. Vor dem Gerichtsgebäude demonstrierten ehemalige Patienten der Internistin und verlangten Freispruch für Bach.

Angeklagte schweigt

Die Angeklagte äußerte sich zunächst nicht zu den Anklagevorwürfen. Stattdessen lehnte ihre Verteidiger in Befangenheitsanträgen zwei der vier Gutachter ab, die das Gericht bestellt hatte. Rechtsanwalt Matthias Waldraff warf dem Bochumer Schmerzspezialisten Michael Zenz vor, in seinem Gutachten zahlreiche für Bach sprechende Fakten nicht berücksichtigt zu haben und von falschen Sachverhalten ausgegangen zu sein.

Quelle: www.heute.de/ZDFheute vom 28.02.2008

” Laut Anklage wurde den Patienten auf Anweisung von Bach vor ihrem Tod meist in sechsstündigen Abständen jeweils 20 Milligramm Morphin gespritzt oder per Infusion zugeführt. Dadurch seien sie in einen narkoseähnlichen Zustand geraten und gestorben, sagte die Oberstaatsanwältin. Bei einigen Patienten habe die zusätzliche Gabe des krampflösenden Mittels Diazepam den Tod mitverursacht. Bei sechs der acht Patienten sei eine Behandlung mit Morphin überhaupt nicht notwendig gewesen. Bei den beiden anderen sei das Schmerzmittel unangemessen hoch dosiert worden.

Rechtsanwalt Wegener räumte in seiner Erklärung zur Anklage ein, dass die Internistin ihre Krankenakten lückenhaft geführt hat. «Für Frau Dr. Bach hat die optimale medizinische Versorgung und psychische Betreuung im Vordergrund gestanden und das ist oft zulasten der Dokumentation gegangen», sagte er. Auch bei Lücken in der Dokumentation müsse aber der Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten» gelten.

Beide Anwälte trugen mehrere Stunden lang eine Erklärung zur Krankengeschichte des 52-jährigen Patienten vor, den Bach getötet haben soll. Der Mann habe an Krebs der Speiseröhre gelitten mit Metastasen in Leber, Lunge und Gehirn. Eine Operation hätte ihm nicht mehr geholfen. Nach stundenlangen Krampfanfällen habe er im Sechs-Stunden-Rhythmus 20 Milligramm Morphin und auch Diazepam erhalten. Drei Tage später starb er.”

Quelle: http://www.pr-inside.com/de/krebsaerztin-bestreitet-toetung-von-acht-r462074.htm

 


Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte, die Morphinabgabe an schwerkranke Patienten «nicht zu verteufeln». Man solle das Gerichtsverfahren auch als Chance begreifen, über moderne Formen der Palliativmedizin aufzuklären, sagte der geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch.

Quelle:http://www.pr-inside.com/de/hospiz-stiftung-fordert-regelung-fuer-r461460.htm