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Beitrag

PV-Gesetzdebatte Lebenspflicht versus Autonomie (fortlaufend)

10. Nov 2008

Im Sommer soll es beim Patientenverfügungsgesetz zu einer parlamentarischen Entscheidung kommen zwischen zwei entgegengesetzten Entwürfen:
Zwischen
dem mehrheitlich von der SPD vertretenen Entwurf von Joachim STÜNKER (Verbindlichkeit unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung) und
dem von der Union eingebrachten Entwurf von Wolfgang BOSBACH (Reichweitenbeschränkung auf Zustände mit bevorstehendem tödlichen Verlauf).

Im Verbrauchermagazin WISO vom 29.01.2007 wurden die gravierenden Folgen anhand von zwei konkreten Fallbeispielen aufgezeigt:

1. Annegret Mackenbach liegt nach einem Unfall seit 7 Jahren im Wachkoma, eine Patientenverfügung hatte sie nicht. Glücklicherweise, sagt ihr Mann, denn sonst würde sie heute vielleicht nicht mehr unter uns sein.

2. Joachim Fiebelkorn ist 80 Jahre und mehrfach erkrankt: Krebs, das Herz, Diabetes, die Bronchien. Er möchte auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten, sollte es zu einer entsprechenden Notwendigkeit kommen und er geistig nicht mehr entscheidungsfähig sein.

Ginge es nach dem Entwurf von STÜNKER (SPD), würde eine Patientenverfügung in beiden Fällen Gültigkeit haben. D. h. Frau Mackenbach hätte künstliche Ernährung, die sie jetzt am Leben hält, vorsorglich ablehnen können (natürlich aber nicht müssen!). Bei einer entsprechenden Patientenverfügung hätte auch ihr Mann sich dann daran zu halten sofern sie ihm nicht einen Ermessensspielraum in dieser Frage zugebilligt hätte, was auch möglich wäre.
Und Herr Fiebelkorn könnte sicher sein, dass ihm Parlamentarier nicht qua neuem Gesetz sein Selbstbestimmugnsrecht absprechen über einen Behandlungsverzicht und seine Vorstellung von Würde.

Ginge es nach dem Entwurf von BOSBACH (CDU), würde eine Patientenverfügung nur gelten bei unumkehrbar tödlichem Verlauf einer Erkrankung. In beiden vorgestellten Fällen würde es dann gravierende Probleme mit einer Patientenverfügung geben, Denn das jahrlange Wachkoma gilt als schwerste Behinderung und Gehirnschädigung, nicht als tödlich. Und Herr Fiebelkorn hätte trotz seiner Patientenverfügung mit Zwangsbehandlungen auch Intensivmaßnahmen gegen seinen Willen zu rechnen.

Der WISO-Beitrag macht zurecht darauf aufmerksam, wie BOSBACH argumentativ ins Schwimmen gerät: Er will nämlich im Interview strikt Dinge voneinander unterschieden wissen: Behandlungsverzicht als “Tötung von Leben”, wenn der Patient noch “geheilt” und wieder gesund werden könnte, und “Hilfe zum Sterben”, wenn der Patient unwiederbringlich tödlich erkrankt wäre. Doch nicht nur Ärzte wissen aus ihrer Praxis: Fast alle medizinischen Konfliktfälle liegen genau dazwischen. Der an mehreren schweren Erkrankungen leidende Joachim Fiebelkorn ist weder heilbar noch ist er tödlich erkrankt, so der Kommentar des Beitrags.

Und würde es sich bei dem Verzicht auf künstliche Ernährung im Wachkoma dann laut BOSBACH um “Tötung von Leben” oder um “Hilfe zum Sterben” handeln?

(Kommentar von patientenverfuegung.de: Keine “ethischen” Nebelkerzen, wo rechtliche Klarheit gefordert ist. Ja zu Lebens- und Behandlungsqualität, nein zu Lebens- und Behandlungszwang. Das ist jedem Parlamentarier in jedem Wahlkreis auf den Weg zu geben!)

Wer den ca. 5 minütigen Beitrag am Montag nicht gesehen hat, er dürfte noch bis zum Wochenende im Internet zu sehen sein unter: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/25/0,1872,1001625,00.html
Dort in der linken (!) Spalte, mittlere Höhe auf “Sendung vom 29.01.2007” klicken, es ist dann der erste Beitrag in der WISO-Sendung.


wiedererlangen werden.

Große Koalition will rasche Regelung zur Patientenverfügung aber welche?

Einer verfassungswidrige Aushöhlung der Patientenselbstbestimmung treten jedoch hoffentlich erfolgreich geschlossen die FDP und Teile der SPD entgegen. Der Entwurf des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker sieht in Übereinstimmung mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) vor, dass weiterhin eine Patientenverfügung “unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung” generell bindend sein soll. Nur bei Zweifeln am mutmaßlichen Patientenwillen sei das Vormundschaftsgericht einzuschalten.

Inzwischen haben Patienten- und Betroffenenverbände dazu aufgerufen, im Sinne einer umfassenden, uneingeschränkten Wirksamkeit von Patientenverfügungen Bundestagsabgeordnete ihres Bezirks anzuschreiben, zu Aufklärungsveranstaltungen aufzufordern (siehe unter).

Namhafte medizin-ethische Experten einer AG innerhalb der Akademie für Ethik in der Medizin bieten in ganz Deutschland Hilfe bei Wahlkreisveranstaltungen an, um eine möglicherweise drohende restriktive Einschränkungen der Patientenverfügungen abzuwenden. Diesbezüglich (Referentenliste, kostenfreies Infomaterial mit nutzerfreundlichen Formularen) können sich Interessenten auch an die Zentralstelle für Patientenverfügungen des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) wenden. Dessen Bundesvorsitzender, Dr. Horst Groschopp, hat einen offenen Brief an alle Bundestagsabgeordnete mit einfachen, praxisorientierten und konsensfähigen Orientierungspunkte geschrieben.



Lebenspflicht versus Autonomie bereits am 15.01. veröffentlichtes Interview: “Wie beispielsweise Psychiatrie-Erfahrene, oft von Entmündigung betroffen, vorliegende Gesetzesvorschläge bewerten, darüber sprach mit René Talbot, Vorstandsmitglied der entsprechenden Bundesarbeitsgemeinschaft, Peter Nowak.

FRAGE: Wie ist Ihre Position als Betroffenenorganisation? TALBOT: Wir fordern, dass die Patientenverfügung prinzipiell und unabhängig von dem Krankheitsstand gültig sein soll. Es ist Konsequenz des Selbstbestimmungsrechts des Erwachsenen und somit der Würde des Menschen. Das ist auch der Wunsch vieler Menschen, mit denen wir zu tun haben. Wir empfehlen ihnen, an jeweils alle Bundestagsabgeordneten des Bezirks Briefe zu schreiben, in denen sie diese Position deutlich machen.

FRAGE: Sind die Befürchtungen mancher Kritiker übertrieben, dass durch eine weite Auslegung der Patientenverfügungen die Tötung auf Verlangen legalisiert werden könnte?

TALBOT: Bei dieser Argumentation wird der vermeintliche Lebensschutz gegen das Recht auf Selbstbestimmung ausgespielt. Dabei wird übersehen, dass die Befürworter einer weiten Gültigkeit der Patientenverfügung weder implizit noch explizit eine Sterbenachhilfe unterstützen. Das Lebensrecht wird von ihnen nicht in Frage gestellt. Sie sind, wie wir, eindeutig gegen eine Tötung auf Verlangen. Daher stehen sich bei dieser Debatte nicht der Schutz des Lebens und die Autonomie des Patienten gegenüber. Es geht vielmehr um eine Lebenspflicht versus Autonomie.

Quelle: nd-Interview