So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

PV-Gesetzentwurf vom 06.03.2008 (Stünker u. a.) Stellungnahmen pro und Widerstände

10. Nov 2008

Patientenverfügung-Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht

Der heute eingebrachte Gesetzentwurf ist mit den Namen Joachim Stünker (rechtspolitischer Sprecher der SPD) und Michael Kauch (Sprecher der FDP für Palliativmedizin, Soziales und Umwelt) verbunden. Der Entwurf wird von rund 200 weiteren, an Patientenrechten orientierten Abgeordneten unterstützt.
Text hier: Gesetzentwurf Stünker/Kauch u. a.

Der Humanistische Verband Deutschlands begrüßte das Vorhaben als notwendig und sinnvoll.

Siehe ( mit Gesetzentwurf als pdf und Unterstützer-Liste nach Parteien geordnet (unten auf der Seite):
hpd.de

Siehe auch: www.aerzteblatt.de vom 06.03.2008

Die Deutsche Hospizstiftung und die Bundesärztekammer fordern eine medizinische Beratung bzw. (fachkundiges) Aufgeklärtsein als Wirksamkeitsvoraussetzung einer Patientenverfügung. Sie stehen von daher dem Gesetzentwurf von Stünker (aber auch anderen bestehenden Entwürfen) kritisch gegenüber: Aus einer Stellungnahme der Deutschen Hospizstiftung zum Stünker-Entwurf:
" Ein künftiges Patientenverfügungsgesetz wird sich daran messen lassen müssen, wie es sicherstellt, dass eine Patientenverfügung tatsächlich Ausdruck der informierten Entscheidung des Betroffenen ist. Das kann entweder geschehen, indem die fachkundige Beratung als Wirksamkeitsvoraussetzung im Gesetz verankert wird. Ein anderer Weg besteht darin, von Arzt und Betreuer zumindest zu verlangen, zu überprüfen, ob der Verfasser der Patientenverfügung hinreichend aufgeklärt war. Der Entwurf der Gruppe um Joachim Stünker wählt leider keine dieser beiden Möglichkeiten und setzt sich daher dem Vorwurf aus, hinter dem erforderlichen Niveau des Patientenschutzes zurück zu bleiben.

Bundesärztekammer warnt vor "Automatismus"

Berlin (KNA) Der Gesetzentwurf von gut 200 Bundestagsabgeordneten zu Patientenverfügungen ist auf deutliche Kritik der Bundesärztekammer gestoßen. Eine solche detaillierte gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen werde «der Individualität des Sterbens nicht gerecht und läuft Gefahr, einen fragwürdigen Automatismus am Ende des Lebens zu erzeugen», sagte Bundesärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Es stelle sich die Frage, inwieweit überhaupt eine gesetzliche Regelung notwendig sei.

Hoppe betonte, schon nach geltendem Recht sei die Patientenverfügung zur künftigen Behandlung im Fall der eigenen Einwilligungsunfähigkeit grundsätzlich verbindlich, soweit das Dokument nicht rechtlich Verbotenes wie zum Beispiel aktive Sterbehilfe verlange.

Hoppe verwies darauf, dass die Bundesärztekammer bereits heute vor der Abfassung einer Patientenverfügung auf jeden Fall ein ärztliches Beratungsgespräch empfehle. Es gehe um wichtige medizinische Fachkenntnisse. Eine Patientenverfügung solle stets mit Blick auf konkrete Situationen und Maßnahmen formuliert werden."
Quelle:
Bundesärztekammer warnt vor Automatismus


Weiterer Widerstand mit paradoxen Strategien Und zwar unter dem Motto "Bedrohung für die Patientensicherheit in Deutschland". Angeführt wird diese Kampagne von dem ehemaligen Hospizleiter Christoph Student und dem Pflegerechtsexperten Thomas Klie. Diese sind ausgerechnet Verfasser des Ratgeberbuches "Patientenverfügung was Sie tun können, um richtig vorzusorgen". Eine solche Paradoxie ist wohl rational nicht mehr nachvollziehbar und dürfte eher mit religiösem Weltanschauungshintergrund der beiden Experten zu tun haben als mit ihrer ansonsten anerkennenswerten Fachkompetenz.

Die beiden Professoren verweisen in einer Selbstdarstellung darauf, dass "eine Patientenverfügungs-Gesetzgebung keineswegs die Selbstbestimmungsrechte stärke". Sie warnen zudem davor, dass "ein solches Gesetz eine gefährliche Wirkung auf die Moral in unserer Gesellschaft haben würde, ohne gleichzeitig mehr Sicherheit am Lebensende zu ermöglichen." (Aktuelle Quelle vom 05.03.2008: http://ddp-direkt.de/portal/details.php?id=34309)
Wie sie dabei gleichzeitig als glaubwürdige Ratgeberautoren für eine wirksame Patientenverfügung fungieren können, bleibt ihr Geheimnis.

Eine ähnliche Paradoxie wie bei Student und Klie (gleichzeitig Anti-Patientenverfügungs-Propagandisten und Autoren eines Patientenverfügung-Ratgeber-Buches) zeichnet sich bei dem parlamentarischer Gegenentwurf aus den Reihen der CDU ab. Dieser Gegenentwurf zu Stünker/Kauch ist vom Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach vorbereitet worden und wird außer von der CDU v. a. von einem Teil der Grünen unterstützt. Auch hier eine allerdings etwas andere Irreführung der Öffentlichkeit: Bosbach und seine Mitstreiter/-innen fordern nicht etwa, von der rechtlichen Verbindlichkeit einer Patientenverfügung Abstand zu nehmen. Nein, im Gegenteil betont Bosbach, die Verbindlichkeit des in der Bevölkerung verbreiteten Vorsorgeinstrumente "endlich" gesetzlich normieren zu wollen. Allerdings um einen sehr sehr hohen Preis: Nämlich den der Wirksamkeitsbeschränkung einer Patientenverfügung bis zur Absurdität und völligen Unpraktikabilität. Dies sieht sogar die Bundesärztekammer und die Deutsche Hospiz-Stiftung so. Der Schwerstkranke Patient dürfte längst "von selbst" gestorben sein, bevor alle Wirksamkeits-Hürden a la Bosbach bei der Beachtung seiner Patientenverfügung überwunden wären wozu u. a. der Vormundschaftsrichter als Regelkontontrolle am Sterbebett zählt.

Ehrlich und zumindest nachvollziehbar wäre es gewesen, stattdessen vor den vermeintlichen Gefahren von Patientenverfügungen zu warnen und ihre Verbindlichkeit abzulehnen. Doch die politischen Gegner des Stünker/Kauch-Gruppenantrags halten ein Täuschungsmanöver für opportuner in der Hoffnung, am Ende die Patientenautonomie mit Hilfe der Kirchen zu Tode debattiert und theologisiert zu haben.

Soweit wird es aber nicht kommen. Der Reformdruck ist zu stark geworden, die dahinterstehende Bevölkerungs- und Expertenmehrheit zu gewaltig.
[von: Redaktion patientenverfuegung.de]

Kommentar der Redaktion patientenverfuegung.de: Was soll denn bitte heißen "z. B. aktive Sterbehilfe"? Bitte konkret formulierten, Herr Prof. Hoppe, was noch gemeint sein soll. Oder hat es die BÄK doch lieber etwas vage?


Stellungnahme der DGHS vom 10.03.2008: :
"Das bloße Sich-Verlassen auf den kommenden Ausbau der Palliativmedizin reicht nicht aus. Patienten, ihre Angehörigen und Ärzte, Betreuer, Bevollmächtigte und Richter müssen wissen, woran sie sind. Langwierige, gerichtliche Einzelfallentscheidungen je nach Gusto und Gemütslage können keine verlässliche Grundlage für das Selbstbestimmungsrecht ersetzen. Wer eine Patientenverfügung für den Fall einer schweren Krankheit oder auch eines andauernden Komas ohne Aussicht auf Besserung verfasst, braucht Rechtssicherheit. Die zweifellos berechtigte Frage nach Gültigkeits- und Prüfkriterien darf nicht dahingehend pervertiert werden, dass der Wille des Patienten in einer überfürsorglichen bürokratischen Prüfmaschinerie bis zur Unkenntlichkeit entstellt wird. Ein Gesetzentwurf muss anerkennen, was der Bundesgerichtshof lange schon klar gestellt hat: Eine Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, die auch durch Verlust der Äußerungsfähigkeit keineswegs ihre Gültigkeit verliert denn genau für diesen Fall ist sie ja vorgesehen."

DGHS-Stellungnahme