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Reaktionen auf DIGNITAS Deutschland / Schweiz (fortlaufend 06.10.2005 bis 22.10.2007)

10. Nov 2008

Kommentar auf Internetseite von Menschen mit Behinderung:

Oregon hat hervorragendes Gesetz:
http://www.orthopoint.com/magazin/10432007.html


22.10.2007
Freitodhilfe: Neue gangbare Wege Ende der "Einmannshow" von L. Minelli

Freitodhilfe-Musterfall soll durch DIGNITATE im Großraum Berlin juristisch geklärt werden
Vorsitzender der Schweizer Freitodorganisation DIGNITAS Ludwig Minelli unfähig, sich mit anderen an einen runden Tisch zu setzen -"Opfer" auch des eigenen zahlenmäßigen "Erfolgs"
Aktuelles Schreiben des Bundesjustizministeriums

Quelle: Berliner Zeitung vom 22.10.2007:
" Bericht der in Zürich erscheinenden Sonntagszeitung. Der Berliner Arzt Uwe-Christian Arnold, Vizevorsitzender von Dignitate, der deutschen Schwesterorganisation von Dignitas, hatte dem Blatt gesagt, in einem Musterfall, vorzugsweise im Großraum Berlin, solle in den kommenden Monaten durchexerziert werden, wie sich deutsche Richter verhalten. Man hoffe, dass die Richter in der Region beim Thema Freitod-Begleitung aufgeschlossener seien. Minelli bezeichnete dies als "vernunftgemäße Annahme", weil die Kirchen als Hauptgegner der Sterbehilfe keine so bedeutende gesellschaftliche Stellung in Ostdeutschland hätten und ihr Einfluss deshalb nicht so groß sei. Die eigentliche Hoffnung setzt Dignitas aber in die Richter des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in Leipzig, der für Revisionen des Kammergerichts Berlin zuständig ist.
Vollständig:
Berliner Zeitung vom 22.10.2007


Quelle: Tagesanzeiger (Schweiz) vom 02.10.2007:

"Das Problem heißt Minelli

wo das Problem wirklich liegt: bei Ludwig A. Minelli selber. Der Pionier in Sachen Sterbehilfe leistet mit jeder Negativschlagzeile sich und seinem Lebenswerk einen weiteren Bärendienst
Die Behörden dulden jetzt Dignitas nicht einmal mehr in einer Industriezone. Das ist ein deutliches Zeichen, wie klein Minellis Kredit unterdessen ist. Und wie allein er steht. Minelli sollte jetzt den von FDP-Kantonsrat und Fraktionschef Beat Walti präsentierten Vorschlag annehmen und sich mit Vertretern von Politik, Kirche und Medizin an einen runden Tisch setzen, um nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.
Auf längere Sicht muss Minelli zudem erkennen, dass ein Verein, der sich mit einer solch heiklen Problematik befasst, nicht mehr als reine «Einmannshow» geführt werden kann so verdienstvoll sein Engagement für ein würdiges Sterben auch ist.

Vollständig:
tagesanzeiger.ch vom 02.10.

Lesenswert auch:
thinkabout.ch


Aktuelles Schreiben des Bundesjustizministeriums zur Suizidhilfe

Dem Humanistischen Verband Deutschlands liegt ein Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 09.10.2007 zur Suizidhilfe vor. Danach ist, wie inzwischen ja allgemein bekannt, "die bloße Beihilfe zu einer Selbsttötung grundsätzlich straflos."

Weiter geht aus dem Schreiben hervor:
"Etwas anderes" als die Strafbarkeit bei Verstoß gegen die grundsätzliche Pflicht des Arztes, Leben zu retten, kann auch "dann gelten, wenn der Arzt oder der Dritte sicher weiß, dass der Betroffene wohlüberlegt und freiverantwortlich sich für seine Selbsttötung entschieden hat und anders als bei einem ‘Appellsuizidversuch´ gerade nicht mehr gerettet werden will. Denn hier erkennt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zunehmend an, dass dem Willen des Suizidenten eine wichtige Bedeutung für die Frage beizumessen ist, ob ihm noch geholfen werden muss oder nicht "

Das Schreiben betont abschließend:
Nach geltendem Strafrecht ist es "sogar geboten, jede lebensverlängernde Behandlung eines Patienten, etwa eine künstliche Ernährung, einzustellen, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht. Die Ausschöpfung intensivmedizinischer Technologie ist im Gegenteil sogar rechtswidrig udn kann als Körperverletzung strafbar sein, wenn sie dem Patientenwillen widerspricht ".


19.08.2007:
Schweizer Bundesrat hält keine strengeren Vorschriften für das Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital (NAP) für notwendig.
Die Verschreibung und Abgabe des Mittels, das von vielen Organisationen bei der Suizidhilfe verwendet wird, sei ausreichend geregelt. Der Bundesrat bleibt damit trotz gegenteiliger Forderungen aus dem Parlament bei seiner Position, dass es bei der Suizid- und Sterbehilfe keine neuen Gesetze brauche.

Quelle:
NZZ vom 29.08.2007

28.07.2007: EX-Justizsenator Kusch will rechtlich gangbaren Weg der begleiteten Suizid- buw. Sterbehilfe weisen:
lexisnexis.de/rechtsnews


Die Welt: "Nachbarn wollen Sterbehelfer aus Züricher Wohnung vertreiben"

Hannover, 09.05.2006 Dignitas Deutschland hat sich jetzt in DIGNITATE umbenannt. Mit einer Bundesratsinitiative möchten die Länder Saarland, Hessen und Thüringen erreichen, dass der Bundestag das deutsche Strafrecht in dem Sinne ändert, dass "Vermittlung und Verschaffung von Gelegenheiten zur Selbsttötung" unter Strafe gestellt werden.

Quelle; Kombinet Nachrichten vom 20.04.2006:

Initiative zur Bestrafung geschäftsmäßiger Sterbehilfe
Mehrere Landesregierungen wollen einem Bericht der Ärztezeitung zufolge die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung bestrafen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf haben das Saarland, Hessen und Thüringen im Bundesrat eingebracht.
Wie die Ärztezeitung berichtet soll in einem neuen Paragraph 217 Strafgesetzbuch Geldstrafen oder Haft bis zu fünf Jahre dann verankert werden, wenn jemand die Selbsttötung eines anderen "fördert, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit vermittelt oder verschafft". Die "nicht geschäftsmäßige individuelle Unterstützung von Selbsttötungsvorhaben" soll dagegen "im bisherigen Umfang zulässig bleiben", heißt es in dem Antrag. Die Landesregierungen reagierten damit auf die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen wie "Dignitas", die seit vergangenem Herbst auch in Deutschland arbeiten.

Gesetzesantrag der Länder Saarland, Thüringen, Hessen: "Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung" , der sich gegen Dignitas/Dignitate richtet, ist auf der Website des Bundesrats zu finden:

http://www.bundesrat.de/
> Parlamentsmaterialien
> Beratungsvorgänge
> Neueingänge
> 230/06 "Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung"


19.01.2006: Niedersachsen: CDU und FDP spielen im Streit um die Sterbehilfe auf Zeit Grüne: Justizministerin ist isoliert

HANNOVER. Während "Dignitas"-Deutschland nach Angaben des Büros bereits 300 Mitglieder hat, kämpft die CDU/FDP-Koalition um eine Einigung zum Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Mit einer Arbeitsgruppe wird nun auf Zeit gespielt.

"Der Gesetzentwurf, so wie er bisher aussieht, ist tot", erklärte der FDP-Abgeordnete Roland Zielke am Mittwoch nach einer Sitzung mit Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU). Diese wiederum setzt weiter auf eine Einigung. Doch die Vorstellungen liegen weit auseinander. "Auch die nicht entgeltliche Hilfeleistung bzw. die Hilfeleistung aus ideellen Motiven" steht im Gesetzentwurf ausdrücklich unter Strafandrohung die geschäftsmäßige Sterbehilfe ist im CDU-Verständnis bereits mit jeder Wiederholung gegeben.

Die FDP dagegen will zwar auch kein Geschäft mit dem Tod, wie Generalsekretär Stefan Birkner und Fraktionschef Philipp Rösler versichern. Sie fürchtet aber, dass jedes professionelle Beratungsangebot durch die CDU-Pläne pauschal verteufelt wird zu Lasten von Verzweifelten. Die FDP wäre daher allenfalls bereit, eine erkennbar auf Umsatz und Gewinn angelegte Sterbebegleitung zu untersagen. Ob dies über eine Bundesratsinitiative und das Strafgesetzbuch sein müsste, ist schon die nächste Frage. "Die CDU will etwas ganz anderes, das wird ganz schwierig", sagt ein FDP-Politiker.

Vollständig siehe: newsclick vom 19.01.2006


Quelle: Evangelische Zeitung /epd-Landesdienst Niedersachsen-Bremen vom 15.12.2005

Gegen Selbsttötung nach Schweizer Art Justizministerin bringt Gesetz gegen Suizidhilfe auf den Weg

Von Ulrike Millhahn (epd)
Hannover (epd). Drastische Bilder gehören zu seinem Geschäft. Wenn Ludwig Minelli schildert, wie verzweifelte Menschen in Deutschland versuchen, sich das Leben zu nehmen, spricht er von "erschießen, erhängen, vor die Bahn werfen, vergiften oder ertränken". Als Alternative wirbt der Schweizer Jurist, der sich selbst als Menschenrechtsanwalt sieht, für eine angeblich friedliche und schmerzlose Selbsttötung gegen Bezahlung. Diesen kommerziellen "Suizid nach Schweizer Art", wie ihn der Gründer des Suizidhilfe-Vereins "Dignitas" nennt, will Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) verhindern.

Im September gründete Ludwig Minelli in Hannover den ersten "Dignitas"-Verein in Deutschland. Seitdem sucht die Ministerin nach Wegen, um den "geschäftsmäßigen Betrieb von Suizidhilfe" zu verbieten. Inzwischen ist sie ihrem Ziel näher gekommen. Schon im Januar wollen die Regierungsparteien CDU und FDP über einen Gesetzentwurf für den Bundesrat beraten.

Ende November hatte das Thema noch einen Koalitionskrach ausgelöst. Die beiden Fraktionen luden zu getrennten Tagungen zum Thema "Sterbehilfe" ein. Die CDU weigerte sich, Minelli ein Podium zu bieten. Das tat die FDP wenige Tage später. Hier schilderte Minelli detailliert, wie "Dignitas" lebensmüden Menschen zum Sterben verhilft von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Einnahme eines tödlichen Medikaments, das in Deutschland unter das Betäubungsmittel-Gesetz fällt.

Sein Bericht stimmte auch die Liberalen skeptisch, denn in einem Punkt sind sich die Politiker einig: Ein Geschäft mit dem Tod darf es nicht geben. FDP-Generalsekretär Stefan Birkner sagt dazu: "Diejenigen, die Suizid-Beihilfe leisten, dürfen kein Gewinninteresse haben." Ob dies bei "Dignitas" geschieht, prüft zurzeit auch die Züricher Oberstaatsanwaltschaft. Der Verein berechnet seinen zahlenden Mitgliedern nach eigenen Angaben rund 670 Euro für einen assistierten Suizid.

Die Justizministerin betont, dass es ihr nicht darum gehe, in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen einzugreifen, wie Minelli ihr vorwirft: "Die Selbsttötung wird weiter straflos sein." Dies gelte auch für die Beihilfe zum Suizid: "Wer aus einer besonderen persönlichen Beziehung heraus und in einer Konfliktsituation einem anderen Menschen hilft, sich zu töten, soll auch weiterhin nicht bestraft werden."

Als Beispiel nennt Heister-Neumann Angehörige oder enge Freunde todkranker Menschen, die sie länger begleitet haben und mit ihnen fühlen und leiden. Diese Einzelfälle seien jedoch etwas völlig anderes als die "geschäftsmäßige Vermittlung des schnellen Todes". Sterbehilfe-Vereine beschränkten sich gerade nicht auf sterbenskranke Menschen, sondern böten auch Jüngeren oder psychisch Kranken ohne körperliche Leiden den scheinbar leichten und schmerzlosen Suizid an.

Minelli verweist darauf, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, sein Leben jederzeit zu beenden. Der Jurist spricht dabei gern von einer "freien Entscheidung". Diese kann es aber nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention nicht geben.

Fast immer seien die Betroffenen in einer emotional stark eingeengten Situation und sähen für den Moment keinen Ausweg, sagt ihr Sprecher, der Hamburger Diplom-Psychologe Georg Fiedler: "Dabei sind Suizidwünsche stets ambivalent." Es gehe nicht nur ums Sterben, sondern auch um den Schrei nach Beziehungen, nach Zuwendung und Hilfe. "Dignitas" bediene jedoch nur die eine Seite: den Wunsch, das Leiden schnell zu beenden.

Auch die professionelle Suizidprävention akzeptiere die Selbsttötung als eine menschliche Möglichkeit: "Wir kennen aber auch die Verzweiflung und innere Not vieler Betroffener, aus der sie sich nicht aus eigener Kraft befreien können", sagt Fiedler. "Dignitas" spiele mit den Ängsten vor einem schrecklichen Sterben und betreibe keine Aufklärung: "Natürlich gibt es Mängel in der Behandlung, Betreuung und Begleitung Sterbender." Es sei jedoch zynisch, als Ausgleich dafür den Tod anzubieten

Sympathiebezeugungen und Applaus für Dignitas im Rahmen der FDP-Veranstaltung (Meldung vom 29.11.2005): hier


Quelle: DIE ZEIT Wissen
In dem Artikel "Ein Mann, der dringend sterben wollte" wird die Bereitschaft des Dignitas-Chefs Herrn Minelli, in extremer Situation da zu sein und sich einzusetzen, gewürdigt. Geschäftsgebaren und Führungsstil werden in "Dignitas ist ein diktatorischer Verein" kritisiert.


Quelle: Frankfurter Rundschau vom 15.10.2005:
Verlangen nach dem Tod

Die Schweizer Dignitas hat in Deutschland ein Büro eröffnet und damit eine neue Debatte über Sterbehilfe ausgelöst (von Markus Brauck)
Ende in Würde mit aktiver Sterbehilfe? (ddp)

"Beim Film "Das Meer in mir" litten die Zuschauer mit einem, der unbedingt sterben wollte. In den USA hielt das Gezerre um das Leben von Terri Schiavo die Menschen in Atem. Und jetzt, da der Schweizer Sterbehilfeverein Dignitas ein Büro in Deutschland eröffnet, gehen wieder die Emotionen hoch.

"In diesem Hinterhof wird der Tod verkauft", schreibt Bild. Die bayerische Sozialministerin erklärt, man brauche hier "keine Todesengel". Die niedersächsische Justizministerin denkt über einen neuen Straftatbestand nach, eigens für diesen Verein. Ihre Sprecherin sagt, man wolle das Büro polizeilich beobachten. Ein Aufruhr, als wenn Scientology den Kölner Dom gekauft hätte.

Edenstraße 11 in Hannover ist die Adresse des deutschen Ablegers. Doch mit einem Paradiesgarten hat sie nichts zu tun. Der Hinterhof ist mit Betonplatten gepflastert. In einem Kübel stecken die verdorrten Reste eines Rhododendrons. Auf dem Briefkasten am Hinterhaus klebt ein Zettel: "Dignitas" steht drauf, und: "14 bis 17 Uhr". Das ist alles.

Viel Lärm um nichts? Im Gegenteil, der Lärm ist wohl der Sinn der Sache. Und doch scheint es so, als sei die deutsche Dignitas vom negativen Echo überrascht. Man will nicht gleich am Anfang einen Fehler machen, nicht zu Beginn allen Kredit verspielen. Einerseits soll der deutsche Ableger durchaus eigenständig erscheinen, andererseits traut sich außer Ludwig Minelli, dem Vorsitzenden der Schweizer wie der deutschen Sektion, kaum einer aus der Deckung. Es ist schwer, ein deutsches Mitglied des Vereins zu sprechen.

Schließlich sagt Uwe-Christian Arnold zu. Er ist zweiter Vorsitzender der deutschen Dignitas. Vor allem ist er Arzt, einer der wenigen, die sich nicht herummogeln wollen um das Thema Sterbehilfe. Arnold ist ein drahtiger Mann mit kurzen, grauen Haaren und warmen Augen. Die Frau, die zu ihm kam, erzählt er, wollte nicht mehr leben. Sie hatte Krebs, litt unter Schmerzen. Doch sterben ist gar nicht so einfach. Und sich selbst töten ist schwer. Also fragte sie den Arzt um Rat. Arnold, der für das Recht der Patienten, sich selbst zu töten und für eine ärztliche Suizidberatung eintritt, hat die Frau erst mal untersucht. Stellte fest, dass sie schwere Depressionen hatte. Brachte sie mit einem Psychiater zusammen, der sie behandelte, und mit einem Onkologen, der die Schmerztherapie verbesserte. Über Techniken des Suizids sprachen der Arzt und die Patientin nicht mehr. "Sterbeberatung kann auch bedeuten, dass man einen anderen Ausweg findet als den Suizid", sagt Arnold.

Hätte die Frau dem Arzt nicht anvertrauen können, dass sie nicht mehr leben wolle, dann hätte sie vielleicht allein versucht, sich umzubringen. Hätte sich vor den Zug geworfen oder Tabletten geschluckt oder sich die Pulsadern aufgeschnitten. "Es ist furchtbar, was verzweifelte Menschen tun, um sich umzubringen", sagt Arnold. Qualvoll sei das, ein grausamer Tod, wenn es denn überhaupt funktioniert und nicht damit endet, dass hinterher alles noch schlimmer ist.

Uwe-Christian Arnold erzählt das in einem italienischen Restaurant in Berlin. Es ist nachmittags und wenig los. Ein paar Tische weiter sitzen zwei alte Frauen in gestärkten Blusen beim Weißwein. Vor einer Viertelstunde, Arnold war noch nicht da, konnte man ihnen zuhören. Sie sprachen über Krankheiten und Pflegeheime, und die eine Frau sagte: "So will man ja nicht sterben." Traut man Umfragen, befürwortet die Mehrzahl der Deutschen aktive Sterbehilfe. Die Angst vor einem elenden Ende ist groß, die Unsicherheit aber auch. Was genau aktive und passive Sterbehilfe ist, was direkte und indirekte, was verboten, was erlaubt, wissen nur wenige. Nur eins ist sicher: Der Streit berührt die Fundamente der Ethik.

Arnold geht es nicht um aktive Sterbehilfe. Nicht etwa darum, Patienten, die es erbitten, ein tödliches Medikament zu spritzen, was in den Niederlanden erlaubt ist. Aber die aktuelle deutsche Praxis ist ihm auch zu wenig. Auch in Deutschland dürfen Ärzte lebensverlängernde Therapien auf Wunsch des Patienten beenden. Oder die Dosis der Pharmaka erhöhen, um Schmerzen zu lindern, auch wenn dies den Tod rascher herbeiführt. Arnold will ärztliche Beratung für Patienten, die sich selbst töten wollen, weil sie unheilbar krank sind. Letztlich will er die Erlaubnis für Mediziner, Beihilfe zum Suizid zu leisten. Diese Entscheidung solle der einzelne Mensch frei treffen können. Ein Arzt sollte ihm dabei zur Seite stehen. "Wer denn sonst?", fragt Arnold.

In der Schweiz hilft Dignitas beim Selbstmord. Schwerkranken wird ein Becher mit Natrium-Pentobarbital gereicht. Trinken müssen sie ihn selbst. 253 Deutsche sind in den vergangenen Jahren zu Dignitas in die Schweiz gereist, um dort zu sterben. In der deutschen Niederlassung werde dergleichen nicht geschehen, versichert der Verein. In Deutschland ist das Medikament verboten. Nur Veterinäre dürfen damit Tiere einschläfern. Das ist so ein Zusammenhang, der Arnold auf die Palme bringt. "Wir gehen mit unseren Haustieren humaner um als mit unseren Todkranken", ruft er ins Restaurant. Etwas laut, aber er findet das ungeheuerlich. Vielleicht kann man sich nur so aufregen, wenn man als Arzt "ohnmächtig an dem Bett eines Menschen gestanden hat, der nur noch sterben will und es nicht darf."


Aus: DIE WELT vom 06.10.2005:

"Kein Gesetz gegen das Geschäft mit dem Tod

FDP in Hannover verurteilt CDU-Plan einer rechtlichen Verschärfung beim assistierten Suizid von Frank Diering

Berlin/Hannover Im Streit um die Vermittlung assistierten Suizids findet die CDU-Landtagsfraktion beim Koalitionspartner FDP keine Unterstützung für eine schnelle Verschärfung des Strafgesetzbuches. Das machte FDP-Fraktionschef Philipp Rösler im Landtag in Hannover deutlich. Auch von SPD und Grünen gab es Kritik an den Plänen von Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann. Die CDU-Politikerin will über den Bundesrat erreichen, dass die geschäftsmäßige Vermittlung der Beihilfe zum Freitod künftig unter Strafe gestellt wird. Ausgelöst hatte den Streit die Gründung eines Ablegers der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas in Hannover. Politiker, Kirchen und Verbände waren Sturm gegen den Verein gelaufen, warfen Vereinsgründer Ludwig Minelli vor, "mit dem Tod Geschäfte machen zu wollen". In der Schweiz organisiert der Verein Sterbewilligen Medikamente, die zum Tod führen.
FDP-Fraktionschef Rösler betonte, es sei der falsche Weg, als Reaktion auf Vereine wie Dignitas voreilig das Strafgesetzbuch zu ändern. Vielmehr sei zunächst eine Diskussion über Wege zu einer besseren Sterbebegleitung und einer besseren Linderung von Schmerzen todkranker Menschen nötig. Erst am Ende einer solchen Debatte könne dann auch über Änderungen des Strafgesetzbuches nachgedacht werden. Das hatten bereits die rechtspolitischen Sprecher der FDP im Bund und in den Ländern gefordert. "Eine verantwortungsvolle Politik muss sich fragen, ob es ethisch vertretbare Hilfen auch für Menschen gibt, die unerträglich leiden und denen selbst die modernste Palliativmedizin nicht mehr helfen kann. Diese Diskussion müssen wir ideologiefrei und ohne verzerrende Darstellungen führen", sagte der rheinland-pfälzische Justizminister und Landtagsabgeordnete Herbert Mertin.

Im Gespräch mit der WELT sagte der Grünen-Abgeordnete Ralf Briese an die Adresse von Heister-Neumann gerichtet: "Man hilft keinem verzweifelten Menschen, wenn einfach nur ein neuer Straftatbestand eingeführt wird." Bevor man also ordnungspolitisch aktiv werde, sollte "das psychosoziale Angebot ausgeweitet werden, um nicht nur sterbenskranken, sondern auch suizidgefährdeten Menschen zu helfen", sagte Briese dieser Zeitung

Vollständig unter: DIE WELT


Aus Neue Osnabrücker Zeitung vom 6.10:

""Niemand soll aus dem Sterben Profit ziehen"
Von Jens Peter Dohmes, Redaktion Hannover
Hannover
Der Landtag war nicht wieder zu erkennen: War die Sitzung vor drei Wochen noch von gegenseitigen Schuldzuweisungen und Krawall bestimmt, gab es diesmal zunächst eine ruhig und nachdenklich geführte Debatte. Das lag am Thema. Es ging um Sterbehilfe und die FDP machte deutlich, dass sie mit den Plänen des großen Koalitionspartners CDU für eine Gesetzesverschärfung nicht einverstanden ist.

Eine solche Maßnahme dürfe allenfalls am Ende einer Debatte über Sterbebegleitung stehen, sagte der Fraktionschef der Liberalen, Philipp Rösler. "Es wäre falsch, solche Diskussionen durch voreilige Änderungen des Strafgesetzes zu verhindern." Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) bekräftigte ihren Plan einer Bundesratsinitiative, wodurch die geschäftsmäßige Suizid-Vermittlung unter Strafe gestellt werden soll. Anlass ist die Gründung einer deutschen Filiale der Schweizer Sterbehilfe-Organisation "Dignitas" in Hannover. Dies hatte in den letzten Wochen für lebhafte Diskussionen gesorgt. "Wir sind uns einig, dass niemand das Recht haben darf, aus dem Sterben anderer Profit zu ziehen", betonte Rösler. Allerdings wisse er nicht, ob Dignitas nur auf Geschäfte aus sei. Auch wisse er nicht, ob eine "assistierte Selbsttötung" für Sterbenskranke ein Ausweg aus einer Situation sein könne. "Ausschließen kann ich es aber auch nicht", betonte er nachdenklich.

Auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Ralf Briese, kritisierte den Plan Heister-Neumanns. Gesetzlich gegen die Sterbehilfe vorzugehen sei "scheinheilige Symbolpolitik", die auch eine "gewisse Hilflosigkeit" zeige. "Was wir nicht brauchen, sind Denkverbote, Strafandrohungen und Fremdbestimmung." Für die SPD sagte die Abgeordnete Gerda Krämer aus Melle, jeder Mensch solle selber seinen ethischen Standpunkt suchen. "Wenn sich jemand trotz allem für Selbsttötung entscheidet, hat die Politik nicht das Recht, das zu verbieten.

Die CDU-Fraktion sprach sich dagegen für eine Gesetzesverschärfung aus. Der Abgeordnete Hans Bookmeyer verwies darauf, dass in den Niederlanden, wo Sterbehilfe straffrei ist, jährlich 900 Menschen getötet würden, "obwohl sie es nicht verlangt hätten". Oft werde der Sterbewunsch lediglich unterstellt oder Angehörige drängten auf lebensbeendende Maßnahmen.

Einig waren sich die Fraktionen darin, dass die Sterbebegleitung und die Linderung von Schmerzen todkranker Patienten verstärkt gefördert werden müssten. Dazu soll das Netz der Hospizeinrichtungen und Abteilungen für Palliativmedizin (Schmerzmedizin) dichter geknüpft werden, kündigte Gesundheitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) an. In Bezug auf die Einwohnerzahl liege Niedersachsen im Vergleich der Bundesländer hier weit hinten. "Wir müssen Hilfestrukturen aufbauen", sagte die Ministerin. Nur so sei zu verhindern, dass "Menschen aus Verzweiflung den Freitod wählen"."


Politiker lehnen strafrechtliche Verschärfung ab: "Man hilft keinem verzweifelten Menschen" damit

Quelle: DIE WELT vom 06.10.2005:

"Kein Gesetz gegen das Geschäft mit dem Tod
FDP in Hannover verurteilt CDU-Plan einer rechtlichen Verschärfung beim assistierten Suizid
von Frank Diering

Berlin/Hannover Im Streit um die Vermittlung assistierten Suizids findet die CDU-Landtagsfraktion beim Koalitionspartner FDP keine Unterstützung für eine schnelle Verschärfung des Strafgesetzbuches. Das machte FDP-Fraktionschef Philipp Rösler im Landtag in Hannover deutlich. Auch von SPD und Grünen gab es Kritik an den Plänen von Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann. Die CDU-Politikerin will über den Bundesrat erreichen, dass die geschäftsmäßige Vermittlung der Beihilfe zum Freitod künftig unter Strafe gestellt wird. Ausgelöst hatte den Streit die Gründung eines Ablegers der Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas in Hannover. Politiker, Kirchen und Verbände waren Sturm gegen den Verein gelaufen, warfen Vereinsgründer Ludwig Minelli vor, "mit dem Tod Geschäfte machen zu wollen". In der Schweiz organisiert der Verein Sterbewilligen Medikamente, die zum Tod führen.

FDP-Fraktionschef Rösler betonte, es sei der falsche Weg, als Reaktion auf Vereine wie Dignitas voreilig das Strafgesetzbuch zu ändern. Vielmehr sei zunächst eine Diskussion über Wege zu einer besseren Sterbebegleitung und einer besseren Linderung von Schmerzen todkranker Menschen nötig. Erst am Ende einer solchen Debatte könne dann auch über Änderungen des Strafgesetzbuches nachgedacht werden. Das hatten bereits die rechtspolitischen Sprecher der FDP im Bund und in den Ländern gefordert. "Eine verantwortungsvolle Politik muss sich fragen, ob es ethisch vertretbare Hilfen auch für Menschen gibt, die unerträglich leiden und denen selbst die modernste Palliativmedizin nicht mehr helfen kann. Diese Diskussion müssen wir ideologiefrei und ohne verzerrende Darstellungen führen", sagte der rheinland-pfälzische Justizminister und Landtagsabgeordnete Herbert Mertin.

Im Gespräch mit der WELT sagte der Grünen-Abgeordnete Ralf Briese an die Adresse von Heister-Neumann gerichtet: "Man hilft keinem verzweifelten Menschen, wenn einfach nur ein neuer Straftatbestand eingeführt wird." Bevor man also ordnungspolitisch aktiv werde, sollte "das psychosoziale Angebot ausgeweitet werden, um nicht nur sterbenskranken, sondern auch suizidgefährdeten Menschen zu helfen", sagte Briese dieser Zeitung

Vollständig unter: DIE WELT