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Repräsentativumfrage zur Patientenverfügung

10. Nov 2008

Emnid-Umfrage zu einer möglichen gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung

(dgpd Augsburg, Quelle: Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben) Eine Patientenverfügung sollte nicht erst im Sterbeprozess gültig sein, sondern bereits im Vorfeld, z. B. im Komafall und immer dann, wenn der Verfasser sich selbst nicht mehr äußern kann. Dies meinen 78 % der Befragten in der neuen Repräsentativumfrage durch Emnid im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). 19 % möchten eine Patientenverfügung dagegen auf den eigentlichen Sterbeprozess begrenzt sehen.

Die Bundesregierung wie auch der Deutsche Bundestag lassen derzeit prüfen, ob die Anforderungen an Patientenverfügungen festgelegt oder gesetzlich geregelt werden sollen. Auf diesem Hintergrund fragte die DGHS nach möglichen Bestandteilen einer Regelung und der Gültigkeit von Patientenverfügung.

Für den Fall einer gesetzlichen Regelung fordert die große Mehrheit (88 %), dass die Patientenverfügung eine direkte Bindewirkung gegenüber dem Arzt oder Krankenhaus haben soll. Gewünscht wird außerdem die Möglichkeit für verbindliche Angaben zum Behandlungsabbruch oder -verzicht (85 %) sowie ggf. die Festlegung auf eine Schmerzbekämpfung, auch wenn diese das Leben eventuell verkürzen würde (76 %). Wichtigstes, am häufigsten genanntes Element einer Patientenverfügung ist darüber hinaus die Nennung eines Bevollmächtigten, der den Willen des Patienten vertritt und die Unterschrift eines Zeugen. Damit soll die Einschaltung eines Vormundschaftsgerichtes vermieden, eine notarielle Beglaubigung hinfällig werden.

Erhebungszeitraum war der 26.- 27.01.2004.