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Schlimmer als der Tod (?)

10. Nov 2008

Strafanzeige wegen Lebensverlängerung gegen den Patientenwillen: Staatsanwaltschaft Traunstein verneint Anfangsverdacht, so lautet die Überschrift eine Presserklärung der Kanzlei Putz von heute (siehe unten). ZDF dokumentiert andere tragische Familiengeschichte unter dem Titel “Schlimmer als der Tod”.


Der “Traunsteiner Fall” des Peter K. ist keineswegs ein Einzelfall, vielmehr ist von 300. 500.000 geschätzten Wachkomapatienten auszugehen. Die Dokumentation einer anderen Geschichte, die der Familie M., wird ausgestrahlt am:
03.03.2004, 23:45 Uhr im ZDF
Titel: “Schlimmer als der Tod” (von Brigitte Weismann)

Aus dem ZDF-Pressetext:

Die Ms waren eine ganz normale Familie: Jörg, erfolgreicher Bauingenieur, seine Frau Kirstin, Lehrerin, und zwei kleine Kinder. Während der Geburt des dritten Babys vor zwei Jahren dann die Katastrophe: Lungenembolie, Sauerstoffmangel, Herzstillstand, Reanimation. Seither liegt die junge Frau im Wachkoma, schwerst hirngeschädigt. Sie wird über eine Magensonde künstlich ernährt. So kann die 39-Jährige noch jahrelang liegen nicht tot und nicht lebendig.

“Monatelang habe ich bei ihr gesessen, von den Kindern erzählt, vorgelesen, ihre Lieblingsmusik gespielt. Alles umsonst”, erzählt ihr Mann. “Nach vielen Gesprächen mit den behandelnden Ärzten habe ich jetzt die Hoffnung aufgegeben, dass sie irgendwann zu mir und den Kindern zurückkommt.”

So versucht Jörg mit seinem neuen Alltag zurecht zu kommen: Beruf, Haushalt, drei kleine Kinder. Dazu ein zeit- und nervenaufreibender Papierkrieg mit Behörden, Versicherung und Krankenkasse. Wie er das auf Dauer schaffen soll, weiß er nicht. Doch eines weiß er genau: “Das Schicksal meiner Frau ist schlimmer als der Tod. Für sie, für mich, für die ganze Familie,” erzählt er. Wenn es eine legale Möglichkeit gäbe, Sterbehilfe zu leisten, er würde sich dafür entscheiden. Und er ist überzeugt, dass er damit ganz im Sinn von Kirstin handeln würde.

Seine Schwiegermutter sieht das ganz anders. Sie glaubt immer noch, dass es wieder besser werden kann mit ihrer Tochter, hofft verzweifelt auf ein Wunder. “Ich kann und will Kirstin nicht einfach abschreiben”, sagt sie. Deshalb wartet die Mutter genauso gespannt wie ihr Schwiegersohn Jörg auf die Entscheidung des Zivilsenats des Bundesgerichtshofs im Fall Peter K. Er ist von existentieller Bedeutung für viele schwerstkranken Patienten und ihre Familien.


Unabhängig von der zivilrechtlichen Seite des Falles Peter K. hatte RA Putz Strafantrag wegen Körperverletzung gestellt. Dazu teilt die Kanzlei heute mit:

“Mit einer Begründung von 20 Zeilen hat die Staatsanwaltschaft Traunstein das Verfahren gegen den Rechtsanwalt Martin B. eingestellt. Dieser hatte als Ergänzungsbetreuer einer Operation gegen den Willen von Peter K., Komapatient aus Kiefersfelden zugestimmt. Damit hatte dieser die weitere Zwangsernährung ermöglicht, die die Pflegekräfte des Pflegeheimes Alpenpark in Kiefersfelden unter Berufung auf ihre Grundrechte der Selbstbestimmung und Religionsfreiheit durchführen.

Die 20 Zeilen umfassenden “Gründe” der Staatsanwaltschaft Traunstein siehe hier, Meldung 2004,02.27.

Gegen die Verfügung haben wir heute Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München erhoben. Zur Begründung haben wir darauf hingewiesen, dass die Strafanzeige nicht dazu dient, dass der vom Betroffenen beauftragte Rechtsanwalt eine Rechtsansicht unter Zuhilfenahme der Strafjustiz durchsetzen will.

Die Verfügung übersieht, dass die “künstliche Ernährung gegen den früher erklärten Willen des Patienten” auch eine strafrechtliche Relevanz hat; denn nach der ständigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs ist eine künstliche Ernährung gegen den früher erklärten Willen des Patienten eine strafbare Körperverletzung (BGH NJW 1995, 204 u. a.)”

Rechtsanwälte Putz und Teipel