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Schlussfolgerungen zu Sterbehilfe-Gesetzen in Europa “Dammbruch”?

10. Nov 2008

Februar 2008: Bundesärztekammerpräsident: Große Sorge nach möglicher Straffreiheit ärztlicher Tötung auf Verlangen nun auch in Luxemburg Empörung in Deutschland blieb diesmal aus

Siehe: www.bundesaerztekammer.de


Quelle: DIE WELT online vom 14.04.2006(von Jochen Hehn):

“Paris Lange bevor der Fall der US-amerikanischen Komapatientin Terri Schiavo die Welt erschütterte und in vielen Ländern die Debatte um die Sterbehilfe wieder aufleben ließ, hatte in Frankreich im September 2003 ein nicht weniger dramatischer Fall von aktiver Sterbehilfe Aufsehen erregt. Ein Arzt hatte einem schwerbehinderten jungen Mann auf dessen Wunsch hin die lebenserhaltenden Maschinen abgeschaltet und, wie der ermittelnde Staatsanwalt behauptet, auch eine tödliche Injektion gegeben.

Die französische Regierung nahm dies zum Anlass, ein Gesetz auszuarbeiten, das einerseits den Medizinern mehr Rechtssicherheit geben, andererseits die Rechte von sterbenskranken Patienten stärken soll. Nach den Abgeordneten der Nationalversammlung haben nun auch die Senatoren diesem Gesetz zugestimmt. Es kann damit in Kraft treten.

Während die Verabschiedung in der Nationalversammlung noch einstimmig war, kam es im Senat zu kontroversen Debatten. Durch den Schiavo-Fall inspiriert, wollten die Senatoren der Sozialistischen und Kommunistischen Partei, aber auch der liberalen UDF zusätzlich das “Recht auf aktive Sterbehilfe” im neuen Gesetz verankern. Dagegen stemmte sich Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy, der selbst Arzt ist. Solange er Minister sei, sagte er, werde in Frankreich die “Tötung auf Verlangen” nicht legalisiert. “Würdiges Sterben” sei “auch ohne aktive Sterbehilfe möglich”.

Dieser Ansicht schlossen sich auch die Senatoren der Regierungspartei UMP an, die mit ihren Stimmen den ursprünglichen Gesetzestext verabschiedeten. Somit bleibt in Frankreich aktive Sterbehilfe weiterhin eine Straftat.


Die Presse.com vom 14.04.2005:

Frankreich legalisiert passive Sterbehilfe (von unserem Korrespondenten REINHOLD SMONIG):

“Paris. Französische Ärzte riskierten bisher Strafverfahren wegen “unterlassener Hilfeleistung” oder gar wegen “fahrlässiger Tötung”, wenn sie bei Patienten in hoffnungslosem Zustand die Therapie aussetzten. Dennoch war diese “Sterbehilfe light” in den Spitälern schon längst gängige Praxis, auch wenn niemand gern darüber sprach. Daher bringt das nun im Pariser Parlament verabschiedete Gesetz, das ein Recht zum “Sterbenlassen” vorsieht, eigentlich nur die gesetzlichen Bestimmungen mit der üblichen Praxis in Übereinstimmung. Zugleich werden allerdings auch die Voraussetzungen für ein Aussetzen therapeutischer Maßnahmen festgelegt.

Für kontroverse Debatten sorgte dabei der Versuch der Linksopposition der Sozialisten und Kommunisten -, der konservativen Regierung auch einen Schritt in Richtung Euthanasie abzuringen. Die Opposition machte sich nicht nur zum Sprachrohr von Vereinen, die ein “Sterben in Würde” propagieren; sie handelte auch im Beisein von Marie Humbert, die im Herbst 2003 in Frankreich zur “Ikone” der Forderung avanciert war, gegebenenfalls auch aktive Sterbehilfe leisten zu dürfen. Marie Humbert hatte damals versucht, ihrem nach einem Verkehrsunfall gelähmten, blinden und kaum noch zu Kommunikation fähigen Sohn Vincent auf seinen Wunsch Sterbehilfe zu leisten er fiel daraufhin ins Koma -, und sich damit Strafverfolgungen wegen Mordversuchs eingehandelt.

Der Fall des Vincent Humbert ist zur Parade-Causa der Euthanasie-Befürworter in Frankreich geworden. Denn nachdem Marie Humbert bei ihrem Versuch gescheitert war, die Leiden ihres Sohnes zu beenden, setzte der behandelnde Intensivmediziner Michel Chaussoy mit einer Barbiturat-Injektion die erlösende Geste für Vincent Humbert. Seither steht der Arzt unter Mordanklage und hat mit seinem Buch “Ich bin kein Mörder” auch so manche Euthanasie-Gegner ins Wanken gebracht.

In der Nacht auf Mittwoch blockte Gesundheitsminister Philippe Douste-Blazy, der die konservative Parlamentsmehrheit hinter sich hat, alle Versuche ab, über das “Sterbenlassen” hinaus zu gehen. “Solange ich Gesundheitsminister bin”, entgegnete er den Protesten der Opposition, die demonstrativ das Plenum verließ, “werde ich die Euthanasie zurückweisen.”


kombinet, 15.04.2005:
Lebenshilfe Österreich über französische Regelung entsetzt. Wien (kobinet) Die Lebenshilfe Österreich ist über die französische Regelung der Sterbehilfe entsetzt. «Die Neuregelung der Sterbehilfe in Frankreich durch das französische Parlament widerspricht der unveräußerlichen und unteilbaren Würde jedes Menschen während der gesamten Dauer seines Lebens und dem im Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Leben, welches das Verbot der Tötung einschließt», so Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Organisation.

Auslöser war in Frankreich der Vorgänge um den nach einem Unfall behinderten Vincent Humbert. «Gerne bringen Befürworter der Euthanasie solche Beispiele und versichern, dass man sich an genaue Grenzen bei einer allfälligen Reform halten wolle», doch in der Folge werden die Hemmschwellen immer niedriger», zeigt Weber auf.

Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe kann dazu führen, dass sich alte, schwerstkranke und behinderte Menschen zukünftig für ihr Dasein rechtfertigen müsse, befürchtet die Lebenshilfe Österreich. lad