So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

So erreichen Sie uns:
Telefonzentrale 030 206 21 78 - 00
Mo, Di, Do 10–17 Uhr, Fr 10–14 Uhr

mail@patientenverfuegung.de

Finden Sie eine_n
Berater_in in Ihrer Nähe

Beitrag

Starke Zustimmung: von CDU-Frauen aus Rhein-Main-Gebiet bis Ex-DDR-Bürger/innen

10. Nov 2008

Von der CDU-Frauengruppe aus dem Rhein-Main-Gebiet bis hin zu Bürger/innen mit “DDR-Biographie”, die in der bundesdeutschen Verfassungswirklichkeit sehr wohl angekommen sind und ihr Grundrecht auf Menschenwürde einfordern, besteht Einigkeit: Das neue Gesetz zu verbindlichen Patientenverfügungen des Bundesjustizministeriums wird einhellig begrüßt und nachdrücklich unterstützt. Eine Kontroverse gibt es nicht. Vielmehr stoßen Versuche einzelner Politiker und sonstiger “ethischer Bedenkenträger”, die Patientenverfügung restriktiver handhaben zu wollen, auf Empörung und Unverständnis. Die Menschen wissen: Auf niemanden wird Druck ausgeübt, eine Patientenverfügung überhaupt abzufassen. Und wenn man dies möchte, kann darin sowohl über gewünschte als auch über abgelehnte medizinische Maßnahmen frei verfügt werden.

Quelle: Main-Spitze vom 28.01.2005:

Beim CDU-Frauenfrühstück, an dem auch Männer teilnehmen durften, wird über die Patientenverfügung informiert lebhafte Diskussion, keine Kontroverse:

“Nicht gerade ein “erheiterndes”, aber ein “sehr wichtiges Thema”, stellte CDU-Fraktionschef Rainer Fries bei der Begrüßung fest. Ähnlich sahen es wohl auch die rund 50 Frauen, die sich an diesem Morgen zu der seit acht Jahren gepflegten Veranstaltung eingefunden hatten. Im Anschluss an die Ausführungen der Rechtsanwältin, schloss sich eine lebhafte Diskussion an.

Ausgangspunkt für das Thema sollen die Schilderungen eines Mitglieds gewesen sein, das bei einem der regelmäßigen Treffen über eine nur noch durch Geräte am Leben gehaltene, mehr als 90 Jahre alte Person berichtete. Die Patientenverfügung erlaubt in solchen Fällen, vorausgesetzt der Patient hat dem zuvor in der erforderlichen schriftlichen Form zugestimmt, das die Behandlung nicht mehr fortgesetzt werden muss, wenn das Leben nur noch künstlich verlängert werden kann.

Wie Wilma Ullinger, Sprecherin der CDU-Frauen erklärte, gebe es dazu unter den Mitgliedern keine Kontroverse. Vielmehr sei es sogar gewünscht, dass eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werde


Frau Irene K., aus Potsdam hat an Herrn Dr. Wodarg (MdB/SPD, entschiedener Gegner des Zypries-Gesetzentwurfs) folgenden Brief Auszug geschrieben (Jan. 2005):

” Sehr geehrter Herr Dr. Wogard,

ich habe Ihren Zeitungsartikel “Ein möglicher Türöffner für die aktive Sterbehilfe” gelesen und festgestellt dass Sie glauben, dass den ‘so genannten Patientenverfügungen´ zuzuschreiben wäre, dass sich immer mehr Patienten nicht ohne Vorbehalte Ärzten ausliefern wollen. Ich kann Ihnen versichern, dass kein Druck notwendig ist, sondern die Menschen ihre Augen und Ohren gebrauchen, wenn sie in Krankenhäusern oder Pflegeheimen Angehörige oder Bekannte besuchen, bzw. sich in Fernsehsendungen informieren. Dort wird viel recherchiert und gezeigt, was so in Gesundheitseinrichtungen alles falsch läuft. Das reicht nun wirklich aus, um sich ein Bild davon zu machen, was für einen zumutbar ist, und was man im Alter auf keinen Fall möchte. Sie schreiben in ihrem Artikel weiter, dass ‘wenn man die Patientenverfügung als Instrument der Selbstbestimmung am Lebensende ernst nimmt, darf man nicht zulassen, dass sie zum Türöffner für die aktive Sterbehilfe wird.´ Aber wie sollte sie das werden? In keiner Patientenverfügung steht, dass Gift gegeben werden oder der Patient anderweitig umgebracht werden soll, und sollte etwas derartiges drinstehen, wäre es aktive Sterbehilfe und zu Recht verboten ”


Bürger/innen, wie Erika Wendel aus Berlin-Köpenick, drücken ihre Empörung über den Vorstoß der Ethik-Enquêtekommission “Ethik und Recht der modernen Medizin” in einem offenen Brief aus. Gerichtet ist er an die Bundestagsabgeordneten und Kommissionsmitglieder Christa Nickels (Grüne), Hubert Hüppe und Thomas Rachel (beide CDU) sowie René Röspel und Wolfgang Wodarg(beide SPD), welche den Zypries-Entwurf in der Öffentlichkeit besonders stark angreifen:

“Sehr geehrte Damen und Herren! Als beratendes Gremium des Parlaments tragen Sie hohe Verantwortung. Die bekannten Ergebnisse der Expertenkommission zum Thema ‘Patientenautonomie am Lebensende´ berufen vom Bundesjustizministerium, gaben Hoffnung. Ihre Position, Patientenverfügungen restriktiver zu handhaben, macht uns betroffen und wütend. Sie verharren in konservativem Denken. Menschen, die eine Patientenverfügung vor zugelassenen Institutionen niederlegten, haben sich mit der Endlichkeit des eigenen Lebens auseinandergesetzt. Aktive Sterbehilfe lehnen wir ab, diese steht zu Recht unter Strafe. Wir, 7078 Jahr alt, haben Verwandte gepflegt, betreut oder begleitet bis zu ihrem, für uns schmerzlichen Tod. Es waren liebe Angehörige, die unser Leben prägten Wir haben eine Patientenverfügung niedergelegt, um uns vor endlosem Siechtum, Willkür und Rechtlosigkeit zu schützen. ”

Zur Erinnerung: Doch gerade darum geht es einer Mehrheit (15: 8) der Mitglieder der Enquêtekommission “Recht und Ethik der modernen Medizin”, die vom Bundestag einberufen ist: Sie plädieren dafür, dass eine Patientenverfügung nur für den Fall eines unmittelbaren Sterbeprozesses bzw. irreversibel tödlichen Verlaufs wirksam sein soll (wie dies ebenfalls die so genannte christliche Patientenverfügung vorsieht, die es seit 1998 als Reaktion auf weitergehende Ansätze gibt). Danach soll ein Behandlungsverzicht und Sterbenlassen im Komafall und erst recht im Falle eines Siechtum bei noch bestehenden Bewusstseinsanteilen prinzipiell nicht verfügbar sein.

Nach Meinung der von Bundesjustizministerin Zypries eingesetzten Experten-AG “Patientenautonomie am Lebensende” (Vorsitz: Bundesrichter a. D. Klaus Kutzer) hingegen besteht kein Zweifel an der Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen auf welchen Zustand auch immer sie sich beziehen, wenn dieser dann tatsächlich eingetreten ist. Die Enquêtekommission will demgegenüber anerkannte Patientenrechte wieder einschränken und das Recht auf Behandlungsverzicht auf den Sterbeprozess zurückstufen.


In einem anderen Brief einer Brandenburgerin an Mitglieder der Ethik-Enquêtekommission heißt es:

“Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

ich habe die Kurzfassung Ihres Zwischenberichts Patientenverfügungen mehrmals gelesen. Gestatten Sie mir bitte hier aufzuschreiben, was mir dabei durch den Kopf ging

Es wäre sinnvoll, alle bettlägerigen, künstlich ernährten und künstlich beatmeten Patienten auf ihren körperlichen Zustand genau zu untersuchen und zu dokumentieren wie der Ernährungszustand ist, auch wie viele Dekubiti welchen Grades festgestellt werden. Es ist nicht anzunehmen, dass das erzwungene Leben an Schläuchen für die Betroffenen leicht zu ertragen ist, und das partielle Verfaulen bei lebendigem Leibe (es wurden im Fernsehen schlimme Beispiele gezeigt, wo durch Mangeldurchblutung das Fleisch bis auf die Knochen durchgefault ist), muss unbedingt schnellstens zur Kenntnis genommen und dem abgeholfen werden

Für die Erstellung einer Patientenverfügung wird, um ihre praktische Wirksamkeit zu erhöhen, folgendes empfohlen: ein Aufklärungs- und Beratungsgespräch mit qualifizierten Beratern Vorherige Beratung ist gut und richtig, sie wird auch von verschiedenen Stellen angeboten. Dass Sie aber dazu Berater aus Medizin, Rechtspflege oder Hospizwesen unbedingt zusammenführen wollen, halte ich für unpraktikabel, denn: wer soll das bezahlen? Ein Hartz-IV-Sozialhilfeempfänger kann das garantiert nicht

Der natürliche Sterbeprozess ist kein Tsunami, der von jetzt auf gleich das Leben auslöscht. Er kann lang oder kurz sein, auf jeden Fall kommt es im Alter dazu, dass der Körper immer weniger und letztendlich keine Nahrung mehr verlangt. Das ist der natürliche Ablauf, und ihn zu berücksichtigen sollte jeder Arzt verpflichtet werden. In diesem Zusammenhang ist der Begriff Sterbehilfe überhaupt nicht zutreffend. Es sei noch daran erinnert, dass es auch nicht selben vorkommt, dass es Patienten nach ärztlicher Behandlung oder Operation schlechter als vorher geht

Soweit ich verstanden habe, sind sich die Mitgliede der Enquêtekommission darin einig, dass es im äußerungsfähigen Zustand jedem Patienten freisteht, medizinische Maßnahmen zu untersagen. Warum will man ihm aber ausgerechnet dann das Recht auf Selbstbestimmung nehmen, wenn er nichts mehr sagen kann, und jedem gegenüber hilf- und wehrlos ist? Es wäre doch eine armselige Demokratie, die ihren mündigen Bürgern dann den Schutz der Grundrecht versagt, wenn sie sie am nötigsten brauchen ”


Ein Teilnehmer der Mailingliste Betreuungsrecht beklagt:

“Macht es endlich wieder einen Sinn eine Patientenverfügung zu hinterlegen? Die Diskussion ist ja nun mittlerweile schon fasst “totgeredet” worden. Andere Länder andere Sitten: In den Niederlanden scheint das Modell der aktiven Sterbehilfe mit entsprechenden Kontrollfaktoren zu funktionieren. Weshalb die Debatte in Deutschland über Jahre und von einem Ausschuss zur nächsten Arbeitsgruppe getragen wird, scheint nicht nur den im sozialen Bereich tätigen Menschen fragwürdig, vielmehr sollte dabei an die Menschen gedacht werden, die in die Situation des Hilfebedürftigen kommen und gerade in einer solchen Situation keine Kraft mehr für einen Rechtsstreit bis in die vierte Instanz haben. Weshalb wird also in Ethikkommissionen über die Sterbehilfe dahingehend diskutiert, dass diese nur in Sonderfällen als bindend zu betrachten wären (um es kurz zu formulieren). Ist es ein Problem einem erwachsenen Menschen die Entscheidung treffen zu lassen, ob er im Falle des Falles sterben möchte oder nicht? ”


Und in einem Forumsbeitrag www.gesetzeskunde.de vom 27.09.2004 von Berti heißt es:

“Seit dem Enquête-Bericht geht es nun wirklich drunter und drüber, was die Meinungsvielfalt in Sachen Patientenverfügung angeht. Bisher gab es schon rd. 200 verschiedene Mustertexte und Empfehlungen. Verschiedene Institutionen behaupteten, die einzig vernünftigen Texte anzubieten. Dann kam der BGH mit seiner Entscheidung über die Genehmigungspflicht bei einer Betreuung, dann die Expertenkommission des BMJ mit ihrem Statement usw. usw.

Es ist wirklich an der Zeit, dass der Gesetzgeber eine Regelung findet, die für alle verbindlich ist. Im Moment weiß doch nun wirklich niemand mehr so recht, was gilt bzw. anerkannt wird. Gruß Berti”


Wenn Sie selbst vielleicht einem Parlamentarier / einer Parlamentarierin schreiben möchten, siehe E-Mail-Adressen und kurze Positionsbeschreibungen unter:

“Wo BürgerInnen sich einmischen können” (Meldung hier vom 5. Juli 2004)