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Sterbehilfe-Vorkämpfer P. Welby ist tot /Jurist. Vakuum fortlaufend (25.12.)

10. Nov 2008

Italienischer Sterbehilfe-Verfechter ohne kirchlichen Segen beigesetzt

“Der jahrelang schwer gelähmte Italiener Piergiorgio Welby ist beigesetzt worden. Sein Tod hatte für großes Aufsehen gesorgt, weil ein Arzt Sterbehilfe geleistet hatte. An der Trauerfeier nahmen tausende Menschen teil. Einige kritisierten die katholische Kirche, weil sie ein christliches Begräbnis verweigert hatte. Welby war am Mittwoch gestorben. Er litt an einer Muskelschwäche, die ihn fast vollständig bewegungsunfähig machte. Lediglich über das Auf- und Zuschlagen seiner Augenlider konnte er noch kommunizieren. Dadurch soll er auch den Wunsch geäußert haben, zu sterben. Ein Arzt hatte sein Beatmungsgerät abgestellt und damit den Tod eingeleitet. Dem Mediziner drohen nach italienischem Recht 15 Jahre Haft.

Quelle: mdr info 24. Dezember 2006

21.12.: Der schwerstbehinderte Italiener englischer Abstammung Piergiorgio Welby ist tot. Damit ging sein sehnlichster Wunsch in Erfüllung, den ihm Gerichte monatelang verweigert hatten. Er hätte am 26.12. Geburtstag gehabt und wäre 61 Jahre alt geworden.

Quelle: Kurier (Österrreich) vom 21.12.2006:

“Schwerkranker Italiener Welby tot Der an Muskeldystrophie leidende Mann sorgte in seinen letzten Lebensmonaten für Aufsehen, weil er Sterbehilfe für sich forderte.

Der an Muskeldystrophie (degenerative Muskelerkrankung) leidende Piergiorgio Welby, der in den vergangenen Monaten einen Kampf für das Recht auf Sterbehilfe geführt hatte, ist in der Nacht auf Donnerstag gestorben. Dies verkündete die Radikale Partei, die den Einsatz des 60-jährigen Römers schottischer Abstammung aktiv unterstützt hatte. Welby litt seit 27 Jahren an der fortschreitenden

Muskelschwäche. Er wurde seit 1997 mit Hilfe künstlicher Beatmung am Leben gehalten; zuletzt konnte er nur noch seine Augen bewegen, um sich mit seiner Umwelt zu verständigen.

Diskussionen in Italien

“Piergiorgio Welby ist diese Nacht gestorben. Wir sind ihm alle dankbar, für seine Kraft, seine Liebe für die Freiheit und sein ziviles Engagement”, sagte der Chef der Radikalen Partei, Marco Pannella. Welbys Anwälte wollten erreichen, dass die medizinischen Apparate zur Lebenserhaltung ihres Mandanten abgeschaltet werden. Dieser hatte bereits im September in einem offenen Brief an Präsident Giorgio Napolitano sein Recht zu sterben eingefordert. Der Fall löste in Italien eine heftige Diskussion über die Sterbehilfe aus.

Vor Gericht gegangen

Welby hatte zuletzt bei einem römischen Zivilgericht einen Antrag auf Ausschaltung der Beatmungsgeräte eingereicht, die ihn am Leben hielten. Das Gericht hatte beschlossen, dass nach italienischem Recht einem solchen Gesuch nicht stattgegeben werden könne. Das Gericht hatte das Parlament aufgefordert, sich mit dem Thema zu beschäftigen und Lücken im Gesetz zu schließen.

Patientenverfügung geplant

Wegen der Causa Welby will sich nun auch das Parlament um das Thema Sterbehilfe kümmern. Die Gesundheitskommission des Senats konzentriert sich auf einen Gesetzesentwurf der Parteien der Mitte-Links-Regierungskoalition, derzufolge die Italiener das Recht haben sollen, mit einer Patientenverfügung bekannt zu geben, ob sie im Fall einer Krankheit im Endstadium eine Zwangsbehandlung ablehnen oder nicht. In der Verfügung können nur gewisse medizinische Maßnahmen abgelehnt werden. Mit dem Gesetzesentwurf sollen auch die Strafen für Angehörige abgeschafft werden, wenn sie aktive Sterbehilfe leisten. “Bald wird der Entwurf vom Senat überprüft”, sagte der Präsident der Gesundheitskommission des Senats, Ignazio Marino.

Im katholischen Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, nur bei gehirntoten Patienten ist die passive Euthanasie erlaubt. Ärzten drohen bei Zuwiderhandlung bis zu 15 Jahre Haft wegen Totschlag bzw. Mord.”



Angesehener Arzt bekennt: Ich habe Welby Sterbehilfe geleistet der Standard.at

Kampf gegen Zwangsbehandlung des Humanistischen Verbandes auch in Deutschland Ärzte behaupten, gewünschtes Abstellen der künstlichen Beatmung wäre strafbar patientenverfuegung.de/datail


Kommentar zum noch lebenden Piergiorgio Welby “Zum Leben verurteilt” vom 19.12.in: Die Welt


“Juristisches Vakuum”: Gericht in Rom verweist Sterbehilfe-Fall an die Politik

“Ein Gericht in Rom hat es abgelehnt, über den Fall eines unheilbar Kranken zu entscheiden, der auf sein Recht zu sterben geklagt hat. Die Richter hätten sich für die von den Anwälten des 60-jährigen, Piergiorgio Welby eingelegte Berufung nicht zuständig erklärt Der Fall werde an die Politik zurückverwiesen, die das “juristische Vakuum” in der Sache füllen müsse. Welby leidet seit 27 Jahren an der so genannten Muskeldystrophie, einer fortschreitenden Muskelschwäche. Er wird seit 1997 mit Hilfe künstlicher Beatmung am Leben gehalten; inzwischen kann er nur noch seine Augen bewegen, um sich mit seiner Umwelt zu verständigen.
Quelle:
dolomiten Nachrichten


Hintergründe:

” Zwar gab die Staatsanwaltschaft in Rom Welbys Begehren grundsätzlich statt: Die Ärzte hätten jedoch weiterhin das Recht, die Therapie fortzusetzen. Nach Meinung von Beobachtern darf das Gericht zwar Welby ein Recht auf Ablehnung ärztlicher Behandlung zuerkennen, jedoch die Ärzte nicht zu lebensverkürzenden Schritten zwingen. Die Ärzte hätten das Recht, Welby nach dem Abschalten des Beatmungsgerätes wiederzubeleben.
Quelle: Der Spiegel