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Subjektive Überlegungen u. a. Reaktionen auf unsere Meldung vom 21.02.

10. Nov 2008

Die Meldung über die ärztlich-assistierte oder zukünftig in Zürich ggf. stärker überwachte Suizidhilfe bei schwerstkranken Sterbewilligen hat zahlreiche Reaktionen hervorgerufen.

Frau Regine Bernstein-Bothe schreibt uns (gekürzt):

Im letzten Newsletter (siehe Pressearchiv-Meldung vom 21.02.2004) heißt es, der Humanistische Verband sei dafür, Anforderungen bezüglich des ärztlich-assistierten Suizids zu definieren. Nach der Lektüre des Artikels in der Neuen Züricher Zeitung, auf den in diesem Newsletter hingewiesen wird, beschleicht mich die Befürchtung, dass auch beim ärztlich-assistierten Suizid letztlich die Perspektive der Staatsanwälte und Richter den Vorrang vor den subjektiven Überlegungen des Patienten haben wird, so wie es bereits bei der Unterscheidung von passiver und aktiver Sterbehilfe heute der Fall ist.

Der Staatsanwalt in Zürich moniert einen Fall, bei dem das tödlich wirkende Medikament von einer Sterbehelferin zum Mund des Patienten geführt wurde, weil der Patient den Becher nicht selbst halten konnte. Mit dieser Handlung werde die Grenze zur aktiven Sterbehilfe bereits überschritten und so die Unterteilung straffreie Beihilfe zum Suizid und strafbare aktive Sterbehilfe unscharf so die Kritik des Staatsanwalts. Im Sinne des Rechts auf Leben halte ich es jedoch für notwendig, als Patient jederzeit den Zeitpunkt des endgültigen Abschieds vom Leben nach hinten verschieben zu können, ohne die Sorge haben zu müssen, die letzte Chance für ein Sterben ohne Leiden zu verpassen.

Wartet ein Patient mit einer chronisch fortschreitenden Erkrankung (z. B. amyotrophische Lateralsklerose) mit dem Suizid so lange, wie es ihm gerade gefällt, läuft er Gefahr, in einen Lebensabschnitt zu geraten, in dem nur noch aktive bzw. indirekte Sterbehilfe ein Sterben ohne Leiden herbeiführen kann. Ist in diesem Lebensabschnitt jedoch die Tötung auf Verlangen verboten, sieht sich der aufgeklärte Patient dem jeweiligen Verfahren zur Feststellung der für die indirekte Sterbehilfe notwendigen Kriterien ausgeliefert. Die Möglichkeit, auf dem Wege eigener Entscheidung ein Sterben ohne Leiden herbeizuführen, gibt es dann nur, wenn mit einem Behandlungsabbruch oder -verzicht dasselbe Ziel erreicht werden kann


Der Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, der von “angeblichen Problemen bei der Sterbehilfe” nichts wissen will, reagiert wie folgt: “Der Umstand, dass es ein ärztliches Rezept braucht und dass jeder Fall nachträglich durch die Justiz untersucht wird, genügt voll und ganz”. Minelli vermutet eine weltanschaulich motivierte Kampagne gegen seine Organisation, die als einzige auch Personen mit Wohnsitz im Ausland in der Schweiz einen begleiteten Suizid ermöglicht.


“Mit Bestürzung” hat hingegen die Deutsche Hospiz Stiftung die Nachricht aufgenommen, dass Schweizer Mediziner den begleiteten Suizidbefürworten. “Anstatt sich endlich für eine bessere Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden einzusetzen, wird jetzt der begleitete Suizid salonfähig gemacht”, kritisiert Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung. Damit würde unaufhaltsam der Weg zur Euthanasie bereitet, assistierter Suizid sei “keine Lösung für ein marodes Gesundheitssystem”.


Sind wir bald umgeben von Ländern, die die aktive Sterbehilfe akzeptieren oder zumindest in diese Richtung tendieren? Ich bin erschüttert! Ute Weitz