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Suizid- und Sterbehilfe: D und international / Fälle und Entwicklungen (fortlaufend)

9. Aug 2009

Letzte Meldung:

 

Europa (inkl. Griechenland) März 2014:

http://www.mainpost.de/ueberregional/politik/zeitgeschehen/Sterbehilfegesetze-in-Europa-sind-sehr-unterschiedlich;art16698,8043160

 

USA / Mai 2013

Mai 2013: Suizidhilfe jetzt auch im Bundestaat Vermont: http://de.radiovaticana.va/news/2013/05/14/usa:_sterbehilfe_in_vermont/ted-691965

 

 

Luxemburg März 2011:

Nur wenig Sterbehilfefälle in Luxemburg seit 2009:

http://www.tageblatt.lu/nachrichten/luxemburg/story/13637102

 

Schweiz / Juli 2011

http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/18145/

Keine gesetzliche Neuregelung in der Schweiz / palliative-care / suizidpraevention und organisierte-suizidhilfe

 

Debatte über umstrittenen Suizidfilm (über psychisch Kranken):

http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/Archiv/2011/03/02/Schweiz/Club-Ist-Suizid-Privatsache


Oktober 2010

“Forschungsergebnisse werden kaum zur Kenntnis genommen die Moraldebatte dominiert”:

http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/die_geltende_sterbehilfe-praxis_regeln_1.7870357.html

 

Juni 2010:

Ludwig Minelli, Gründer und Chef von Dignitas, ist im Laufe der Jahre zu erheblichem Reichtum gelangt, der als unerklärlich gilt. Seine Buchhaltung konnt er – bisher – verborgen halten: 

www.beobachter.ch/justiz-behoerde/ludwig-minelli_unerklaerlicher-reichtum/


Ludwig Minelli, Chef von Dignitas, verbucht hohe Geldbeträge als “Zustupft” 

 

 

Niederlande / Mai 2010:

Pille für lebensmüde “Vergessene”: http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/letzte-wille-pille-fuer-lebensmuede

DEUTSCHLAND / Febr. 2011:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/tagfuertag/1721977/

Deutschland Februar 2011:

Pentobarbital aus Tierarztpraxis geraubt:

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article12515787/Narkosemittel-geraubt.html

 

 

Kommentar von RA Tolmein 20.2.2011:

http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2011/02/21/aerztliche-suizidbeihilfe-hippokrates-ist-keine-antwort.aspx

 

23.11.2009:

Halle: Ehemann ließ Sterben von krebskranker Ehefrau durch Nahrungsentzug zu: Bewährungsstrafe

http://www.news.de/gesellschaft/855033720/bewaehrungsstrafe-fuer-ehemann/1/

 


Stuttgarter Zeitung: “Sterbehilfe beglückende Erfahrung”

Die Öffentliche Meinung macht vermeintlich gravierende Abgrenzung zwischen “Hilfe” und “Begleitung” beim oder zum Sterben oft nicht mit, hier 

 


Samstag., 21.11.2009 (Quelle Radio Vatikan):

Dt. Prof. Radbruch warnt – Palliativmedizin nicht mit Sterbehilfe vermischen

Vor einer Vermischung von aktiver Sterbehilfe und Palliativmedizin hat der Präsident der Europäischen Vereinigung für Palliativmedizin (EAPC), Lukas Radbruch, gewarnt. Er verwies am Samstag beim Aachener Hospizgespräch auf Forderungen einer Gruppe belgischer Ärzte, die aktive Sterbehilfe in die Palliativversorgung sterbenskranker Menschen integrieren wollen. Damit drohe diesem Zweig der Medizin ein großer Glaubwürdigkeitsverlust. – Palliativmedizin meint die Versorgung sterbenskranker Menschen durch medizinische, psychologische und geistliche Betreuung. Die Behandlung ist dabei nicht mehr auf Heilung, sondern auf möglichst hohe Lebensqualität und Schmerzbekämpfung in der letzten Lebensphase ausgerichtet. In Deutschland wird eine gute Versorgung Sterbender auch als Weg begriffen, die Legalisierung von aktiver Sterbehilfe zu verhindern. In Belgien ist aktive Sterbehilfe erlaubt.

(kna 21.11.2009 ad) Quelle: http://www.oecumene.radiovaticana.org/ted/Articolo.asp?c=336285

 


Mo., 16.11.09 im NDR:

Ich will nicht mehr. Alterssuizid – durch Therapie vermeidbar?

http://www3.ndr.de/programm/epghomepage100_sid-643978.html

Schwarz-gelbe Regierung will kommerzielle Sterbehilfe verbieten, organisierte erlauben

<< Sterbehilfe. Die Koalitionspartner wollen kommerzielle Sterbehilfe unter Strafe stellen. Das bestätigte die FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Sonntag. Demnach solle die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden. Es geht um die Abgrenzung zwischen denen, die verzweifelten Menschen aus altruistischen Gründen Hilfe leisten, und denen, die mit der Not der Menschen Geschäfte machen wollen, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der Welt am Sonntag. Leutheusser-Schnarrenberger sagte aber, dass Sterbehilfe-Organisation auch nach der Neuregelung zur Suizidbegleitung erlaubt bleibe. Die getroffene Einigung beziehe sich ausschließlich auf die auf Gewinnerzielung abgelegte Sterbehilfe, sagte die als künftige Justizministerin gehandelte FDP-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. Wir brauchen aber weiterhin auch eine Beratung für Menschen, die lebensmüde sind, die nicht mehr wollen (…) und die man beraten kann, damit sie nicht einfach Selbstmord machen und Medikamente in sich hineinschütten, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.>> (Quelle: Tagesspiegel vom 19.20.2009)

 

Krebsärztin Dr. Bach weint um ihre toten Patienten und beteuert ihre Unschuld

 

März 2010: Neuer Gesetzentwurf aus Rheinland-Pfalz gegen Werbung für Suizidhilfe (aus Rehi zur 9FeG) 

 

 

USA:

Mai 2013: Suizidhilfe jetzt auch im Bundestaat Vermont:

http://de.radiovaticana.va/news/2013/05/14/usa:_sterbehilfe_in_vermont/ted-691965

 

Januar 2010: Suizidbeihilfe im 3. Staat der USA legal:

http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/39506/Beihilfe_zum_Suizid_in_Montana_kuenftig_legal.htm

Niederlande:

Mai 2010:

Pille für lebensmüde “Vergessene”: http://www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/letzte-wille-pille-fuer-lebensmuede

Februar 2010:

Initiative zum freiwilligen Altersuizid:

http://www.welt.de/news/article6319507/Soll-Sterbehilfe-bei-ueber-70-Jaehrigen-legal-sein.html

Sterben für alte Menschen unter Aufsicht: 

 http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/2314591_Sterben-unter-Aufsicht.html

 

Nov. 2009: Aufregung über Suizid-website:

http://www.news.de/gesellschaft/855033732/aufregung-ueber-selbstmord-website/1/

 


Fälle und Debatte in GB:

Großbritannien erlässt neue Richtlinien für Strafverfolgung bei Siozidhilfe (Febr. 2010):

 

“… Mitte vergangener Woche stellte der britische Chefankläger Keir Starmer in London neue Leitlinien für den Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit Personen vor, die im Verdacht stehen, Beihilfe zum Suizid geleistet zu haben. In dem zehn Seiten umfassenden Dokument werden die Staatsanwälte in England und Wales angewiesen, von einer Strafverfolgung der Beihilfe zum Suizid abzusehen, wenn etwa das Opfer eine freie, klare, geregelte und informierte Entscheidung, Suizid zu begehen, erreicht hatte, der der Beihilfe zum Suizid Verdächtige vollständig von Mitleid motiviert wurde, seine Handlung, obwohl ausreichend um als Straftat definiert zu werden, nur eine geringe Unterstützung oder Hilfe darstellte, der Verdächtige den Suizid des Opfers der Polizei meldete und bereit war, diese in vollem Umfang bei der Aufklärung der Umstände einschließlich seiner eigenen Rolle zu unterstützen. Die von Starmer erlassenen neuen Richtlinien sind vor allem deshalb so brisant, weil im Vereinigten Königreich ähnlich wie in Österreich die Beihilfe zum Suizid offiziell immer noch strafbar ist. Laut dem Suicid Act von 1961 kann die Hilfe zur Selbsttötung in England und Wales mit Haft von bis zu 14 Jahren geahndet werden. In der Praxis wird von dieser Möglichkeit jedoch schon lange kein Gebrauch mehr gemacht. So haben britische Staatsanwälte in keinem einzigen der mehr als einhundert dokumentierten Fälle, in denen britische Staatsbürger ihre Angehörigen zum Suizid in die Schweiz begleitet haben, nach deren Rückkehr Anklage erhoben. Dabei wäre es wohl geblieben, hätten nicht im vergangenen Jahr fünf Lordrichter des Obersten britischen Gerichts, das mittlerweile in einem neu errichteten Verfassungsgerichtshof aufgegangen ist, zum Abschied ein spektakuläres Urteil erlassen, das den Suicide Act als hoffnungslos veraltet kritisiert. Zudem verlangten sie von der britischen Staatsanwaltschaft die Ausarbeitung eben jener Richtlinien, die offiziell lediglich gewährleisten sollen, dass jeder britische Staatsbürger, der Beihilfe zum Suizid leisten will, weiß, womit er rechnen muss und womit nicht. Spektakulär war das Urteil der sogenannten Law Lords aber auch aus einem anderem Grund. Zuvor hatte nämlich das House of Lords eine der beiden Kammern des britischen Parlaments, der auch die fünf Richter angehörten mehrheitlich einen Gesetzentwurf abgelehnt, der zunächst nur den Verzicht auf eine Strafverfolgung der Beihilfe zum Suizid vorsah, sofern diese im Ausland erfolgt war. Weil das Urteil den im Parlament unterlegenen Mitgliedern des House of Lords beisprang, sprachen Kritiker von dem Versuch einer Legalisierung der Sterbehilfe durch die Hintertür. …” Quelle: http://www.rp-online.de/panorama/ausland/Neue-Leitlinien-fuer-Sterbehilfe-Faelle_aid_824792.html

 

 

Britischer Fantasy-Autor (an Alzheimer erkrankt) für kontrollierte Sterbehilfe: badische-zeitung.de/fantasyautor-terry-pratchett-fuer-sterbehilfe

 

Britin-verurteilt – sie leistete-Sterbehilfe-fuer-ihren-Sohn

http://www.hwelt.de/c/content/view/4679/1/


Belgische Patientenverfügung für aktive Sterbehilfe bei Koma und Demenz? http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/38353/11_000_Belgier_unterzeichneten_Patientenverfuegungen.htm


Australier stirbt nach Grundsatzurteil zu Sterbehilfe

” Perth Nachdem er vor Gericht ein Grundsatzurteil zur Sterbehilfe erkämpft hatte, ist ein gelähmter Mann in Australien gestorben. Der 49-jährige Christian Rossiter starb nach Angaben seiner Familie in einem Pflegeheim in Perth. Ein Gericht hatte im August entschieden, dass sich die Pfleger nicht strafbar machten, wenn sie die künstliche Ernährung des vom Kopf abwärts Gelähmten auf seinen Wunsch hin beendeten.

Rossiter starb nach Angaben seines Bruders an einer Atemwegsinfektion. Vor fünf Wochen hatte er vor dem Obersten Gericht von Western Australia das Recht erkämpft, seine künstliche Ernährung und medikamentöse Behandlung einstellen zu lassen. Rossiter habe damit ein wichtiges Erbe hinterlassen, sagte sein Anwalt John Hammond: Er habe das Recht von Patienten erstritten, Nahrung und Medikamente zu verweigern, “wenn sie das für richtig halten”.

Der Oberste Richter hatte in dem Verfahren vor fünf Wochen geurteilt, Rossiter dürfe selbst über seine Behandlung entscheiden. Seine Pfleger machten sich nicht strafbar, wenn sie den Wünschen ihres Patienten Folge leisteten, betonte Richter Wayne Martin. Rossiter hatte das Pflegeheim zuvor bereits 40 Mal aufgefordert, seine künstliche Ernährung zu stoppen. Sein Leben sei eine einzige Hölle und er fühle sich “wie ein Gefangener im eigenen Körper”: “Ich kann mich nicht bewegen, ich habe keine Angst vor dem Tod – nur vor Schmerzen.” Der ehemalige Börsenhändler und Outdoor-Abenteurer war nach zwei Unfällen vom Kopf abwärts gelähmt.

Gegner der Sterbehilfe kritisierten, Rossiter hätte psychologische Hilfe bekommen müssen: “Anscheinend war er in einem depressiven Zustand. Das hätte man behandeln müssen”, sagte Veronica Andrew von der Organisation Right to Life Australia. … ” Quelle:http://www.google.com/hostednews

Siehe auch: Freitod durch “Verhungern”

http://www.sueddeutsche.de/panorama

 

 


11.9.2009: Verinbarung in der Kritik – “Standesregeln” rechtlich gar nicht möglich?

 


Ehemann wegen aktiver Sterbehilfe bei depressiver Ehefrau auf Bewährung verurteilt.

 

Anmerkung der Redaktion patientenverfuegung.de: War es nun Tötung auf Verlangen oder Suizidhilfe oder wird das vom Gericht gar nicht unterschieden?

Meldung vom 5.8.09:  

http://www.abendblatt.de/politik/article1126698/Bewaehrungsstrafe-fuer-Toetung-auf-Verlangen.html 

 

 


GB: Dort verbotene Suizidbeihilfe soll legalisiert werden:

http://diepresse.com/home/panorama/welt/499966/index.do?_vl_backlink=/home/panorama/welt/index.do

 

Kriterien für straffreie Suizidhilfe in GB gesucht (z. B. allenfalls gegen Spesen von 500 Franken? S. u. Züricher Vereinbarung mit EXIT ) Aerzezeitung vom 7.8.2009

 

BBC-Dirigent und seine Frau sterben durch Suizidhilfe bei Dignitas, siehe Süddeutsche Zeitung

 


 

http://news.search.ch/inland/2009-09-11/kein-guetesiegel-fuer-suizidbeihilfe

 

Quelle: aerztezeitung.de:

Suizidhilfe im Kanton Zürich mit expliziter staatlicher Billigung

Die Vereinbarung soll am 15.9. in Kraft treten – Kritik von verschiedenen Seiten

 

<< … Die Vereinbarung über die organisierte Suizidhilfe zwischen Exit, der Vereinigung für humanes Sterben, und der Oberstaatsanwaltschaft des Kanton Zürichs soll am 15. September in Kraft treten und umfasst in über 50 Punkten rechtliche Grundlagen und finanzielle Absprachen – so sollen Kosten für die strafrechtliche Abklärung eines Suizids vom Staat getragen werden (wir berichteten)…

Vereinbarung mit Exit im Wortlaut hier: http://static.nzz.ch/files/4/7/6/EXIT-Vereinbarung2_1.2980476.pdf

… Vorgeschrieben wird auch der Umgang mit Natrium-Pentobarbital (NaP). Vor Ausstellung eines Rezeptes in Höhe der tödlich wirkenden Dosis von 15 Gramm NaP muss die “sterbewillige Person zu mindestens zwei verschiedenen Zeitpunkten ärztlich untersucht worden sein”. Exit ist verpflichtet, den Arzt darauf hinzuweisen, dass er vor der Rezeptierung seine Dokumentation zu überprüfen und eine Krankengeschichte zu führen hat, worin die Dokumente abgelegt sind. Die Geschäftsstelle von Exit muss das nicht-verwendete NaP – der Arzt kann, wenn er es für nötig hält, eine Reservedosis verschreiben – an die Bezugsapotheke zurückgeben.

Die Vereinbarung sieht zudem vor, dass ein Freitod-Begleiter pro Jahr höchstens zwölf Menschen in den Tod begleiten und dafür höchstens 500 Franken Spesen abrechnen darf.

Suizidhilfe ist nur dann zu gewähren, wenn der Suizidwunsch von einem psychisch Gesunden geäußert wird und aus einem “schweren, krankheitsbedingten Leiden heraus entstanden ist.” Bei Doppelsuiziden, so steht unter Punkt 4, müssten zwei Ärzte hinzugezogen werden. Zudem müssten die Bedingungen für jede Person einzeln erfüllt werden. …  >>

Vollständig unter: http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/sterbehilfe_begleitung/?sid=558697

 


Österreich

August 2010: Pflege-Verbrechen in Lainz vor 20 Jahren: So wurden 42 Patienten getötet: