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Suizidhilfe und Todespillen aus dem Internet Prozess

10. Nov 2008

Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten Kejdi S. hat vor der Strafkammer des Wuppertaler Landgerichts am Freitag ein bundesweit einmaliger Prozess um den Internet-Verkauf von Todespillen an Selbsttötungswillige bzw. gefährdete begonnen.

Es sei ihm nicht um Profit gegangen, lässt der 23jährige seinen Verteidiger vortragen. Vielleicht stimmt dies für die Anfangsphase. Im Prozess ist die Rede von Parallelwelten, einem eigentümlichen Bann, den das Chatten in Internetforen mit Lebensmüden auf den Angeklagten ausgeübt habe. Das Thema hat S. dann nicht mehr losgelassen, er fühlte sich als “Helfer in der Not”, der über Möglichkeiten des Freitods Bescheid weiß, wichtig und bedeutend. Schließlich fing er an, verschreibungspflichtige Medikamente zu besorgen und gegen Geld oder Geschenke an Suizidwillige abzugeben.

Wir werden Zeuge einer aus anderen Zusammenhängen bekannten, hochgefährlichen Mischung, die ihre eigenen Dynamik entwickelt: Selbstaufwertung (verstärkt durch die Sterbehelfern i.d.R. entgegengebrachte große Dankbarkeit der Betroffenen!), Faszination von fremder Todessehnsucht, Geldfluss, Erlösermentalität, Abwehr von (selbst-)kritischer Reflexion, Verantwortungslosigkeit, Grenzüberschreitung zur Kriminalität

Das Delikt: Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz in schweren Fällen drohen bis zu zehn Jahren Haft. Eine Anklage wegen eines Kapitalverbrechens kommt hingegen nicht in Frage. Da Selbsttötung in Deutschland nicht strafbar ist, kann auch die Beihilfe dazu nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Quelle: Newsletter patientenverfuegung.de vom 16.12.2006)


” Die Chatter hatten ihre eigenen düsteren Pseudonyme: “Deep sadness”, nannten sie sich, “misery” oder “lonely soul”. Als Kejdi S. zu ihnen stieß, hatte er die Mittel in der Hand, sie von ihrem weltlichen Elend zu erlösen. Auf einer Internet-Freitod-Website bot er unter dem Spitznamen “Buddha” angeblich todsichere Tablettenmixturen an, verkaufte sie an mindestens 20 suizidbereite Chatter und kassierte insgesamt etwa 8.000 Euro sowie zwei Laptops. Sechs seiner zwischen 18 und 40 Jahre alten Kunden starben nach Einnahme des Todescocktails. Sieben fielen tagelang ins Koma. Andere entschlossen sich in letzter Minute, das Gift doch nicht einzunehmen.
Quelle: Frankfurter Rundschau

Weitere Quellen: Westfälische Rundschau

FAZ


Aus: DIE WELT vom 14.09.2006

“Tödlicher Pillenhandel im Internet
Der Preis lag zwischen 200 und 1.500 Euro: Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt gegen einen Mann, der im Internet Todespillen an 20 potenzielle Selbstmörder verkauft haben soll.
Mit der Todessehnsucht von 20 Selbstmord-Kandidaten soll ein 23-jähriger in Wuppertal lukrative Internet-Geschäfte mit fatalem Ausgang gemacht haben. Sechs Menschen kamen durch die Pillen, die der Eventmanager verkaufte, qualvoll ums Leben.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal erhob am Donnerstag Anklage wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz in 19 besonders schweren Fällen.

20 Mal soll der Angeklagte Päckchen mit Anti-Epileptika und starken Beruhigungspillen verschickt haben für 200 bis 1.500 Euro pro Portion. Sechs Empfänger nahmen sich mit den Arzneimitteln das Leben. Die anderen Geschädigten fielen tagelang ins Koma. Aufgedeckt wurden die Machenschaften, nachdem ein 19-jähriger aus dem brandenburgischen Eberswalde halb tot in einem Hotel gefunden worden war der 12. Fall des mutmaßlichen Medikamentenhändlers.

“Der Mann konnte ins Leben zurückgeholt werden, allerdings mit dramatischen körperlichen Konsequenzen”, berichtete der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Alfons Grevener. Die Eltern des jungen Mannes, der bereits von Leichenflecken gezeichnet war, schalteten daraufhin die Ermittler ein. Das abgestorbene Fleisch musste herausgeschnitten werden.

Für die Justiz sei der Fall nicht unproblematisch, da weder Selbsttötung noch die Beihilfe dazu in Deutschland strafbar seien, erläuterte Grevener. Trotz der sechs Todesopfer könne der Angeklagte daher nicht wegen eines Kapitaldelikts verurteilt werden. “(dpa)