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Todespfleger: keine aktive Sterbehilfe, sondern alle Taten als Mord qualifiziert

10. Nov 2008

29. Januar 2005, Quelle NZZ Online (Neue Züricher Zeitung):

“Lebenslänglich für Todespfleger

Urteil des Luzerner Kriminalgerichts

Der Todespfleger von Luzern ist wegen 22-fachen Mordes und mehrfachen Mordversuchs zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden. Mit der Höchststrafe urteilte das Luzerner Kriminalgericht im schwersten Fall von Serientötungen der Schweiz härter als von der Anklage verlangt. Geradezu ignoriert wurde die Verteidigung, die Mord in keinem Fall gegeben sah.

(ap) Der heute 36-jährige Schweizer tötete zwischen 1995 und 2001 in Innerschweizer Pflegeheimen demenzkranke Menschen im Alter von 66 bis 95 Jahren. Er gestand, 23 Frauen und vier Männer mit Beruhigungsmitteln vergiftet und wenn nötig mit einem Plastiksack erstickt zu haben.

Das fünfköpfige Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Angeklagten nun zur lebenslänglich Zuchthaus wegen Mordes in 22 Fällen, Mordversuchs in drei Fällen und unvollendetem Mordversuch in zwei Fällen. In einem Fall wurde er von der Mordanklage, in einem weiteren von versuchter vorsätzlicher Tötung freigesprochen.

Der Täter muss 75.000 Franken Genugtuung an Angehörige zahlen und die Gerichtskosten von 191.000 Franken übernehmen. 1.304 Tage Untersuchungshaft und vorzeitiger Strafvollzug werden angerechnet.

Alle Taten als Mord qualifiziert

Das Gericht habe alle Taten als Mord qualifiziert, was aufgrund der Tatumstände nahe liegend sei, stellte Staatsanwalt Horst Schmitt am Freitag auf Anfrage fest. Er habe wegen persönlicher Momente nur vereinzelt auf Mord erkannt. Er werde nun die Freisprüche prüfen, sehe aber keinen Anlass für einen Rekurs. Beim jetzigen Urteil würde der Mann nach 15 Jahren bei guter Führung bedingt entlassen. Unter Anrechnung der verbüßten Haft also nach elfeinhalb Jahren, dreieinhalb Jahre später als beim Antrag der Anklage.

Schmitt hatte 17 Jahre Zuchthaus wegen fünffachen Mordes, 19-facher vorsätzlicher Tötung und drei Tötungsversuchen gefordert. Im Prozess vom 21. Januar beschrieb er den Täter als geltungssüchtigen und überforderten beruflichen Versager. Dieser habe egoistisch und zum Teil mit roher Gewalt Menschen getötet, die leben wollten und sich zum Teil wehrten. Er habe Menschen umgebracht, um sich zu entlasten. Den Verzicht auf die Höchststrafe begründete er einzig damit, dass der Pfleger Tötungen aufdeckte, die sonst verborgen geblieben wären.

«Gott gespielt» Auf dem vollen Geständnis baute Verteidiger Hans Jörg Wälti seine Argumentation auf. Nur gerade der letzte Fall wäre gemäß seinen Worten sonst beweisbar gewesen. Den Mordtatbestand sah in keinem Fall erfüllt. Ein Erlösenwollen aus Mitleid sei zwar nicht entschuldbar, aber nachvollziehbar. Wälti zog zur Illustration gar die Parallele zum Tierhalter, der Leiden beenden könne. Der ehemalige Tanzlehrer sei mit der Langzeitpflege völlig überfordert gewesen und habe ein Doppelleben als Hobby-DJ geführt. Wälti beantragte eine Strafe wegen 22-facher vorsätzlicher Tötung, eines vollendeten Versuchs sowie einen Freispruch in vier Fällen. Von der Verteidigung war vorerst kein Kommentar erhältlich.

Der Pfleger gab an, aus Mitleid aktive Sterbehilfe geleistet zu haben. Im Schlusswort des Prozesses von vergangenen 21. Januar sagte er aus, er habe «Gott gespielt» und entschuldigte sich bei den Angehörigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Begründung folgt in einigen Monaten.


Kommentar aus Tagesanzeiger vom 22.01.2005 (von Thomas Bolli):

Tötung von Patienten ist keine aktive Sterbehilfe

Pflegende nicht allein lassen

“Der Pfleger Roger A. hat gegen alle Regeln verstoßen, die in seinem Beruf gelten. Er hat von sich aus über Leben und Tod entschieden, er hat Vertrauen aufs Gröbste missbraucht, er hat Abhängigkeit brutalst ausgenutzt. So ungeheuerlich sein Tun war Roger A. ist kein Einzelfall. Die Art und Weise, mit der er vorgegangen ist, gleicht jener anderer Pflegenden, die getötet haben: Sie sind voll zurechnungsfähig und nehmen für sich in Anspruch, aus Mitleid gehandelt zu haben.

Roger A. hat nicht aktive Sterbehilfe geleistet, er hat betagte Menschen getötet.

Die Serientötungen dürfen nicht zum Anlass genommen werden, um über Sterbehilfe zu diskutieren. Aber sie können Hinweise geben, wie das Risiko vermindert werden kann, dass sich in Pflegeheimen mit betagten und chronisch kranken Menschen Ähnliches wiederholt. Ausschließen lässt es sich nicht. Hätte der Pfleger Roger A. den Mut aufgebracht, über seine Überforderung im Beruf und über seine Überforderung mit einzelnen Menschen zu reden, wäre es nicht so weit gekommen. Er sei, sagte er vor Gericht, unerfahren gewesen im Umgang mit Worten. In einem Team, sagte er weiter, habe er sich zudem nicht wohl gefühlt. Vielleicht hat ihm auch das Vertrauen in die Vorgesetzten gefehlt. Das heißt: In Berufen, bei denen die seelische Beanspruchung überdurchschnittlich groß ist, muss Zeit und Geld investiert werden, damit auch die Gesprächskultur überdurchschnittlich ausgebildet ist.

Die Diskussionen der letzten Monate aber sollten allen und nicht nur den Sparpolitikern klar gemacht haben, dass die Langzeitpflege von betagten Menschen anspruchsvoller und aufwändiger ist, als es die meisten wahrhaben wollen.”


Siehe Artikel in der Zeit:

http://www.zeit.de/2005/08/Pflegermorde