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Umfrage: Fast die Hälfte der Vormundschaftsrichter für “aktive Sterbehilfe”

10. Nov 2008

FAZ vom 08.04.2005, Sterbehilfe-Debatte, Der Wille zum Weg (Von Joachim Müller-Jung):

“07. April 2005 Von Lösungsvorschlägen sprechen die Politiker, von Pseudolösungen die Praktiker. Eine Kluft, wie sie mitunter den Lebenden vom Sterben trennen. Und genau darum geht es: ums Leben- und Sterbenlassen. Und um die körperliche wie juristische Hängepartie, die leider allzu oft dazwischen liegt.

Seitdem der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung im März 2003 für Unruhe und noch mehr Unsicherheit gesorgt hat, seitdem auch die Bundesjustizministerin mit ihrem Gesetzesvorschlag für Patientenverfügungen in einen Wettbewerb um Patientenautonomie und Lebensschutz mit der Enquête-Kommission des Bundestages eingetreten ist, seit diesen Tagen herrscht Konfusion und manchmal auch blinder Zorn besonders bei jenen, die solche Entscheidungen über Leben und Tod täglich treffen müssen.

Alte Zweifel wiederbelebt

Passive Sterbehilfe, aktive Sterbehilfe, aktiv-indirekte Sterbehilfe, aktiv-direkte Sterbehilfe, quasi-passive Sterbehilfe allein das entfesselte Vokabular, das mittlerweile um den sensiblen Themenkreis kursiert, lässt manche Ärzte schier verzweifeln. Und schlimmer noch: Die Medizinjuristen an ihrer Seite können ihnen bei der Dechiffrierung des Zulässigen und künftig Erwartbaren weder Klarheit noch Sicherheit geben. Im Gegenteil, auf den zwei medizinischen Großkongressen dieser Woche, dem Internistentreffen in Wiesbaden und dem Chirurgenkongress in München, mit ihren jeweils Tausenden von Teilnehmern wurde offenkundig, wie mit den Worten des Göttinger Medizinrechtlers Hans-Ludwig Schreiber gegenwärtig “alte Zweifel am Übergang von kurativer zu palliativer, sterbebegleitender Behandlung wiederbelebt werden.

Im Kern geht es um die immer neue Frage, unter welchen Bedingungen der Arzt die Behandlung einstellen soll, einstellen darf. Wie vor allem der frühere Wille des nunmehr bewusstlosen oder schwer dementen, also am Ende kommunikationsunfähigen Patienten zu berücksichtigen ist, sofern dieser überhaupt für den behandelnden Arzt erschließbar ist.

Verbindlichkeit durch Gesetzgeber

Schriftform wird praktisch von allen Medizinern gewünscht, aber sie allein bedeutet nicht, dass der Arzt genau weiß, was er tun soll. Von den angeblich sieben Millionen Patientenverfügungen etwa, die nach einer oft bemühten, freilich umstrittenen Schätzung derzeit im Umlauf sind, nimmt der Mainzer Theologe Hartmut Kreß, Mitglied der rheinland-pfälzischen Bioethikkommission, an, dass sie in ihrer Mehrheit “juristisch nicht tragfähig seien.

Auch die etwa zwei Millionen von den christlichen Kirchen ausgegebenen Formulare nicht. Teils, weil sie unklar formuliert sind, was den medizinischen Sachverhalt angeht, teils, weil sie älteren Datums und damit in der Aktualität des Patientenwillens fragwürdig sind. Die Verbindlichkeit zu klären, ist jetzt Aufgabe des Gesetzgebers. Auch die Frage etwa, inwieweit vor dem Ausfüllen einer Patientenverfügung eine Beratungspflicht und Aufklärung durch Ärzte besteht, die von denselben zwar offenkundig begrüßt wird, aber in den Ärztealltag unter den verschärften ökonomischen Bedingungen erst noch integriert werden will.

Angst vor Übermedikalisierung

Neue Formeln werden entwickelt, neue Ziele formuliert: Den belastbaren Patientenwillen fordern die Internisten, während der Kölner Staatsrechtler Wolfram Höfling die Chirurgen in München von der Notwendigkeit einer “validen Patientenverfügung zu überzeugen versucht hat ein Ziel, das nach Überzeugung des auch in der Deutschen Hospizstiftung engagierten Staatsrechtlers bisher von allenfalls zwei bis drei Prozent der Bevölkerung erreicht wird.

Dem Gesetzgeber wird von den Betroffenen offenbar nicht zugetraut, dass er diese unhaltbare Situation über kurz oder lang zu ändern imstande sei. Wenn aber die Angst der Menschen vor einer Übermedikalisierung oder einem “gesetzgeberischen Angriff auf die Patientenautonomie, wie es in München und Wiesbaden immer wieder anklang, ernst genommen werden muss, wem soll man sich anvertrauen?

Für aktive Sterbehilfe

Den Ärzten, die mit den Worten des Aachener Chirurgen Volker Schumpelick zwar einen ökonomisch begründeten Abbruch der Behandlung am Lebensende ebenso ablehnen wie die aktive Sterbehilfe, zu deren Wirklichkeit aber “die Selektion der Sterbenden (für die Behandlung jüngerer Sterbender wird beispielsweise erheblich mehr Geld ausgegeben als für die bei Älteren) längst gehört? Oder im Zweifel gar den fünfzehnhundert deutschen Vormundschaftsrichtern, wie es die Enquête-Kommission vorsieht, die das beste Interesse des Patienten bis zum letzten Augenblick durch eine neutrale Instanz geschützt wissen will?

Die noch unpublizierten Erkenntnisse, die Höfling bei einer Umfrage unter allen Vormundschaftsrichtern gewonnen und nun in München vorgestellt hat, dürften auch in dieser Hinsicht Zweifel bei vielen schüren. Fast die Hälfte nämlich sprach sich darin nicht nur für passive, sondern auch für die aktive Sterbehilfe nach den niederländisch-belgischen Modellen aus.”