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Urteil wirft immer neue Fragen auf

10. Nov 2008

Veranstaltungs- und Fernsehübertragungs-HINWEISE
zum Bundesgerichtshofurteil vom 17.03.2003

In einer verstärkt in Gang gesetzten öffentlichen Debatte steht nunmehr Dr. Meo-Micaela Hahne, Richterin am Bundesgerichtshof, teilweise selbst Rede und Antwort zum Thema ‘Behandlungs- und Ernährungsabbruch bei Einwilligungsunfähigen’. Unter ihrem Vorsitz hatte der XII Zivilsenat des BGH im März 2003 entschieden, dass Patientenverfügungen zu respektieren sind, in denen ein Patient lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt. Allerdings verlangt der Bundesgerichtshof, dass im Betreuungsfall dazu vorher die Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes einzuholen ist. Während damit einerseits eine seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit in Hinblick auf das formale Vorgehen beendet ist, werden auf der anderen Seite eine Fülle neuer Fragen aufgeworfen in Hinblick auf:
die Kriterien, nach denen Vormundschaftsrichter ohne Vorliegen einer individuellen, situationsbezogenen Patientenverfügung in Zukunft entscheiden sollen
den ärztlichen Handlungsspielraum, lebensverlängernde Maßnahmen nicht (mehr) für indiziert zu halten und deshalb nicht anzubieten
die Schwierigkeit, dass eine irreversibel todesnahe Situation ärztlicherseits nie mit letzter Sicherheit feststellbar ist
die Reichweite und Bedeutung einer Patientenverfügung
die Rolle eines vom Betroffenen selbst vorsorglich Bevollmächtigten ggf. im Unterschied zu der eines amtlich bestellten Betreuers
eine voraussehbare Überbelastung der Vormundschaftsgerichte

Unterschiedlichste Redaktionen von Experten haben zumindest eins gezeigt: das Urteil kann in hohem Maße in diese oder jene Richtung ausgelegt werden kann. Wie ist dies alles für die klinische und richterliche Praxis zu bewerten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Entscheidung des BGH für Ärzt/innen, Betreuer/innen, (potentielle) Patient/innen und ihre Angehörige?

Im Folgenden sind dazu drei hochkarätig besetzte Veranstaltungen in Karlsruhe (wird später in PHÖNIX übertragen), Frankfurt a. M. und Berlin aufgeführt.
Der Eintritt ist in allen Fällen kostenlos.

22. Mai, ab 19 Uhr in Karlsruhe,
am 1. Juni Übertragung dieser Veranstaltung in PHÖNIX (ab 17 od. 18 Uhr):

‘Verfassungsgespräch’ zum Thema Sterbehilfe im Bundesverfassungsgericht (BVG), Karlsruhe (für Interessierte gibt es in beschränktem Umfang Karten gegen Vorlage des Personalausweises an der Pforte des Rathaus Karlsruhe beim Marktplatz).
Teilnehmer unter Leitung des ARD Intendanten Fritz Pleitgen sind: Bischöfin Maria Jepsen, Prof. Dieter Birnbacher, Prof. Albin Eser, Prof. Eberhard Schockenhoff, Prof. Urban Wiesing, sowie Sen. Dr. Hugo Vanderberghe.

11. Juni, 18 Uhr in Berlin
Veranstaltung des Nationalen Ethikrates:

Zwischen Fürsorge und Selbstbestimmung
Über die Grenzen von Patientenautonomie und Patientenverfügung Vortrag und Kommentar mit anschließender Diskussion
Ort: Bayerische Landesvertretung, Halle Bayern, Behrenstr. 21/22, 10117 Berlin-Mitte Vortrag Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof (XII. Zivilsenat)
Kommentar
PD Dr. H. Christof Müller-Busch, Universität Witten-Herdecke, Humboldt-Universität Berlin, Palliativzentrum Berlin-Brandenburg Moderation Dr. Christiane Woopen, Mitglied des Nationalen Ethikrates Anmeldung erwünscht unter: 030 20370246, Fax: -252

14. Juli, 16:00 s. t. 19:00 Uhr in Frankfurt a. M. Ärztliche Fortbildungsveranstaltung in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer Hessen:

Die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs
zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen
praktische Konsequenzen für den klinischen Alltag
Ort: Markus-Krankenhaus, Aula, Wilhelm-Epstein-Str. 2, 60431 Frankfurt/M.
Einführungsreferat:
Die Einstellung der künstlichen Ernährung und die Bedeutung von Patientenverfügungen: Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17. März 2003 Richterin Dr. jur. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII. Zivilsenats, Bundesgerichtshof Karlsruhe

Kommentare aus juristischer und medizinischer Sicht von:
Prof. Dr. jur. Gabriele Wolfslast, Richter a. D. Klaus Kutzer, Prof. Dr. jur. Volker Lipp, Richter Jürgen Rink, Prof. Dr. med. Markus Sold, PD Dr. med. Rupert Püllen, Dr. med. Wolfgang Spuck, Rot-Kreuz-Krankenhaus, Dr. med. Ruth Mattheis u. a.

Information und Anmeldung: Dr. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus, Wilhelm-Epstein-Str. 2, 60431 Frankfurt/M.