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Urteil: Würde und Sterben-Dürfen des schwer hirngeschädigten Babies vorrangig

10. Nov 2008

Quelle: Tagesspiegel vom 09.10.2004

“Tödliches Urteil

Das oberste Gericht in London gibt Ärzten das Recht, ein Baby sterben zu lassen gegen den Elternwillen

Von Matthias Thibaut, London

Ärzte im St. Mary-Krankenhaus in Portsmouth dürfen das elf Monate alte Baby Charlotte Wyatt sterben lassen. In einem der emotionalsten und umstrittensten Prozesse zur Ethik der modernen Medizin in Großbritannien stand der Fachverstand der Ärzte gegen den Willen liebender Eltern. Der Londoner High Court entschied “im Interesse des Babys” für die Ärzte. Diese hatten sich geweigert, an dem schwerkranken Kind weitere Wiederbelebungsversuche vornehmen, weil diese “sinnlos und grausam” wären.

Richter Sir Mark Hedley befand, dass der kleinen Charlotte nur noch drei Dinge nützen können: Dass sie so wenig Schmerzen wie möglich hat. Dass sie noch so viel Zeit und Kontakt mit ihren Eltern wie möglich haben kann. Und dass sie, wenn das Ende kommt, in den Armen ihrer Eltern sterben darf.

Die Ärzte haben Charlotte bereits dreimal wiederbelebt und künstlich beatmet. Doch nun wird sie sterben, wenn ihr Herz wieder zu schlagen aufhört. Ob sie ihren ersten Geburtstag am 21. Oktober erlebt, ist ungewiss.

Darren und Debby Wyatt wollen sich dem Urteil fügen. “Wenigstens wissen wir nun, dass wir für sie getan haben, was in unserer Macht stand. Sie ist unsere Tochter. Wir konnten sie nicht einfach sterben lassen, solange noch die geringste Hoffnung bestand”, sagten die Eltern der “Daily Mail”.

Dass Charlotte überhaupt so lange lebt, ist eines der medizinischen Wunder, die die ethische Beurteilungsfähigkeit der Gesellschaft immer wieder überfordern. Das Baby kam drei Monate zu früh auf die Welt, wog nur 450 Gramm und verließ noch nie das Krankenhaus. Erst nach drei Monaten konnten die Eltern ihre Tochter zum ersten Mal halten, nach fünf Monaten zum ersten Mal baden. Die meiste Zeit liegt das Mädchen im Brutkasten. Es ist blind, hat einen Hirnschaden, die Lungen sind durch die künstliche Beatmung vernarbt, Herz und Nieren funktionsgestört und es kann nur künstlich ernährt werden. Eine Überlebenschance hat das schwer behinderte Kind nach Ansicht der Fachärzte nicht. “Sie lebt unter permanenter Betäubung, in einer Plastikkiste mit einem Plastikschlauch in der Nase und wird beatmet.

Die Wyatts aber bezeichneten ihre Tochter als “Kämpferin”. Als Christen hofften sie auf ein Wunder und sprachen von ihrer Pflicht, das Leben ihrer Tochter zu erhalten. Charlotte sei “noch nicht bereit zu sterben”, argumentierten sie. Richter Hedley nahm ihnen das Recht, für das Kind zu entscheiden, praktisch aus der Hand. Charlottes Menschenwürde müsse respektiert werden, sie selbst aber könne diese nicht verteidigen und habe keine Wahlfreiheit, so Hedley. Nach der europäischen Menschenrechtskonvention haben Eltern das Recht, über die Behandlung ihrer Kinder zu entscheiden. Das Krankenhaus war vor Gericht gezogen, um dieses Recht der Eltern einzuschränken.

“Diese Situation ist sehr hart für Eltern”, erklärte Professorin Margaret Brazier von der Uni Manchester die Situation mit Frühgeborenen. “Wie oft sagt man den Eltern, dass die Kinder nicht durchkommen werden, und dann leben sie doch noch ein bisschen weiter”. Meinungsverschiedenheiten in Krankenhäusern seien keine Seltenheit, sagte die Juristin, die eine Ethikkommission über Frühgeborene leitet und sich von dem Prozess Entscheidungshilfe für Eltern und Ärzte in ähnlichen Fällen erhofft. Auch der Leiter der Frühgeborenenhilfe “Bliss”, Rob Williams, beschrieb die Tragödie von Eltern, die sich immer fragen müssten, ob sie ihr Baby nicht “zu früh” aufgegeben haben. p> Auch vor Gericht wurden solche Fälle in der Vergangenheit verhandelt. Aber es war das erste Mal, dass ein solcher Prozess öffentlich geführt wurde und die Berichte haben Großbritannien aufgewühlt. “Dieser Fall berührt fundamentale Grundsätze der Menschlichkeit. Man findet diese nicht in Gesetzen und oder Gerichtsurteilen, sondern in den tiefsten Gründen der menschlichen Seele”, erklärte Hedley in seiner Urteilsbegründung. Die Briten glauben, dass das Urteil und die sehr öffentliche Weise, in der es zu Stande kam, einen Präzedenzfall schuf. Nur ob zum Guten oder Schlechten, darüber wird gestritten. “Eine weise Entscheidung”, glaubte der “Independent”, während die “Times” schrieb, man dürfe Eltern die Entscheidung nie aus der Hand nehmen. “Im Zweifel, immer für das Leben entscheiden”, schrieb der “Daily Telegraph”.

Die Behandlung von Frühgeborenen kommt in Großbritannien zunehmend in die Diskussion.

Niederländische Ärzte beschlossen vor zwei Jahren, Frühgeborene mit weniger als 25 Wochen nicht wieder zu beleben. “Wir wollen in dieser Frage keine Regeln”, sagte Robert Williams. “Jeder Fall ist anders.”


Kommentar (von Gita Neumann, Humanistischer Verband Deutschlands): Es grenzt schon an ein klinisches Wunder, dass das Baby überhaupt überleben konnte. Diese Medizintechnik ist es, welches das gesellschaftliche Vermögen zur ethischen Beurteilung immer wieder überfordert und diese von einem ins andere Extrem schwanken lässt. Gleichzeitig werden uns die Grenzen einer Ethik vor Augen geführt, die sich ausschließlich auf die “Patientenautonomie” meint begründen zu können. In einem hochemotionalen, einzigartigen Prozess stand in London nunmehr die Ethikauffassung der Ärzte gegen den Willen des Elternpaars, Mrs. und Mr. Wyatts zur gerichtlichen Entscheidung. Diese begründeten ihre Liebe u. a. mit der Verantwortung und Pflicht als Christen, das Leben ihrer Tochter erhalten zu müssen. Gegenüber der “Daily Mail” erklärten sie: “Wir konnten sie einfach nicht sterben lassen, solange noch die geringste Hoffnung” besteht. Auch bezeichneten sie ihre Tochter als “Kämpferin”, die man auf keinen Fall zu früh aufgeben dürfe und die “noch nicht bereit zu sterben” sei Motive, welche auch aus der Sterbebegleitung und der Hospizbewegung bekannt sind. Nun entschied der High Court “im Interesse des Babys” für die Ärzte. Diese hatten sich geweigert, an dem schwerkranken Kind weitere Wiederbelebungsversuche vornehmen, weil diese “sinnlos und grausam” wären. Zwar hört man immer wieder von christlichen Sterbebegleitern und “Lebensschutz”-Ethikern, dass sie keinesfalls für ein Überleben um jeden Preis eintreten, sondern für ein natürliches Sterben in Würde. Dies scheint sich in einer immer schärfer geführten Debatte um den Schutz von einwilligungsunfähigen Patienten jedoch als reine Augenwischerei zu entpuppen wird im konkreten Entscheidungsfall doch stets für die Ausschöpfung zur Verfügung stehenden medizintechnischer Mittel plädiert! Neben der Sterbehilfe gilt Vertretern des “Lebensschutzes” auch der Begriff des Interesses als gesellschaftlich gefährlich und entschieden zu bekämpfen: Weil damit angeblich einer gefühlskalten und grausamen Fremdbewertung Vorschub geleistet würde. Man wird fragen dürfen, ob es im Sinne einer Verpflichtung zum Leben nicht genau umgekehrt sein könnte. Und vergessen wir nicht: vor 20 Jahren galt auch die neue Pflegetechnik der PEG-Ernährungssonde, die heute zur normalen Regelversorgung geworden ist, bei einem Dauerkoma-Patienten noch fast wie ein Wunder.


Quelle: Pressetext Deutschland, 14.12.2004

“Holländische Ärzte fordern Sterbehilfe bei Babys

Expertenkomitee soll den Fall prüfen

Amsterdam (pte, 14. Dez 2004 12:05) Niederländische Ärzte fordern ein Gesetz, das die Sterbehilfe bei Neugeborenen mit unheilbaren Krankheiten erlaubt. Ärzte der acht holländischen Universitätskrankenhäuser haben die Einsetzung eines Expertenkomitees beantragt, welches den Sachverhalt klären soll, so die BBC http://news.bbc.co.uk/ heute, Dienstag.

Die holländische Regierung will in den nächsten Monaten zur Kindersterbehilfe Stellung nehmen. Das vorgeschlagene Expertenkomitee soll die spezifischen Kriterien bestimmen, die zu dieser Art von Kindersterbehilfe berechtigen. Das Protokoll würde sich auf 600 Kinder in der Welt beziehen und zehn bis 15 in den Niederlanden. Diese Kinder sind mit schwerwiegenden Missbildungen zur Welt gekommen. So haben sie beispielsweise kein Gehirn.

Dieser Schritt der Ärzte hat die kontroverse Euthanasie-Debatte wieder aufleben lassen. Eines der Universitätskrankenhäuser hat bereits ein Dokument ausgearbeitet, das die Umstände festlegt, in denen die Sterbehilfe für neugeborene Babys begründet werden kann. Dieser Text wurde vom Vatikan auf das äußerste kritisiert.

Die Niederlande war das erste Land der Welt, das die Euthanasie 2002 legalisierte. Dort ist Sterbehilfe für Menschen über 16 erlaubt und in außergewöhnlichen Fällen darf sie auch bei Kindern angewendet werden, die älter als zwölf sind. Die holländischen Ärzte sind sich sicher, dass alle Kinderärzte auf der Welt für die Sterbehilfe von Neugeborenen sind.