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Vatikan: Nein zu Euthanasie durch Unterlassen bei Wachkoma (aktualisiert 06.08.2005)

10. Nov 2008

Katholische Sitten- und Naturrechtslehre bekräftigt:
“Euthanasie durch Unterlassen” nicht durch Patientenverfügung legitimierbar

Beitrag von: Vizeoffizial Mag. Mag. Dr. Alexander PYTLIK

August 05: Die katholischen Nachrichten (kath.net) vom 06.08.2005 bekräftigen die katholische Sitten- und Naturrechtslehre zu Menschen im “Persistenten vegetativen Status” (auch andauerndes Wachkoma genannt). Danach müssen diese in Deutschland schätzungsweise 10.000 Patient/innen unter allen Umständen bis zum unausweichlichen “natürlichen Tod” mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt werden. Andernfalls handele es sich um gezielt den Tod herbeiführende Euthanasie durch Unterlassen.

Absolut ausgeschlossen ist demnach auch “die sittliche Legitimation zur Entfernung der Ernährungssonde” durch eine gültige Patientenverfügung. Laut Kath. Net. hat sich “der verstorbene Papst Johannes Paul II. in seiner diesbezüglich richtungsweisenden Ansprache an die Teilnehmer des Internationalen Fachkongresses zum Thema ‘Lebenserhaltende Behandlungen und vegetativer Zustand: wissenschaftlicher Fortschritte und ethische Dilemmata´ vom 20. März 2004” dabei auf das Naturrecht bezogen. Aus dieser Papstrede wird wie folgt zitiert:

“Der Kranke im vegetativen Zustand, der die Wiederherstellung oder das natürliche Ende erwartet, hat das Recht auf eine grundlegende ärztliche Betreuung (Versorgung mit Nahrung und Flüssigkeit, Hygiene, Wärme usw.) und auf die Vorsorge gegen Komplikationen, die mit der Bettlägerigkeit verbunden sind. Er hat auch das Recht auf einen gezielten rehabilitativen Eingriff und auf die Überwachung der klinischen Zeichen einer eventuellen Besserung. Insbesondere möchte ich unterstreichen, dass die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn sie auf künstlichen Wegen geschieht, immer ein natürliches Mittel der Lebenserhaltung und keine medizinische Handlung ist. Ihre Anwendung ist deshalb prinzipiell als normal und angemessen und damit als moralisch verpflichtend zu betrachten Denn die Pflicht, dem Kranken in solchen Fällen die gebotenen normalen Behandlungen nicht vorzuenthalten, umfasst auch die Versorgung mit Nahrung und Wasser (vgl. Päpstl. Rat für die Pastoral im Krankendienst, Charta für den Krankendienst, Nr. 120). Eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, die auf den geringen Hoffnungen auf Besserung gründet, wenn der vegetative Zustand mehr als ein Jahr andauert, kann ethisch die Aussetzung oder Unterbrechung der Mindestbehandlungen des Patienten, einschließlich der Ernährung und Wasserverabreichung, nicht rechtfertigen. Denn der Tod durch Verhungern und Verdursten ist das einzig mögliche Resultat infolge ihrer Unterbrechung. In diesem Sinn wird er am Ende wenn er bewusst und absichtlich herbeigeführt wird zur tatsächlichen realen Euthanasie durch Unterlassung Im übrigen ist der moralische Grundsatz bekannt, wonach auch der einfache Zweifel, ob man sich einer lebenden Person gegenüber befindet, schon dazu verpflichtet, diese voll zu respektieren und jede Handlung zu unterlassen, die auf ihren vorzeitigen Tod abzielt.” (Papst Johannes Paul II)

Ausführlicher und vollständiger Beitrag in: http:// kath.net vom 06.08.2005


Die internationale Nachrichtenagentur ZENIT des Vatikan hat folgende Meldung ins Internet gestellt:

Der Papst: Nein zu Euthanasie und Eugenik an Patienten im Wach-Koma

VATIKAN, 22. März 2004 (ZENIT.org). Am Samstag, den 20. März hat Johannes Paul II. eine klare Verurteilung ausgesprochen gegenüber allen Praktiken von Euthanasie und Eugenik, die oft bei Patienten, die sich im Woch-Koma-Zustand befinden, angewendet werden. Der Vatikan empfing die Teilnehmer zum internationalen Kongress über das Wach-Koma zum Thema Lebenserhaltende Maßnahmen und Wach-Koma: Wissenschaftlicher Fortschritt und ethische Zwickmühle

Das Beendigen oder Unterbrechen der Behandlungen von Patienten im Wach-Koma, Ernährung und Flüssigkeitszufuhr inbegriffen, ist in Wirklichkeit nichts anderes als eine Euthanasie durch Unterlassung, beteuerte der Papst. Die Tatsache, dass über das Leben und die Qualität eines Menschen auf der Grundlage von äußeren Kriterien entschieden wird, als könne irgendein äußeres Merkmal das Mehr oder Weniger an Lebensqualität und so die Qualität der menschlichen Würde bestimmen, führt zu Diskriminierung und Eugenik in sozialen Beziehungen, erläuterte der Heilige Vater. Der Papst unterstrich bei dem Kongress, der vom 17. bis 20. März in Rom stattfand, wie die Verabreichung von Wasser und Nahrung, auch wenn dies auf einem künstlichen Weg geschieht, immer ein natürlicher Weg der Lebenserhaltung bedeutet und keine medizinische Handlung ist. Am Kongress nahmen der Internationale Verband von Katholischen Ärztlichen Genossenschaften (FIAMC) und die Päpstliche Akademie für das Leben teil.

Diese Hilfe ist deshalb prinzipiell für gewöhnlich und angemessen anzusehen, und als solche moralisch obligatorisch, weil sie im Beschaffen von Nahrung für den Patienten und in der Linderung der Schmerzen besteht, erklärte der Papst. Keine Kostenabschätzung darf wichtiger sein als das grundlegende Gut des menschlichen Lebens, das es zu schützen gilt.

Darüber hinaus, präzisierte der Heilige Vater, kann man von vornherein nicht ausschließen, dass ein Entzug von Nahrung und Flüssigkeit beim Patienten der Grund für großes Leiden darstellt, wie eine Reihe von wissenschaftlichen Untersuchungen ergeben haben. Die moderne Technik der klinischen Neurophysiologie und der Gehirndiagnose mit Hilfe von Bildern scheint tatsächlich zu zeigen, dass bei diesen Patienten Anzeichen von elementarer Kommunikation und Reizverarbeitung vorhanden sind.