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VERBÄNDE u. a.: Gegner und Befürworter eines PV-Gesetzes nach dem BMJ-Entwurf

10. Nov 2008

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte spezielle Patienten- und Interessenverbände wie den Humanistischen Verband Deutschlands und die Deutsche Hospiz-Stiftung – aber auch Berufsverbände wie den Verband der Vormundschaftsrichter u. a. – gebeten, bis Ende Januar eine Stellungnahme abzugeben zur geplanten Gesetzesinitiative zur Verankerung von Patientenverfügungen im Betreuungsrecht (3. BtÄnd.-Gesetz). Zypries kündigte am 09.03. an, dass der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, einen entsprechenden Gruppenantrag zu dem Thema in den Bundestag einbringen werde. Da auch Zypries selbst inzwischen nicht mehr von der völligen Formfreiheit einer Patientenverfügung ausgeht, ist anzunehmen, dass die Schriftform als Verbindlichkeitsvoraussetzung kommen wird. Ansonsten soll das neue Gesetz Zypries zufolge jedoch im Kern unverändert und wie geplant zum 01.01.2006 in Kraft treten.

Die folgende Übersicht zeigt, dass die Gegner vor allem aus der Hospizbewegung, dem Umfeld der Kirchen und der Behindertenvertreter kommen, während die Befürworter v. a. dem humanistischen Spektrum sowie den Berufsverbänden der Juristinnen (djb), Vormundschaftsrichter sowie Psycholog/inn/en (BDP) zuzuordnen sind. Ärztevertreter haben sich unterschiedlich positioniert und sind sowohl den Gegnern als auch den Befürwortern zuzurechnen.

GEGNER:

"Die Deutsche Hospiz Stiftung (DHS) macht gegen den Gesetzentwurf nach dem BMJ-Modell zur Patientenverfügung mobil … In seiner Protestaktion will der Verband Abgeordnete, Bürger, Vereine und Verbände kontaktieren", das berichten die Frankfurter Rundschau vom 26.01.2005. Es liegt nahe, dass diese Ablehnung dem Umstand geschuldet sein könnte, dass die Hospiz Stiftung in der Einladungspolitik des BMJ nicht zur klein gehaltenen Gruppe der "gesellschaftlich relevanter" Organisationen gezählt und statt ihrer die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz eingeladen war. Das könnte sich gerächt haben – zumal die DHS inhaltlich gesehen gar nicht soweit vom Entwurf aus dem Hause des BMJ entfern liegt und der Hauptstreitpunkt der Schriftlichkeit eh nicht mehr existiert. Diese Protestkampagne scheint in sich zusammengefallen zu sein. Allerdings wird aus bestimmten Kirchen- und Hospizkreisen auch weiterhin die "Freigabe" der verbindlichen Patientenverfügung als Einfallstor zur aktiven Sterbehilfe bewertet.

"Der Gesetzentwurf wiegt die Bürger in falscher Sicherheit. Es kann nicht sein, dass sich das Bundesjustizministerium der Verantwortung für schwerstkranke und sterbende Patienten entzieht", sagt Eugen Brysch, Geschäftsführender Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung am 25.01. in einer Presseerklärung. Die Hospiz-Stiftung möchte eine obligatorische vorbereitende Beratung fest geschrieben sehen. Außerdem hatte sie – wie auch alle anderen Gegner – gefordert, dass eine verbindliche Patientenverfügung an die Schriftform gebunden sein müsse. Brysch urteilt: "Der Entwurf leistet der Fremdbestimmung Vorschub, anstatt Selbstbestimmung zu fördern … ". Die Kritik der Deutschen Hospiz-Stiftung /DHS) unter: Deutsche Hospiz-Stifung

Vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) wird kritisiert, dass der Gesetzentwurf – entgegen seiner ausdrücklichen Intention – dennoch das Tor zur aktiven Sterbehilfe öffnen würde: ZdK

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz (BAG) warnt wie die katholische Kirche "vor einem Schnellschuss" – und tut sich im übrigen schwer mit einer klaren Aussage, was sie selbst eigentlich will: Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz

Entschiedene, begründete Ablehnung gibt es von Deutschen Caritasverband, der die mangelnde "Schutzpflicht des Staates" kritisiert und die regelhafte Einschaltung entweder des Vormundschaftsgerichtes oder eines Ethik-Konsils fordert: Caritas-Verband / Bistum Trier

Dasselbe gilt für den Verein Lebenshilfe e. V. , der behinderte Menschen vertritt. Er sieht eine "Gefahr der Abwertung kranker und behinderter Menschen": Lebenshilfe

Weitere Positionen und offizielle Stellungnahmen der evangelischen und katholischen Kirche unter: Positionen der Kirchen Zu den Kritikern eines Gesetzes gemäß des Bundesjustizministerium gehören Funktionäre der Ärztegewerkschaft "Marburger Bund". Der Vorsitzende Montgomery plädiert nachdrücklich für einen restriktiven Gegenentwurf. Das dies nicht den Grundsätzen der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung (1998/2004) entspricht, scheint dabei nicht zu stören.


Nicht um eine Stellungnahme, sondern um eine "Charta" handelt es sich im folgenden: Abgefasst im Februar 2005 bringt sie allgemein Nachdenkliches und Skeptisches zur Verbindlichkeit einer Patientenverfügung zum Ausdruck. Die Autoren Prof. Klie (RA und Prof. an der Evang. Fachhochschule Freiburg) und Bauer (Vormundschaftsrichter) scheinen dabei auch eine rechtliche Beratung als Voraussetzung für die Befolgung einer Patientenverfügung für notwendig zu halten, ansonsten bleibt ihre Vorstellung hinsichtlich eines konkreten Gesetzgebungsprozesses höchst vage: "Bad Homburger CHARTA" von Bauer und Prof. Klie

BEFÜRWORTER:

Im Grundsatz positiv fällt demgegenüber die Bewertung des Humanistischen Verbandes Deutschlands in einer Presseerklärung vom 28.01.2005 aus: "Der Gesetzentwurf wird von uns unterstützt, weil er die notwendige Rechtssicherheit schafft und das für die Menschen entscheidend ist. Er vermeidet Hürden für Vorsorgewillige sowie externe Kontrollen für Ärzte und Familienangehörige, die unverhältnismäßig wären", sagt die HVD-Bundesbeauftragte Gita Neumann.

Doch sieht der Humanistische Verband Konkretisierungs- und Ergänzungsbedarf und schlägt in seiner Stellungnahme dazu einen konkreten Gesetzestext vor. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums geht – wie aus rein juristischer Sicht üblich – relativ bedenkenlos mit Unterschieden zwischen einer aussagekräftigen, verbindlichen Patientenverfügung und dem zu ermittelnden mutmaßlichen Willen des Patienten um", erläutert Neumann. Hier müsse noch nachgebessert werden, "um zu einer ausgewogenen Berücksichtigung von Autonomie und Patientenwohl zu gelangen." Dabei ginge es dem Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) jedoch nicht wie den Gegnern des Gesetzentwurfs um einen durch diesen angeblich aufgeweichten Lebensschutz. Der HVD weist deshalb als Organisation, die ebenfalls schwerkranke Patienten und Sterbende vertritt, Protestkampagnen und Fundamentalkritik gegen den BMJ-Entwurf zurück.
Medizinethische und praxisorientierte Stellungnahme des Humanistischen Verband Deutschlands mit konkretem Vorschlag für einen Gesetzestext unter: Humanistischer Verband

Yahoo Nachrichten vom 31.12.2004:
"Frankfurt/Main (AP). In der Debatte um ein Gesetz zur so genannten Patientenverfügung hat sich Ärztepräsident Jörg-Dietrich Hoppe auf die Seite von Justizministerin Brigitte Zypries gestellt. Er könne nicht erkennen, "dass die geplanten Regelungen im Betreuungsrecht das absolute Tötungsverbot in Frage stellen", sagte Hoppe der Nachrichtenagentur AP. Er wies damit Kritik aus den Reihen der Enquête-Kommission des Bundestages zurück, Zypries ebne mit ihrem Gesetzentwurf den Weg zur Sterbehilfe. … Für richtig hält es Hoppe außerdem, dass die SPD-Politikerin Patientenverfügungen auch für den Fall gelten lässt, dass der Patient nicht unumkehrbar tödlich erkrankt ist. Es wäre nicht sinnvoll, die Reichweite der Verfügungen auf Fälle mit unmittelbarer Todesnähe zu begrenzen, sagte Hoppe.
"Wenn ein unheilbar kranker Mensch in einer zeitnah verfassten Patientenverfügung und bezogen auf eine konkrete Situation klar und deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass er nicht mehr weiter behandelt werden möchte, müssen wir das respektieren", betonte der oberste Vertreter der deutschen Ärzteschaft …

"Der Vormundschaftsgerichtstag e. V. (VGT) begrüßt das Anliegen des Entwurfs, Patientenverfügungen möglichst weitgehend anzuerkennen, die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht für Bevollmächtigte abzuschaffen und für Betreuer auf Konfliktfälle zu beschränken. Er fordert die Bundesregierung auf, alsbald einen Gesetzentwurf auf der Basis des RefE vorzulegen, der dessen insgesamt begrüßenswerten Vorschläge in der Sache übernimmt und einzelne, im Nachfolgenden erörterte Schwachstellen bereinigt. Damit würde die geltende Rechtslage in wünschenswerter Weise klargestellt und durch den Wegfall der Genehmigungspflicht für Bevollmächtigte in behutsamer Weise fortentwickelt." Darüber hinaus sei wegen der bestehender und gestiegener Unsicherheit über der Grenzen erlaubter "Sterbehilfe" eine gesetzliche Klarstellung "dringend geboten". Der Vormundschaftsgerichtstag möchte "durch eine Ergänzung des § 216 StGB ausdrücklich klarstellen, dass ein Verzicht auf eine lebenserhaltende Behandlung oder ihr Abbruch auch außerhalb der Sterbephase möglich ist." Zitat aus: Vormundschaftsgerichtstag (Aktuelle Stellungnahme des VGT vom März 2009 )

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen unterstützt den Zypries-Gesetzentwurf noch vorbehaltloser. Der vom BMJ-vorgelegte Entwurf, heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes, orientiert sich konsequent am Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Er ist geeignet, den mit der medizinischen Betreuung beauftragten Personen, insbesondere der Ärzteschaft, deutlich zu machen, dass es kein eigenständiges Behandlungsrecht aufgrund der tatsächlich oder vermeintlich bestehenden höheren Fachkompetenz gegenüber Patienten gibt. Der erklärte Wille des Patienten erhält Vorrang vor dem ärztlichen Heilauftrag. Dies ist aus der Sicht des BDP wichtig.

Der Forderung anderer Berufsgruppen oder Verbände nach einer schriftlichen, zeitnah verfassten und auf die konkrete Situation bezogenen Verfügung sowie weiteren Formvorschriften kann sich der BDP nicht anschließen: BDP-Stellungnahme

Zu den eindeutigen Befürwortern gehört auch die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS), siehe unter: DGHS

Der Deutsche Juristinnenbund (djb)befürwortet grundsätzlich den Gesetzentwurf, würde die Patientenverfügung statt im Betreuungsrecht (BGB) aber lieber in einer eigenständigen Regelung des Arzt/Patientenverhältnisses geregelt sehen – denn die Patientenverfügung diene in erster Linie dazu, die Selbstbestimmung des /der Betroffenen dem Arzt bzw. der Ärztin gegenüber zur Geltung zu bringen: djb

Zu den Befürwortern gehören andere Gruppen von Ärzten, darunter der Münchner Palliativmediziner Prof. Borasio. Er plädiert für eine gesetzliche Klarstellung, da seine ärztlichen Kollegen sich vor allem vor Strafverfolgung auch bei erlaubtem und gebotenem Behandlungsverzicht fürchten würden: Prof. Borasio u. a. Bereits im November 2004 gab der Forschungsschwerpunkt der Uni-Lübeck unter Leitung von Prof. Schmücker und Dr. Strätling in einer wissenschaftlichen Stellungnahme bekannt, dass von den dort vertretenen Ethikern und Medizinern der Entwurf aus dem Hause des Bundesjustizministeriums – bis auf kleine Einschränkungen – vorbehaltlos unterstützt wird. Stellungnahme Uni Lübeck